Adrian von Prittwitz - Interview Gütt Olk Feldhaus

"Ich wollte mehr von dem, was einen Freiberufler ausmacht"

Adrian von Prittwitz über seinen Weg in die Boutique-Kanzlei und was hinter „Corporate Governance“ steckt.

Adrian von Prittwitz ist als Rechtsanwalt in München bei der Wirtschaftskanzlei Gütt Olk Feldhaus im Bereich Corporate/M&A tätig. Zu seinen Mandanten gehören börsen- und nichtbörsennotierte Gesellschaften sowie Private Equity-Investoren, die er bei M&A-Aktivitäten sowie laufend in gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragen berät. Im Gespräch verrät er uns, was hinter dem Begriff Corporate Governance eigentlich steckt und warum er von einer Großkanzlei zu einer Boutique gewechselt ist.
 

Hallo Herr von Prittwitz, gleich zu Beginn die Frage: ursprünglich haben Sie für die Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer gearbeitet. Warum sind Sie zu Gütt Olk Feldhaus gewechselt? 

Freshfields ist eine tolle Kanzlei, aber ich wollte mehr von dem, was einen Freiberufler ausmacht. Nämlich berufliche und unternehmerische Freiheit. Dies lässt sich bei einer flexiblen und wendigen Kanzlei ohne internationale Vorgaben und starre Strategien weitaus einfacher bewerkstelligen. Gleichzeitig wollte ich keinerlei Abstriche bei meinem Anspruch an die Qualität der Beratung und Mandate machen… und so kam ich auf GOF. Nun bin ich froh, für ein Luxus-Speedboat statt für einen Luxus-Dampfer zu arbeiten.
 

Schätzen Sie die Chancen bei Gütt Olk Feldhaus Partner zu werden besser ein als bei Freshfields?

Wenn der Wille da ist, definitiv.

Wenn Sie noch einmal in den Anwaltsberuf einsteigen könnten, würden Sie sich dann erneut bei Gütt Olk Feldhaus bewerben? 

Auf jeden Fall. Das geht im Übrigen nicht nur mir so. Wir haben eine erstaunlich gute "Retention" bei unseren Referendaren und juristischen Mitarbeitern, die sich durch ihre Tätigkeit bei uns von der herausragenden Qualität unserer Mandate/Rechtsberatung und unserem besonderen kanzleiinternen Spirit überzeugen konnten.
 

Sie sind unter anderem im Bereich Corporate Goverance tätig. Wie würden Sie dieses Rechtsgebiet beschreiben?

Mit Corporate Governance werden die Grundsätze der Unternehmensführung bezeichnet. Letztlich geht es um die Binnenorganisation eines Unternehmens, also den Ordnungsrahmen für dessen Leitung und die Überwachung der Unternehmensführung. Ziel guter Corporate Governance ist es, durch entsprechende Binnenregeln einen Beitrag zur nachhaltigen Wertschöpfung des Unternehmens zu leisten.

Es geht konkret um Fragen wie:

  • Wie gestaltet man die Managementvergütung, um die richtigen Incentives zu setzen?
  • In welchen Fällen muss die Geschäftsleitung vor der Umsetzung von Maßnahmen (z.B. M&A-Transaktionen) erst die Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterversammlung einholen? Wie verteilt man die Aufgaben in der Geschäftsleitung (Ressortzuständigkeit) und im Aufsichtsrat (Ausschüsse)?
  • Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsrat bzw. Gesellschafterversammlung?

Wenn man also die Grundsätze der Unternehmensführung rechtlich bearbeitet, ist man dann eher Prinzipienreiter oder Ordnungshüter?

Als guter Anwalt sollte man nie Prinzipienreiter sein, sondern für seine Mandanten immer eine maßgeschneiderte Lösung erarbeiten. Das gilt auch bei der Beratung im Zusammenhang mit dem Aufsetzten bzw. Anpassen von Corporate Governance-Strukturen. Aber natürlich gibt es hier etablierte und sinnvolle Grundsätze, die es zu beachten gilt.
 

Nehmen Sie bei Ihrer Arbeit eher Neu- und Umstrukturierungen in der Unternehmensführung vor oder machen Sie sozusagen das Feintuning? 

Beides. Zum Teil geht es um das erste Aufsetzen oder die vollständige Überarbeitung der Corporate Governance. Oft sind aber schon Regeln vorhanden und es geht darum, diese nur anzupassen.

Erst kürzlich habe ich z.B. einen weltweit tätigen Spirituosenkonzern bei der Etablierung einer neuen, konzernweiten Corporate Governance-Struktur (RACI-Matrix) beraten. Dabei ging es darum, dass jede Führungskraft weltweit durch den einfachen Blick in ein einheitliches Dokument weiß, welche Informations-, Konsultations- und Zustimmungswege es im Konzern gibt.

Aber auch bei M&A-Transaktionen spielt Corporate Governance eine große Rolle. Wenn z.B. die Verkäufer eines Unternehmens weiter als Geschäftsführer und Gesellschafter am Unternehmen beteiligt bleiben (so bei Corporate Venture-Transaktionen ganz regelmäßig der Fall), stellt sich die Frage, wie sie von den neuen Gesellschaftern überwacht werden können, ohne aber ihre (durchaus gewünschte) unternehmerische Freiheit zu sehr einzuschränken.
 

In Deutschland gibt es den Corporate Governance Kodex - arbeiten Sie viel damit oder eher mit internationalen bzw. europäischen Vorgaben? 

Bei der Beratung börsennotierter Aktiengesellschaften ist der Deutsche Corporate Governance Kodex neben dem Aktiengesetz ganz maßgeblich. Die Regierungskommission, die den Deutschen Corporate Governance Kodex formuliert und jährlich überprüft, hat jedoch keine nationale Brille auf. Sie befasst sich immer auch mit international anerkannten Standards, insbesondere des anglo-amerikanischen Raum. Insofern ist der Deutsche Corporate Governancen Kodex ebenfalls Ausfluss internationaler Standards.

Nun bin ich froh, für ein Luxus-Speedboat statt für einen Luxus-Dampfer zu arbeiten.
Adrian von Prittwitz und Gaffron, LL.M.

Ein weiterer Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ist das Kapitalmarktrecht. Geht dieser Fachbereich mit Corporate Governance Hand in Hand? 

In der Tat bilden das Aktienrecht, das Kapitalmarktrecht und die Grundsätze der Corporate Governance einen Dreiklang in der Beratung börsennotierter Aktiengesellschaften.

 

Während des Referendariats waren Sie bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht - eine richtungsweisende Station?

Ja, in der Hinsicht, dass ich lieber Anwalt werden wollte. Spaß beiseite, ich hatte eine sehr interessante Zeit bei der BaFin, bin aber aufgrund eines "Verwaltungsversehens" nicht wie gewünscht beim Übernahmereferat (zuständig für öffentliche Übernahmen), sondern beim Grundsatzreferat für Investmentaufsicht gelandet. Das war für mich ein völlig neues Rechtsgebiet und richtig begeistern konnte ich mich dafür nicht.

Dennoch habe ich das Beste aus der Station gemacht und an einem Round-Table mit großen Depot-Banken sowie auch einigen Veröffentlichungen der BaFin zum (damaligen) InvG aktiv mitgewirkt.

 

Auch ihr LL.M. ging thematisch in Richtung Corporate Governance. Würden Sie es empfehlen sich so früh wie möglich zu spezialisieren? 

Eine aus dem Lebenslauf ersichtliche, frühe Spezialisierung ist natürlich immer vorteilhaft. Aber man muss eben auch das "Glück" haben, für sich ein Rechtsgebiet gefunden zu haben, das einen begeistert und auf das man sich überhaupt spezialisieren will. Gelingt einem dies erst später, nicht verzagen, man kann immer noch auf einen rollenden Zug aufspringen.

So kann Gütt Olk Feldhaus dich und deine Karriere unterstützen:

Gab es für Sie einen konkreten Grund auf eine Promotion zu verzichten? 

Über diese Frage kann und habe ich lange nachgedacht und philosophiert. Am Ende hat sich bei mir der ganz rationale Gedanke durchgesetzt, dass man durch eine Promotion nicht zu einem besseren Anwalt wird.

Zudem wollte ich auf jeden Fall noch einmal ein Jahr ins Ausland gehen. Daher habe ich mich für einen LL.M. an der LSE in London entschieden und freue mich jeden Tag über diese Entscheidung. Akademisches Interesse hatte und habe ich natürlich trotzdem. Dies ist in meinem Rechtsgebiet auch unerlässlich.
 

Ist es realistisch, als Rechtsanwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei "on the job" zu promovieren? 

Diese Modelle (etwa 2 oder 3 Tage Arbeit die Woche und der Rest für die Promotion) halte ich für nicht sonderlich empfehlenswert. Die Gefahr des Abbruchs der Promotion ist groß, ebenso wie die Gefahr eines nicht enden wollenden Promotionsvorhabens. Auch wird man nicht so eingesetzt werden können, wie eine Vollzeitkraft. Das birgt Frustrationsrisiken, auch auf Seiten des Arbeitgebers. Mein Fazit: Lieber auf die Promotion konzentrieren und am Stück durchziehen. Die Finanzierung kann durch Stipendien oder auch durch Gehaltsvorauszahlungen gestemmt werden.
 

Gibt es trotzdem ein Thema, das Sie im Bereich Corporate Governance für eine Dissertation empfehlen können? 

Da kommen mir einige Themen in den Sinn. Wer Anregungen braucht, kann sich gerne an mich wenden.

Kontakt: Adrian von Prittwitz und Gaffron, LL.M. (LSE)

Haben Sie - nach all Ihren erfolgreichen Bewerbungen - den ein oder anderen guten Tipp für Berufseinsteiger parat? 

Die beste Bewerbung ist es, einen guten Job zu machen, ob als Praktikant oder im Referendariat. Das kann einem im besten Fall die Bewerbung sogar ganz ersparen. Daher ist mein Tipp ganz klar, jede Möglichkeit zu nutzen (ob über Praktika oder im Referendariat), um Berufserfahrung zu sammeln und dabei herauszufinden, was einem wirklich Spaß macht. Wer dann auch noch mit Einsatz dabei ist, der gewinnt vielleicht doppelt und erhält neben einem realistischen Einblick in das Berufsleben am Ende auch einen Job.
 

Zuletzt noch eine Frage: Was waren bisher Ihre persönlichen Highlights bei Gütt Olk Feldhaus? 

Ein Beratungs-Highlight ist sicherlich die Beratung der ZF Friedrichshafen AG bei dem Joint Venture "e.GO Moove GmbH" mit dem innovativen Elektromobil-Hersteller e.GO Mobile AG aus Aachen. Immerhin sollen in den nächsten 5 bis 7 Jahren ca. 1 Millionen der von dem Joint Venture produzierten, elektrisch betriebenen und später auch komplett autonom fahrenden People/Cargo Mover auf unseren Straßen unterwegs sein.

Aber auch die Beratung der Gründer der drittgrößten deutschen Online-Apotheke medpex beim Verkauf an den Markführer DocMorris, der bislang größte Deal in diesem Markt und aufgrund des regulatorischen Umfelds auch besonders komplex, zählt sicher zu den Highlight-Deals.
 

Vielen Dank für Ihre Zeit!

Gütt Olk Feldhaus
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Gütt Olk Feldhaus

Noch Fragen? Hier findest du deine Ansprechpartnerin bei GOF.

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