Historie des Grundgesetzes und deutsche Rechtsnormen

Verfasst von Maryam Kamil Abdulsalam. 

Wie sind unsere Rechtsnormen entstanden?

Die Historie des Grundgesetzes

In der juristischen Methodenlehre gibt es vier verschiedene Auslegungsmethoden: Die Teleologische, die Grammatische, die systematische Methode und die Historische. Die Historische betrachtet dabei eine Norm im Kontext ihrer Entstehung und historischen Entwicklung. Daher ist die Frage danach, wie unsere Rechtsnormen entstanden sind, genauso interessant wie methodisch bedeutsam.

Gleichzeitig ist es aber unmöglich die Entstehungsgeschichte all unserer Gesetze und Gesetzbücher zu kennen, daher werden hier drei der grundlegendsten Rechtsgebiete und ihre Entstehungsgeschichte kurz dargestellt: Das BGB aus dem Zivilrecht, das StGB aus dem Strafrecht und das GG als Vertreter des öffentlichen Rechts. Da das Grundgesetz als Verfassung noch einmal prägend und rahmengebend über allen anderen Gesetzen steht, ist zuerst die historische Entwicklung des Grundgesetzes in dieser Artikelreihe in den Blick zu nehmen.

Tauche ein in die Geschichte des deutschen Rechts...

Zurück zu den Anfängen

Die historische Erzählung der Verfassungsentwicklung beginnt bei der Magna Charta Libertatum im Jahre 1215. Zwar scheint dieses Schriftstück, das als das wichtigste Grundgesetz Englands gilt, nicht allzu viel mit unserem heutigen Grundgesetz gemeinsam zu haben. Jedoch ist der „Große Freiheitsbrief“ die erste schriftliche Garantie von existenziellen Rechten und damit die Grundlage jeder Verfassungsidee. 

Die Magna Charta wurde nach zähem Ringen am 12. Juni 1215 von dem englischen König Johann I. erlassen. Sie garantiert in ihrem Herzstück den Schutz der persönlichen Freiheit und des Besitzes vor willkürlichen Eingriffen seitens des Königs.

Das deutsche Pendant zu dieser neuzeitlichen Errungenschaft ist die Goldene Bulle. Erlassen im Jahre 1356 regelt dieses Dokument des Heiligen Römischen Reiches eher staatsorganisatorische Fragen statt grundlegende Freiheiten. Mehrheitlich geht es in dem Schriftstück um die Festlegung der Verfahren zur Wahl und der Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser durch die Kurfürsten und legte jährliche Versammlungen dieser fest. Die Kurfürstenversammlung kann aus heutiger Sicht als erste Zusammenkunft von Beratungs- und Entscheidungsorganen gewertet werden.

Darüber hinaus übertrug die Goldene Bulle den Kurfürsten die Ausübung elementarer Rechte auf ihrem Hoheitsgebiet: Das Münzrecht, das Zollrecht und das Recht zur unbeschränkten Rechtsprechung. Die Situation der Kurfürsten untereinander wurde zusätzlich befriedet durch die Erklärung der Unteilbarkeit der bestehenden kurfürstlichen Territorien.

Religion als Antriebsfeder der Verfassungsentwicklung

Die nächsten Jahrhunderte sind geprägt von mittelalterlichen Fehden und kriegerischen Auseinandersetzungen, die unter anderem aufgrund von Religionskonflikten aufgetreten sind. In dieser Zeit entstand das Dokument, das neben der Goldenen Bulle als zweitwichtigstes Grundgesetzes des Reiches eingeordnet wird: Der Ewige Landfrieden. Dieses Dokument bildet den Abschluss der Landfriedensbewegung, die bereits im 12. Jahrhundert mit dem Mainzer Landfrieden ihren ersten Niederschlag fand, aber erst 1495 bedeutsam niedergeschrieben wurde.

Der Ewige Landfrieden verbietet das mittelalterliche Fehderecht und bestimmt, dass Ansprüche und Auseinandersetzungen nur noch auf dem Rechtsweg geltend gemacht und geführt werden dürfen. Damit war der Ursprung des Gewaltmonopols des Staates formuliert. Um diese Neuerungen effektiv auszugestalten, wurde das Reichskammergericht als oberste Rechtsinstanz geschaffen, vor dem alle kommenden Rechtskonflikte geführt werden sollten.

Ebenso wichtig in dieser Epoche war der Beschluss des Westfälischen Friedens, der den 30 -jährigen Krieg von 1618 bis 1648 beendete und eine Akte von Friedensverträgen umfasst: Während in Münster der Frieden zwischen Spanien und den Niederlanden unter päpstlicher Vermittlung verhandelt wurde, taten sich in Osnabrück die deutschen Beteiligten mit Schweden zusammen und verhandelten gleichzeitig die zukünftige deutsche Verfassung.

Aufgrund der vorangegangenen Konflikte war wichtiger Bestandteil des Westfälischen Friedens eine territoriale Neuordnung: Die Niederlande wurden unabhängig, die Schweiz ebenso, Schweden bekam ganz Vorpommern und Mecklenburg zugesprochen und auch Frankreich bekam neue Gebiete. Das Friedensdokument hat die Reichsverfassung in den kommenden Jahren und Jahrhunderten stark geprägt und gilt als Grundlage des heutigen Völkerrechts.

Juristische Aufarbeitung:

Einflüsse aus der ganzen Welt

Die deutsche Verfassungsentwicklung ist vor den Einflüssen der europäischen, britischen und amerikanischen Entwicklungen nicht verschont geblieben. Die Petition of Rights (1628) vor der englischen Revolution und die Verabschiedung der Bill of Rights zur Sicherung von Grundrechten vor missbräuchlichem Eingriff des Königs nach der Revolution im Jahre 1689, bildeten den Beginn einer Ära, welche von Revolutionen als Ausdruck des Drangs nach Rechten und sicheren Rechtssystemen geprägt war.

In den englischen Kolonien auf amerikanischem Boden setzte diese Entwicklung mit dem Kolonialkrieg 1754 ein, der bis 1763 andauerte und als große Errungenschaft die Virginia Bill of Rights von 1776 mit sich brachte. Diese Erklärung ist die erste umfassende und verfassungsrechtliche Garantie von positiven Grundrechten, die Modell für viele weitere europäische Verfassungen und Grundrechtserklärungen darstellte.

Mit den Grundrechtsgarantien ging ebenfalls eine staatsorganisatorische Ausarbeitung der Verfassung von Virginia einher. Befeuert von diesen Ereignissen kam 1789 auch die französische Revolution ins Rollen, die sich gegen den französischen Absolutismus, die ständisch-feudale Gesellschaftsordnung und ein Wirtschaftssystem wandte, welches dem neuen Bildungs- und Wirtschaftsbürgertum beengende Lasten aufbürdete. Während Frankreich sich in seiner Revolution für ein „besseres Recht“ aufbäumte, kämpfte das neue Amerika in den Kolonialkriegen für die bessere Sicherung ihrer Rechte.

Das Friedensdokument hat die Reichsverfassung in den kommenden Jahren und Jahrhunderten stark geprägt und gilt als Grundlage des heutigen Völkerrechts.

Vom Frühkonstitutionalismus zum Grundgesetz

All diese Entwicklungen wurden in Deutschland rezipiert und mit einigen Jahren Verzögerung auch verarbeitet. Montesquieu, Hobbes und Rousseau sind Vaterfiguren der geistigen Vorbereitung für das deutsche Streben nach einem Nationalstaat und einer Verfassung. Deutschland war zur Zeit des amerikanischen Kolonialkriegs und der französischen Revolution noch ein Flickenteppich von Kleinstaaten, genannt Heiliges Römisches Reich deutscher Nationen.

Erst nach und nach schlossen sich die Teilstaaten zu Bündnissen zusammen, sodass 1794 das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten dem preußischen Teil einen rechtlich umfassenden Rahmen gab und erst 1806 sich der Rheinbund aus dem Zusammenschluss von anfänglich 16 und schließlich 36 Fürstentümern unter Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich gründete.

Während der Rheinbund noch unter Protektion Napoleons und Frankreichs stand, setzen 1813 die Befreiungskriege unter einem Bündnis mit Russland gegen Frankreich ein, dem sich später Österreich, Schweden und England anschlossen. Nachdem die Machtverhältnisse, Staatsgrenzen und Herrschaftsverteilungen durch die letzten Jahrzehnte ins Wanken gekommen waren, wurde 1814 unter Vorsitz des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich der Wiener Kongress einberufen, um eine restaurative Neuordnung der Mächte unter dem Gesichtspunkt der Legitimität der Fürstenherrschaft voranzutreiben. Größte Errungenschaft dieses Kongresses: Die Gründung des Deutschen Bundes. Zu diesem Staatenbund zählten damals unter anderem Preußen, Österreich, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg und Hessen und in jedem einzelnen dieser Bundesländer sollte eine eigene Verfassungsfindung stattfinden.

Es hatte die Geburtsstunde eines Zeitalters geschlagen, die später als „Frühkonstitutionalismus“ bezeichnet werden sollte: 1817 feierten Burschenschaften das Wartburgfest und die Idee der nationalen Einheit, Freiheit und Selbstorganisation. Es ergingen (liberale) Verfassungen in Bayern, Baden, Württemberg, Hannover und zuletzt Sachsen-Coburg und Sachsen-Meiningen. 1830 setzte die zweite Verfassungsbewegung ein, in der Verfassungen nun nicht mehr aufoktroyiert, sondern als Vertrag zwischen Landesherren und den Ständen ausgehandelt wurden.

Erneut auftretende Unruhen, auch in Frankreich, gipfelten 1848 in Deutschland in der Märzrevolution, in der die Schaffung einer Volksvertretung und die Umgestaltung des Deutschen Bundes gefordert wurde. Eine solche Volksvertretung, Nationalversammlung genannt, trat in Frankfurt in der Paulskirche zusammen und beriet über die erste einheitliche Verfassung für Deutschland, wobei sich die politischen Fraktionen herausbildeten, welche die Grundstruktur unseres heutigen Parteiensystems bilden. Die Paulskirchenverfassung ist das große Vorbild des modernen Grundgesetzes, ist aber selbst nie in Kraft getreten. Hieraus wird gefolgert, dass sie wohl nur so verherrlicht wurde, weil ihre Mängel in der Praxis nie zur Geltung kommen konnten.

Anschließend an die Märzrevolution folgte in Deutschland hinsichtlich der territorialen Ordnung eine aufregende Zeit. Der nächste große Meilenstein hinsichtlich einer einheitlichen Verfassung bildet die Weimarer Reichsverfassung, die im Zug der Novemberrevolution nach dem 1. Weltkrieg 1919 in Kraft trat. Sie setzt zum ersten Mal das parlamentarische System in die Realität um, bringt aber auch einige Mängel mit sich, die sich noch immer als deutsche Traumata in der Gesetzesauslegung wiederfinden lassen.

Die 5% Hürde im Wahlrecht beispielsweise wird damit gerechtfertigt, dass das Weimarer Parlament nie ganz arbeitsfähig war, da es keine Hürde gab und die Parteienlandschaft damals zerstückelt, fragmentiert und zerstritten war.

Der Reichspräsident nahm eine zu starke Stellung ein, denn er hatte die Befugnis Regierungsmitglieder zu entlassen, Reichstage aufzulösen (was auch mehrere Male geschah) und Volksentscheide über Reichstagsgesetze herbeizuführen. Die Weimarer Verfassung enthielt zwar einen Teil über die Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen, diese wurden aber mehr als Programmsätze und weniger als subjektiv durchsetzbare Rechte verstanden. Operierend mit den Schwachstellen der geltenden Verfassung kam Adolf Hitler an die Macht und führte 1932 das Ende der Weimarer Republik her.

Nach Beendigung des 2. Weltkriegs war es deutlich: Deutschland braucht eine neue Verfassung, die aus der Vergangenheit gelernt hat und sich wehrhaft verteidigen kann. Dieses Projekt wurde von den Ministerpräsidenten auf der Herrenchiemseekonferenz durchgeführt und von dieser stammen zahlreiche der heutigen GG Formulierungen. Am 10.02.1949 wurde von der Konferenz ein Verfassungsentwurf an die Militärgouverneure übergeben, woraufhin die Alliierten abschließend über das Grundgesetz verhandelten und es schließlich am 23.05.1949 verkündet werden konnte.

 

Diese knappe Nachzeichnung der deutschen Verfassungsgeschichte zeigt die enge Verworrenheit von Recht und Geschichte unseres Landes. Nur wenn wir diese Geschichte kennen und die Lehren daraus ziehen, kann unser Rechtssystem verstanden werden.

POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS - Kanzlei für Öffentliches Wirtschaftsrecht
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