Welche Berufe stehen mir als Wirtschaftsjurist offen?
Wer Jura auf Staatsexamen studiert hat und kein reiner bzw. kein Anwalt im Wirtschaftsbereich sein möchte oder wer Jura auf Bachelor (gegebenenfalls mit anschließendem Master) studiert hat, dem stehen im wirtschaftsjuristischen Bereich viele Möglichkeiten offen:
Wirtschaftsprüfer
Nach § 2 Abs. 1 der Wirtschaftsprüferordnung [WPO] haben Wirtschaftsprüfer die berufliche Aufgabe, betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen. Konkret gehört beispielsweise auch die Wirtschaftsprüfung über die ordnungsmäßige Buchführung eines Unternehmens zu deren Hauptaufgaben.
Nach Abs. 2 sind sie darüber hinaus befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu beraten und zu vertreten.
Rechtsprüfer und Rechtsberater
Zu der Hauptaufgabe eines Rechtsprüfers gehört hingegen die gutachterliche Stellungnahme zu einem Rechtsproblem. Ein Rechtsprüfer macht somit genau das, was er an der Universität gelernt hat. Der Rechtsberater ist schließlich derjenige, der den Auftraggeber entsprechend der gutachterlichen Ergebnisse berät. Deshalb werden die Tätigkeiten der Rechtsprüfung und der Rechtsberatung oftmals auf eine Person zusammen fallen. Der Anwalt ist es dann jedoch, der den Auftraggeber gerichtlich vertritt.
Steuerberater
Entsprechend zu dem bereits Gesagten ist die Hauptaufgabe eines Steuerberaters die steuerliche Prüfung sowie die steuerliche, aber auch betriebswirtschaftliche Beratung. Demnach hat er für eine optimale Steuergestaltung zu sorgen, bei der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zu unterstützen sowie die Überprüfung von Steuerbescheiden vorzunehmen. Der Steuerberater ist in aller Regel sogar nicht nur zur Vertretung des Mandanten gegenüber dem Finanzamt, sondern auch in finanzgerichtlichen Prozessen befugt.
Verwaltungsbeamter
Die Aufgaben eines Verwaltungsbeamten variieren je nach Art der Behörde, bei der sie beschäftigt sind. Möglich ist jedenfalls eine Anstellung in der Bundesverwaltung (sei es bei einem Bundesministerium, einem Bundesamt, der Bundeswehr etc.), der Landesverwaltung (etwa bei einem Landesministerium, beim staatlichen Landratsamt etc.) sowie der Kommunalverwaltung oder sogar bei einer Handwerkorganisation bzw. bei einer Industrie- und Handelskammer.
Vorstandssekretär
Als Vorstandssekretär übernimmt man für einen Vorstand zunächst die klassischen Sekretariatsaufgaben (etwa Postbearbeitung, Termin- und Reiseplanung, Gästebetreuung, Ablage- und Dokumentenmanagement etc.), aber auch die Vorbereitung von Reden des Vorstandes sowie Tagungen, Aufsichtsrats- und Gremiensitzungen sowie unter Umständen sogar delikate Personalangelegenheiten, die aus bestimmten Gründen nicht in der Personalabteilung des Unternehmens bearbeitet werden sollen.