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Hier hast du einen Überblick über die Fachgebiete von Polizei NRW
Hier hast du einen Überblick über die Standorte von Polizei NRW
In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und 3 Landesoberbehörden mit circa 50.000 Beschäftigten, davon mehr als 42.000 Polizeibeamtinnen und -beamten wahr. Die Polizei untersteht dem Innenminister. Er ist gegenüber dem Parlament politisch verantwortlich.
Die nordrhein-westfälische Polizei ist seit dem 1.7.2007 zweistufig organisiert. Die Basis bilden 47 Kreispolizeibehörden. Das Innenministerium ist oberste Aufsichtsbehörde. Es führt die Aufsicht über alle Polizeibehörden und wird bei der Aufsicht über die Kreispolizeibehörden von den drei Landesoberbehörden (LOB) unterstützt. Die LOB nehmen zudem landeszentrale Aufgaben wahr.
Kreispolizeibehörden (KPB)
Der Schwerpunkt der Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen liegt bei den 47 KPB. Ihre Zuständigkeitsbereiche decken sich zumeist mit denen der kreisfreien (Groß-) Städte und Kreise. KPB in kreisfreien Städten sind die 18 Polizeipräsidien, in den Kreisen sind dies die 29 Landrätinnen und Landräte. Neben den in allen KPB wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben sind hier die Vollzugsaufgaben in die Kernbereiche Gefahrenabwehr/ Einsatz, Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung gegliedert.
Für bestimmte schwerwiegende Straftaten oder besondere Einsatzanlässe besteht ein abgestuftes System, nach dem größere und leistungsstärkere KPB Aufgaben über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus wahrnehmen. Weitere Besonderheiten ergeben sich für die Überwachung von circa 2.000 km Autobahn und über 900 km Wasserstraßen. Für die Autobahn sind auch über den eigenen Bereich hinaus die Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster zuständig, für die Wasserstraßen ist es landeszentral das Polizeipräsidium Duisburg.
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP NRW)
Die Aufgaben des LAFP werden insbesondere in § 13b des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) beschrieben. Mit ca. 1.200 Beschäftigten ist es zuständig für die Ausbildung und Fortbildung der Polizei, soweit die Ausbildung nicht von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung oder den Kreispolizeibehörden als Ausbildungsbehörden wahrgenommen werden.
Daneben führt das LAFP die Aufsicht über die Kreispolizeibehörden in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten. Der Sitz des LAFP befindet sich in Selm - Bork, weitere Standorte befinden sich in Brühl, Linnich, Neuss, Münster und Schloß Holte - Stukenbrock.
Landeskriminalamt (LKA NRW)
Die Aufgaben des LKA ergeben sich insbesondere aus § 13 POG. Es hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist mit fast 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Aufgaben. Es unterstützt das Innenministerium in Angelegenheiten der Kriminalitätsbekämpfung und die KPB bei der vorbeugenden Bekämpfung sowie bei der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten.
Im Auftrag des Innenministeriums sowie auf Ersuchen eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft verfolgt das Landeskriminalamt Straftaten in eigener Zuständigkeit. Darüber hinaus sammelt es alle für die Kriminalitätsbekämpfung der Polizei bedeutsame Nachrichten und wertet sie aus. Außerdem nimmt es landeszentrale Aufgaben im Bereich des Waffen- und Vereinsrechtes wahr.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW)
Die Aufgaben des LZPD sind in § 13a POG zusammengefasst. Der zentrale Standort befindet sich in Duisburg. In diesem Landesamt, in dem mehr als 1.000 Beschäftigte arbeiten, wird eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben gebündelt. So unterstützt das LZPD das Innenministerium in allen Fragen der Gefahrenabwehr, der Einsatzbewältigung und der Verkehrssicherheitsarbeit, es koordiniert landesweit Kräfte und Einsatzmittel und unterhält - bundesweit einmalig - eine landeszentrale Leitstelle.
Neben diesen operativ ausgerichteten Aufgaben ist es zuständig für die technische Ausstattung der Polizei und alle Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik. Nach Bestimmung des Innenministeriums werden hier Aufgaben der Steuerung und Führung sowie Belange von Haushalts-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten landeszentral für die Polizei NRW wahrgenommen.
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