Studieren ist ein teures Unterfangen. Meistens muss man hierfür von zu Hause ausziehen, selbst Miete zahlen, Bücher anschaffen und wer auch noch Praktika oder ein Semester im Ausland verbringt, zahlt noch einmal eine ganze Schippe oben drauf. Umso schöner ist es dann, wenn man in seinem ersten Job gleich zu Beginn einen großen Teil dessen wieder zurückbekommt, indem man sein erstes Gehalt kaum bis gar nicht versteuern muss. Aber wie setze ich meine Studienkosten überhaupt von der Steuer ab?
Der Verlustvortrag macht es möglich
Verlustvortrag bedeutet, dass man die entstandenen Studienkosten als Verlust in Form von vorweggenommenen Werbungskosten geltend macht. Dieser Verlust wird dann mit dem darauffolgenden Einkommen verrechnet, wodurch sich die Summe des zu versteuernden Einkommens reduziert und de facto weniger Steuern zu entrichten sind.
Hierfür gibt man für jedes Studienjahr je eine Steuererklärung ab und kreuzt vorne auf dem Mantelbogen „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. Danach gibt man die entstandenen Studienkosten an und versucht, sie mittels Rechnungen und anderen Nachweisen so gut wie möglich zu belegen. Insbesondere sind vor dem 1. Januar 2014 entstandene Unterkunfts- bzw. Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen nach den Dienstreisekostengrundsätzen, sowie ab diesem Zeitpunkt entstandene Reisekosten für Auslandspraktika und –semester abzugsfähig.
Wie lange kann man Verluste geltend machen?
Grundsätzlich können Einkommenssteuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Momentan sind jedoch soweit noch kein Steuerbescheid für diese Jahre vorliegt, Anträge auf gesonderte Verlustfeststellung bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich. Und dies solange die hierzu bereits angeregte Gesetzesänderung zur Herabsetzung auf die üblichen vier Jahre noch nicht beschlossen ist. Liegt jedoch bereits ein Bescheid vor, ist er aber ab dem 20. Mai 2015 datiert, somit beinhaltet er einen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Absetzbarkeit der Studienkosten, womit diese noch nachgeholt werden können.