Eventtermin
15.12.2017 10:00 - 11:00 Uhr |
Bewerbungsfrist
14.12.2017 16:00 Uhr |
Veranstaltungsort
Theatinerstraße 11 80333 München |
"Fluggastrechte aus Sicht der Luftfahrtunternehmen"
Referent: Florian Pötzlberger
Nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 steht Fluggästen, deren Flug annulliert oder mehr als drei Stunden verspätet ist, je nach den Umständen des Einzelfalls ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu € 600 Euro zu. Eine ganze Reihe sog. Legal Tech-Unternehmen hat daraus ein Geschäftsmodell entwickelt, im Rahmen derer sich diese Unternehmen entsprechende Ansprüche abtreten lassen oder aufkaufen.
Oftmals ist jedoch bereits nicht eindeutig, welches Luftfahrtunternehmen richtige Anspruchsgegnerin ist. Neben einer Vielzahl an Ansprüchen von Fluggästen droht den Luftfahrtunternehmen bei Nichtbeachtung der Verordnungsvorschriften zudem die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Anhand aktueller Beispiele aus der Praxis werden der Einfluss der zugrunde liegenden vertraglichen Beziehungen und der Umgang mit Ansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung aus Sicht der Luftfahrtunternehmen dargestellt.
Darüber hinaus haben Teilnehmer die Möglichkeit, sich über die Karrieremöglichkeiten bei Norton Rose Fulbright zu informieren und sich mit Mitarbeitern auszutauschen.