7 tipps zur Gründung der eigenen Kanzlei als Rechtsanwalt

Verfasst von Sebastian M. Klingenberg

So gründest du deine eigene Kanzlei!

In 7 Schritten zur Selbstständigkeit als Jurist

Die Gründung einer eigenen Kanzlei bringt neben den Vorteilen der Selbständigkeit viele Hürden mit sich, auf die das Jurastudium Jurist:innen kaum vorbereitet. Wie du als Anwält:in unternehmerisch tätig wirst und welche Schritte du bei deiner Kanzleigründung beachten solltest, verraten wir dir im Folgenden.  
 

1. Schritt: Die Zulassung als Anwalt

Das erfolgreiche Ablegen der Zweiten Juristischen Prüfung führt nicht automatisch dazu, dass du Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt bist. Vielmehr muss zunächst eine Zulassung erfolgen, über die auf deinen Antrag hin die jeweilige Rechtsanwaltskammer am OLG (vgl. §§ 6 ff. BRAO) entscheidet.

2. Schritt: Notwendige Vorüberlegungen

Möchtest du als selbständige:r Anwält:in tätig sein, solltest du dir zunächst über einige Punkte auf der Makroebene zur Entwicklung des anwaltlichen Geschäftsmodells Gedanken machen. Dazu gehören unter anderem folgende Fragen:

  • Soll die Kanzlei alleinig oder mit anderen gegründet werden?
  • Welche Rechtsform soll sie haben?
  • Welche Rechtsgebiete sollen abgedeckt werden?
  • Wo erscheint die Gründung am sinnvollsten (beispielsweise Stadt oder Dorf etc.)?

Darüber hinaus müssen auch Vorüberlegungen in der unternehmerischen Mikroebene erfolgen: Du solltest konkrete Strategien und Ziele erarbeiten, insbesondere mit Blick auf die Unternehmensplanung (Finanzen, Liquidität und Investition), Mandantenakquisition, Personalverwaltung, Office Management sowie Rechnungswesen.

Vorüberlegungen im mandantenorientierten Bereich sind ebenso sinnvoll, etwa zur geplanten Bibliothek oder Datenbank sowie zur Durchführung des Datenschutzes.
 

3. Schritt: Die Umsetzung des Geschäftsmodells

Die Umsetzung des Geschäftsmodells beginnt mit der Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt. Zu diesem Zeitpunkt, solltest du auch bereits über alle notwendigen Sachmittel verfügen. Dazu gehören etwa der Raum, in dem du arbeiten wirst, Arbeitsgeräte und IT-Ausstattung, Büromaterial und gegebenenfalls ein Kraftfahrzeug. Zudem bedarf es einiger Sicherheitsvorkehrungen, etwa einer Erste Hilfe Ausrüstung sowie einem Feuerlöscher.

In dieser Phase kannst du zudem schon darüber nachdenken, Personal einzustellen, sei es in Form eines Sekretariats oder einer Assistenz. Das Sekretariat befindet sich im Vergleich zu Assistenz auf einer stark ausgeprägten Hierarchieebene. Es arbeitet lediglich an übertragenen Aufgaben, während die Assistenz innerhalb bestimmter Gebiete selbstständig arbeitet. Sicherlich kannst du am besten beurteilen, welche Form der Unterstützung in dein Kanzleikonzept passt.

Wichtig ist außerdem das Erscheinungsbild (die sog. Corporate Identity). Deine FIrmenfarben sowie dein Firmenschriftbild sollten stets einheitlich sein, insbesondere auf deiner Website, Briefbögen, Visitenkarten und Firmenschild.

4. Schritt: Die Mandantenakquisition

Es geht ans Eingemachte: Die Mandantenakquisition. Diese erfolgt oftmals durch ein geschicktes Marketing, welches wiederum ein gut durchdachtes Geschäftsmodell voraussetzt. Die Marketingmaßnahmen sind allerdings beschränkt: Rechtliche Grenzen ergeben sich zum einen aus dem UWG, aber auch aus dem Berufsrecht (Sachlichkeit, Werbung um einzelne Mandate). Bevor du mit deinem Marketing loslegst, solltest du demnach genau prüfen, was im Rahmen des Möglichen liegt.

Erlaubt sind beispielsweise ein Internetauftritt, Unternehmensbroschüren, Vorträge, Veröffentlichungen und Mandantenveranstaltungen sowie das allgemeinen Netzwerken.

Darüber hinaus sind mögliche Mandantenerwartungen Teil des Marketings. Diese Erwartungen variieren je nach der Mandantenzielgruppe. Zu den wichtigsten Mandantenerwartungen gehören etwa professionelle Abläufe mitsamt fristgerechter und sachgerechter Bearbeitung sowie Konfliktlösung, Erfolg in der Sache, transparente Honorargestaltung, verständliche Sprache sowie ein guter Service, also freundlicher Umgang, Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und Schnelligkeit in der Bearbeitung.

Im Übrigen sind auch die Öffnungszeiten sowie die Möglichkeiten von Hausbesuchen an den jeweiligen Erwartungen der Mandanten auszurichten. Darüber hinaus ist Mundpropaganda oftmals das beste Marketing. Wer den Mandantenerwartungen gerecht wird, wird in aller Regel mit entsprechender Werbung der eigenen Mandanten entlohnt.

Im Allgemeinen gilt also folgender Grundsatz: „Das schönste Marketing nützt nichts, wenn die Mandantenerwartungen enttäuscht werden.“ 
 

5. Schritt: Umsatz und Gewinn

Der Gewinn deiner Anwaltskanzlei hängt maßgeblich von deinem erzielten Umsatz ab – und der Umsatz hängt wiederum von Anzahl und der Zahlungskraft der Mandanten ab. Es ist deshalb nicht unüblich, dass der für den Gewinn erforderliche Umsatz in der Regel erst nach einiger Anlaufzeit erreicht wird. Bei der Finanzierung deines Unternehmens solltest du deshalb beachten, dass du dir in den ersten Monaten voraussichtlich kein Gehalt auszahlen kannst und du diese Übergangszeit ebenso finanzieren musst – unter Umständen setzt dies also eine erhöhte Kreditwürdigkeit voraus.
 

6. Schritt: Buchführung und Rechnungswesen

Rechtliche Vorgaben zur Buchführung und dem Rechnungswesen ergeben sich neben dem HGB auch aus den Steuergesetzen sowie dem Berufsrecht.

So hast du auch ein selbstständige:r Jurist:in etwa verschiedene steuerrechtliche Pflichten: umsatzsteuerrechtliche Pflichten sind beispielsweise die monatliche Umsatzsteuermeldung (sog. Ist-Versteuerung), einkommensteuerliche Pflichten sind hingegen zum Beispiel die jährliche Einkommensteuererklärung sowie die quartalsmäßigen Vorauszahlungen. Darüber hinaus sind monatliche Lohnsteuerabzüge und Meldungen vorzunehmen.

Die Akquisition von Mandanten erfolgt oftmals durch ein geschicktes Marketing, welches wiederum ein gut durchdachtes Geschäftsmodell voraussetzt.

7. Schritt: Beachtung der beruflichen Pflichten

Als Rechtsanwält:in hast du viele berufliche Pflichten, die sich aus der BRAO [Bundesrechtsanwaltsordnung] und der BORA [Berufsordnung für Rechtsanwälte] ergeben –  insbesondere gehören dazu Verschwiegenheit sowie Gewissenhaftigkeit und Unabhängigkeit.

Darüber hinaus besteht das Verbot der widerstreitenden Interessen und eine erhöhte Aufmerksamkeit sollte zudem auf der Behandlung fremder Gelder oder Werbung liegen. Daneben bist du als selbständige:r Anwält:in auch dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
 

Die Gründung einer eigenen Kanzlei, also der Weg in die Selbstständigkeit, ist kein einfacher. Eine gründliche Planung ist dabei enorm wichtig. Der hier aufgeführte Überblick kann die Fülle der einzelnen Schritte nicht umfänglich behandeln, gibt dir aber einen guten ersten Eindruck.