4. Schritt: Die Mandantenakquisition
Es geht ans Eingemachte: Die Mandantenakquisition. Diese erfolgt oftmals durch ein geschicktes Marketing, welches wiederum ein gut durchdachtes Geschäftsmodell voraussetzt. Die Marketingmaßnahmen sind allerdings beschränkt: Rechtliche Grenzen ergeben sich zum einen aus dem UWG, aber auch aus dem Berufsrecht (Sachlichkeit, Werbung um einzelne Mandate). Bevor du mit deinem Marketing loslegst, solltest du demnach genau prüfen, was im Rahmen des Möglichen liegt.
Erlaubt sind beispielsweise ein Internetauftritt, Unternehmensbroschüren, Vorträge, Veröffentlichungen und Mandantenveranstaltungen sowie das allgemeinen Netzwerken.
Darüber hinaus sind mögliche Mandantenerwartungen Teil des Marketings. Diese Erwartungen variieren je nach der Mandantenzielgruppe. Zu den wichtigsten Mandantenerwartungen gehören etwa professionelle Abläufe mitsamt fristgerechter und sachgerechter Bearbeitung sowie Konfliktlösung, Erfolg in der Sache, transparente Honorargestaltung, verständliche Sprache sowie ein guter Service, also freundlicher Umgang, Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit und Schnelligkeit in der Bearbeitung.
Im Übrigen sind auch die Öffnungszeiten sowie die Möglichkeiten von Hausbesuchen an den jeweiligen Erwartungen der Mandanten auszurichten. Darüber hinaus ist Mundpropaganda oftmals das beste Marketing. Wer den Mandantenerwartungen gerecht wird, wird in aller Regel mit entsprechender Werbung der eigenen Mandanten entlohnt.
Im Allgemeinen gilt also folgender Grundsatz: „Das schönste Marketing nützt nichts, wenn die Mandantenerwartungen enttäuscht werden.“
5. Schritt: Umsatz und Gewinn
Der Gewinn deiner Anwaltskanzlei hängt maßgeblich von deinem erzielten Umsatz ab – und der Umsatz hängt wiederum von Anzahl und der Zahlungskraft der Mandanten ab. Es ist deshalb nicht unüblich, dass der für den Gewinn erforderliche Umsatz in der Regel erst nach einiger Anlaufzeit erreicht wird. Bei der Finanzierung deines Unternehmens solltest du deshalb beachten, dass du dir in den ersten Monaten voraussichtlich kein Gehalt auszahlen kannst und du diese Übergangszeit ebenso finanzieren musst – unter Umständen setzt dies also eine erhöhte Kreditwürdigkeit voraus.
6. Schritt: Buchführung und Rechnungswesen
Rechtliche Vorgaben zur Buchführung und dem Rechnungswesen ergeben sich neben dem HGB auch aus den Steuergesetzen sowie dem Berufsrecht.
So hast du auch ein selbstständige:r Jurist:in etwa verschiedene steuerrechtliche Pflichten: umsatzsteuerrechtliche Pflichten sind beispielsweise die monatliche Umsatzsteuermeldung (sog. Ist-Versteuerung), einkommensteuerliche Pflichten sind hingegen zum Beispiel die jährliche Einkommensteuererklärung sowie die quartalsmäßigen Vorauszahlungen. Darüber hinaus sind monatliche Lohnsteuerabzüge und Meldungen vorzunehmen.