Cloud, Big Data, Autonomes Fahren - IT-Recht bei GÖRG - Interview

Disruptiver Charakter - Digitalisierung?!

Wie IT-Innovationen ihren Weg in den Markt finden - Zwei Partner von GÖRG im Gespräch

Das Aufkommen flächendeckender Konnektivität insbesondere auf dem Smartphone und die damit verbundene ständige, kostengünstige Datenverfügbarkeit ermöglichen immer neue, spannende Entwicklungen und Angebote. Anbietern eröffnet sich hier ein schier unendliches Innovationsfeld, das auch für Juristen immer neue Herausforderungen bereithält.


Wir haben mit zwei Partnern von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB gesprochen. Dr. Michael Heise LL.M. absolvierte sein juristisches Studium an der Universität Dresden und erlangte seinen LL.M. an der University of Pennsylvania. Dr. Florian Schmitz schloss sein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Heidelberg ab. Beide sind bei GÖRG in der Praxisgruppe "IP, IT & Commercial" aktiv und beraten unter anderem bei komplexen IT- und Digitalisierungsprojekten. Gemeinsam beantworteten sie unsere Fragen und gaben uns einen tieferen Einblick in die Entwicklung der Digitalisierung und ihren Berufsalltag.

Michael Heise - Digitalisierung bei GÖRG  Schmitz Florian - Interview Digitalisierung bei GÖRG

Dr. Michael Heise LL.M. und Dr. Florian Schmitz

Die Digitalisierung legt ein rasantes Tempo hin und betrifft mittlerweile alle Bereiche. Welche Risiken sehen Sie als Anwalt?

Wie bei allen Projekten in dynamischen Märkten bergen Digitalisierungsprojekte immer das Risiko, dass bestimmte Technologien sich nicht durchsetzen, sich der Markt in eine unvorhergesehene Richtung entwickelt oder sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Der Erfolg von Investitionen lässt sich oft nur schwer abschätzen. Umso wichtiger ist es, wirtschaftliche und rechtliche Risiken - soweit möglich - vertraglich abzufedern und flexible vertragliche Gestaltungen zu finden, die der Dynamik im Markt Rechnung tragen.

 

Die Digitalisierung bringt aber nicht nur Nachteile. Welche Vorteile sehen Sie und überwiegen diese in Ihren Augen?

Das große Potenzial der zunehmenden Digitalisierung nahezu sämtlicher Wirtschafts- und Lebensbereiche liegt im disruptiven Charakter der Digitalisierung. Digitalisierung ist die Grundlage für zahlreiche neue Produkte und die Entwicklung tatsächlich globaler Märkte. Zugleich verändert Digitalisierung bestehende Märkte nachhaltig, etwa durch dramatische Kostensenkungen oder den Wegfall von Zutrittsbarrieren. Für Anwälte ist die Digitalisierung Chance und Herausforderung zugleich. Jedenfalls ist der Trend der Digitalisierung unumkehrbar.

 

Die Digitalisierung hat mittlerweile alle Bereiche der Wirtschaft und Gesellschaft erreicht. Welche Bereiche umfasst Ihr Beratungsspektrum?

Wir beraten im Wesentlichen große Unternehmen und Banken bei der Umsetzung ihrer IT- und Digitalisierungsprojekte. Dabei kann es sich um klassische IT-Projekte wie die Auslagerung bestimmter Unternehmensfunktionen auf externe IT-Dienstleister oder z.B. um die Entwicklung oder Einführung einer neuen Softwarelösung handeln.

Immer häufiger geht es aber um Digitalisierungsprojekte, z.B. um die Begleitung von Kooperationen zwischen etablierten Unternehmen und Startups, um die Einführung neuer Online-Plattformen oder um die vertragliche Ausgestaltung neuer digitaler Services. In letzter Zeit nimmt natürlich auch die Beratung bei Datenschutzprojekten aufgrund der jüngst in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) großen Raum ein.

Sie beraten auch im Bereich des grenzüberschreitenden Datenschutzes. Mit welchen spannenden Herausforderungen werden Sie hier konfrontiert?

Immer wieder sind sich Unternehmen der datenschutzrechtlichen Implikationen ihrer grenzüberschreitenden Projekte nicht vollständig bewusst. Hier hat es in den letzten Jahren auf regulatorischer Ebene tiefgreifende Änderungen gegeben. Man denke etwa an das Safe Harbour Abkommen, seine Ablösung durch den Privacy Shield und nun auch die DSGVO. Das Gesetz sieht hier zwar klare Vorgaben und Instrumente zu deren Einhaltung vor.

Gerade im Bereich der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung stoßen die vorgegebenen Instrumente jedoch immer mal wieder an ihre Grenzen. Ein typisches Beispiel ist der Wunsch vieler deutscher Unternehmen, für bestimmte Leistungen auf die sehr günstigen Cloud Services internationaler Anbieter zurückzugreifen. Damit verlassen dann aber regelmäßig die gespeicherten Daten die EU, was nur bei entsprechender datenschutzrechtlicher Absicherung zulässig ist. Mit dieser tun sich einige Cloud Anbieter – gerade im standardisierten Massengeschäft – eher schwer.
 

Ihre Kanzlei bietet Unternehmen rechtliche Unterstützung hinsichtlich ihrer IT- Compliance. Warum sollte sich ein Unternehmen für Sie und Ihre Kanzlei entscheiden?

Unsere Beratung beruht auf einer Expertise langjähriger intensiver anwaltlicher Arbeit im IT-Recht. IT-Recht und Datenschutz sind seit jeher Schwerpunkte unserer Tätigkeit und nicht nur lästiges Beiwerk. Wir sind keine Quer- oder Neueinsteiger in der Branche, sondern mit der Branche gewachsen. Wir wissen also, wie komplexe Projekte zu bewältigen sind, was rechtlich machbar ist und wo wir unseren Mandanten empfehlen, die Reißleine zu ziehen. Das Ganze versuchen wir möglichst unkompliziert und auf den Punkt gebracht zu verpacken. Bisher ist die Resonanz auf diese Herangehensweise sehr gut.

 

Warum würden Sie sagen, ist genau Frankfurt hier der richtige Standort, um als Jurist in diesem Bereich durchzustarten?

Digitale Innovation und Startups mag man regional zwar auch in Berlin oder München verorten. Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet sind aber auf dem Dienstleistungssektor insbesondere im Finanzbereich klar führend. Hier entstehen die meisten Kooperationen, werden die größten Outsourcing-Deals geschlossen und eine Vielzahl unterschiedlichster IT- Projekte gestartet.

Gerade die großen europäischen Banken sind sehr aktiv im Bereich Digitalisierung und versuchen, ihre Angebote für die Zukunft fit zu machen und neue Geschäftsfelder nicht völlig den Startups zu überlassen. Man profitiert hier also nicht nur von der starken Wirtschaft, sondern hat es auch jeden Tag mit spannenden, neuen Geschäftsmodellen zu tun.

Sie beraten IT-Projekte jeglicher Größe. Was war Ihr bisher größtes Projekt?

Große Projekte – gerade im Outsourcing Bereich bei Banken oder anderen Großunternehmen – erreichen ein jährliches Vergütungsvolumen im zwei-, manchmal dreistelligen Millionenbereich. Über die Laufzeit kommen so oft hohe dreistellige Millionenbeträge zusammen. Aus Vertraulichkeitsgründen können wir hier leider keine Namen nennen. Aber auch deutlich kleinere Projekte sind spannend und können knifflige Fragen aufwerfen. So bringen etwa unsere Beratung der VERIMI GmbH, einem Joint Venture zahlreicher großer deutscher Unternehmen, beim Aufbau einer europäischen Identitäts- und Vertrauensplattform, oder unsere laufende Beratung von Samsung Deutschland immer wieder neue Herausforderungen in der anwaltlichen Arbeit.
 

„Am Schluss soll unser Anwalt noch einen Blick drauf werfen.“ Herr Dr. Schmitz, haben Sie auch die Erfahrung gemacht in die Entwicklung von Digitalisierungsprozessen häufig zu spät einbezogen zu werden?

In großen Unternehmen bestehen regelmäßig relativ klare Prozesse hinsichtlich des Projektablaufs und der Einbeziehung juristischer Beratung. Als externe Berater werden wir also in der Regel relativ frühzeitig in das Projekt eingebunden, um rechtliche Showstopper bereits zu Anfang identifizieren zu können. Natürlich gibt es aber auch immer mal wieder Mandate, bei denen der Handlungsbedarf bereits einige Zeit überfällig ist, oder bei denen sich erst spät im Projekt gezeigt hat, dass externe Beratung gewünscht ist. Dann geben wir uns natürlich Mühe, möglichst schnell "auf Stand" zu sein.


Während eines Digitalisierungsprojektes kommen oft kurzfristig brennende Fragen auf, die schnell beantwortet werden müssen. Finden Sie eine Rufbereitschaft für Anwälte eine sinnvolle Lösung?

Kurzfristig zu beantwortende Fragen sind kein Alleinstellungsmerkmal von Digitalisierungsprojekten. Da wir aus eigenem Anspruch darum bemüht sind, unseren Mandanten schnellstmöglich die erforderliche Beratungsleistung bereitzustellen, stellen wir eine hohe Erreichbarkeit und kurze Reaktionszeiten sicher. Das ist ja oft auch einer der Gründe, warum in zeitkritischen Projekten externe Kanzleien beigezogen werden.

In Zeiten enger Personaldecken in Rechtsabteilungen und steigender Regulierung reichen dort oft die Ressourcen einfach nicht aus, um die hohe Zahl eingehender Anfragen in den gewünschten Zeitfenstern abzudecken. Eine klassische "Rufbereitschaft" im Sinne eines Schichtdienstes gibt es natürlich nicht – wir stellen aber sicher, dass wir in kritischen Projektphasen auch außerhalb der typischen Arbeitszeiten erreichbar sind – auch dabei hilft die Digitalisierung.

Im Zusammenhang mit digitalen Projekten ist immer auch die Rede von agilen Methoden. Was versteht man darunter und haben sich diese Methoden Ihrer Meinung nach bewährt, Herr Dr. Heise?

Traditionelle Projektarbeit ging davon aus, dass die genauen Ziele des Projekts vor Beginn der Umsetzungsphase festgelegt werden. Häufig ändern sich während des Projektes aber die Zielvorgaben oder das Umsetzungsprojekt beginnt bereits vor der abschließenden Definition der Ziele. Agile Projektentwicklung versucht sich diesem Umstand methodisch zu nähern, indem der Entwicklungsprozess flexibilisiert wird und zunächst nur eine grobe Zielvorstellung besteht, welche im Laufe des Projektes erst ausdefiniert wird.

In sog. Sprints wird an der Umsetzung bereits klarer Anforderungen gearbeitet sowie parallel die Zielvorstellung weiter konkretisiert. Nach jedem Sprint wird der Umsetzungsfortschritt überprüft und entschieden, ob die neu hinzugekommenen Anforderungen übernommen werden. Hierdurch gelingt ein schnellerer Einstieg in die Projektumsetzung. Zugleich wird die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dabei intensiver, enger und iterativer als in klassischen "Wasserfall"-Projekten.

Andererseits besteht die latente Gefahr, dass sich ein Projekt verselbständigt und die Umsetzung der ursprünglichen Zielvorstellung immer weiter in die Ferne rückt. Auch die Kostenkontrolle sowie die Ausgestaltung als Werkvertrag, an der Auftraggeber typischerweise ein hohes Interesse haben, sind schwieriger.

 

Agile Methoden machen es erforderlich vorläufige Arbeitsergebnisse zu präsentieren und so einen Blick hinter die Kulissen zu gewähren. Herr Dr. Heise, wie gehen Sie als Jurist mit dieser Herausforderung um?

Als Jurist steht man häufig vor der Herausforderung schon frühzeitig möglichst spontan die Antworten geben zu müssen, die eigentlich erst das Ergebnis einer detaillierten Analyse sind. Hier muss man in der Praxis abwägen. Oftmals genügt Mandanten ja bereits eine Tendenzaussage, für die man sich an ähnlichen Konstellationen orientieren kann. Es gibt aber auch Fragen, die man nicht unmittelbar beantworten kann. Dann sollte man das dem Mandanten auch klar sagen und anbieten, dass man sich später zu dieser Frage meldet. Eine falsche Antwort nützt niemandem.
 

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung ist jeder schon einmal über den Begriff Big Data gestolpert. Was genau versteht man darunter?

Unter Big Data versteht man im Wesentlichen die automatisierte und ökonomisierte Datenanalyse. Gerade im Bereich von Cloud-Lösungen besteht die Möglichkeit, eine Vielzahl von Nutzer- und Nutzungsdaten zu speichern. Oder denken Sie an die Sensordaten im Bereich digitalisierter Prozesse. Hierbei werden oftmals riesige Datenmengen generiert und zusammengetragen. Big Data macht diese Datenflut nutzbar. Immer mehr Anbieter spezialisieren sich darauf, besondere Tools und Programme zur Verfügung zu stellen, um diese Datenflut benutzergerecht zu verwalten und auszuwerten.

Das große Potenzial der zunehmenden Digitalisierung nahezu sämtlicher Wirtschafts- und Lebensbereiche liegt im disruptiven Charakter der Digitalisierung.
Dr. Michael Heise LL.M. und Dr. Florian Schmitz

Beim Stichwort Digitalisierung denkt man sofort an die Innovation Autonomes Fahren. Mit welchen rechtlichen Herausforderungen werden Sie dahingehend als Anwalt im Bereich IP und IT konfrontiert?

Vielfach in der breiten Öffentlichkeit wird beim Thema Autonomes Fahren die Frage der Haftung für autonome Fahrmanöver und die Übertragung ethischer Abwägungsentscheidungen in Gefahrensituationen auf die Technik diskutiert. Hierbei handelt es sich zwar um wichtige Grundsatzfragen. Diese dürften aber weniger von juristischer als von ethisch-sozialer Relevanz sein.

Juristisch weitaus relevanter sind hier die datenschutzrechtlichen Fragestellungen und Fragen der Inhaberschaft an den generierten Daten. Weniger sichtbar, aber genauso spannend und oft kontrovers, ist die in diesen Projekten oft notwendige Kooperation verschiedener Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und oft Ländern. Bei Telematiklösungen steht hinter dem Service für den Endkunden oft eine komplexe Zusammenarbeit des "klassischen" Unternehmens mit Endkundenbeziehung (Kfz-Hersteller, Versicherung) mit den Lieferanten innovativer Hardware und Software/Apps und z.B. den Anbietern von Telekommunikations-/Übertragungsleistungen.

 

Die Datenschutzgrundverordnung hat uns gerade noch gefehlt! Jetzt mal ehrlich, was halten Sie persönlich von der DSGVO, Herr Dr. Heise? War diese notwendig?

Die DSGVO war sicherlich notwendig, um innerhalb der EU eine höhere Harmonisierung des Datenschutzrechts zu erreichen. Das ist leider aufgrund der zahlreichen Felder, in denen nationale Sonderregelungen möglich bleiben, nur teilweise gelungen. Ich hätte mir auch eine gewisse Privilegierung der Datenübermittlung innerhalb von Konzernen gewünscht. Ob die drastisch erhöhten Dokumentationsanforderungen wirklich zu einem transparenteren und bewussteren Umgang mit personenbezogenen Daten beitragen, wird erst die Praxis in den nächsten Jahren zeigen.

 

Digitalisierungsrecht als Querschnittsmaterie erfordert die Kenntnis sowohl der digitalen Methoden als auch der digitalen Inhalte. Wie macht Ihre Kanzlei Ihren Anwälten das benötigte Know-how zugänglich?

Grundsätzlich legen wir Wert darauf, dass sich unsere Mitarbeiter kontinuierlich fachlich fortbilden. Sie profitieren dabei von einem großen Angebot interner, aber auch externer Schulungen und Seminare. Natürlich steht hierbei die juristische Ausbildung etwas mehr im Vordergrund. Trotzdem gilt: Ohne ein gewisses Verständnis der technischen Zusammenhänge ist eine maßgeschneiderte Beratung nicht möglich. Im Einzelfall erfordert das dann auch mal eine mehr oder weniger mühevolle Recherche. Ein gewisses Grundinteresse an IT-Themen ist da sicherlich hilfreich. Schlussendlich sind wir aber Juristen im IT-Bereich und nicht ITler mit juristischer Fachausrichtung.
 

Digitalisierung ist unsere Zukunft. Welche weiteren Aspekte machen die Rechtsberatung in Digitalisierungsprojekten für Berufseinsteiger gerade so spannend?

Der besondere Reiz an der Beratung in IT-Projekten liegt natürlich in der besonderen Innovationskraft der Branche, und der Möglichkeit, neue Produkte und Ideen hautnah zu erleben und ihre Umsetzung zu unterstützen und mitzugestalten. Wir helfen mit, dass gute Ideen und neue Technologien ihren Weg in den Markt finden.

Da der technische Fortschritt und oft die daran anknüpfende Gesetzgebung immer neue Herausforderungen schaffen, besteht in unserem Beratungsfeld – anders vielleicht als in "etablierteren" Rechtsgebieten – gerade für junge Kollegen eine gute Möglichkeit, sich zu profilieren. Auch die Chance, schon früh Kontakte zu Mandanten aufzubauen ist besser – gerade in der Startup Szene sind die Entscheider ja oft im selben Alter wie unsere jungen Kollegen.

 

Auch jenseits aller Schlagworte bietet das IT-Recht ein spannendes, weit gefächertes Beratungsfeld mit der Möglichkeit, neue technische Innovationen hautnah mitzuerleben und an ihrer Umsetzung mitzuwirken. Gerade weil das IT-Recht als Rechtsgebiet nicht zum klassischen Ausbildungskanon gehört, bietet sich hier eine Chance für aufgeschlossene junge Kolleginnen und Kollegen, die Freude an Neuem haben.

Vielen Dank, Dr. Heise ,LL.M., und Dr. Schmitz!

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