Verschränkte Arme

Verfasst von Denise Dahmen. Veröffentlicht am 29.03.2021.

Die Extra-Meile

Haltung zeigen als Jurist:in

Eine gefestigte innere Haltung zu haben und diese auch nach außen zu zeigen, wird in unserer Gesellschaft als zunehmend wichtige Tugend gehandelt – allerdings nicht unbedingt unter Jurist:innen. Tatsächlich, so behaupte ich, lehrt uns die juristische Denkschule viel mehr, unsere persönliche Haltung hintenanzustellen. Zumindest vermittelt sie uns nur selten ein Gespür dafür, wann es angebracht ist, über unseren Alltagstrott zu stolpern und tatsächlich Haltung zu beweisen.

So mag es zum Beispiel ein ganz gewöhnlicher Tag im Leben von Anja Sturm gewesen sein, als sie einen Anruf von ihrem langjährigen Kollegen Wolfgang Heer entgegennahm und nach kurzer Rücksprache mit ihren Vertrauten zustimmte, gemeinsam mit den Anwälten Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer die Verteidigung von Beate Zschäpe zu übernehmen, einer Protagonistin der rechtsextremen Terrororganisation NSU. Jahre später dokumentiert eine WDR­Reportage eindrücklich, wie gelassen und entspannt die drei Verteidiger:innen anfangs dem vorgezeichneten juristischen Pfad folgen – völlig ahnungslos, gerade an einem Wendepunkt, sowohl ihrer Karrieren, als auch ihres ganzen Lebens zu stehen.

Die Zuschauer:innen können mitansehen, wie der Wind sich dreht, wie Sturm langsam dämmert, dass dies kein gewöhnlicher Fall sein wird und wie das alltägliche Geschäft schließlich zum absoluten Albtraum wird. 437 Prozesstage später hat Sturm ihren Job verloren, ihre Heimatstadt verlassen, war unzählige Male den Schmähungen der Medien ausgesetzt, hatte Drohbriefe erhalten, sich verschulden müssen und stand vor dem wirtschaftlichen Ruin.

Überzeuge mit selbstbewusstem Auftreten!

Ein schwer fassbares Konzept

„Zeigt Haltung!“ In einer Zeit, in der das Äußern von Kritik bereits als Aktivismus gilt und der politische Meinungskampf in Kommentarspalten stattfindet, gehört es zumindest in universitären Kreisen zum guten Ton, eine klare Haltung zu haben und diese auch nach außen zu vertreten. Und doch ist sie so schwer greifbar – diese Idee. Was bedeutet „Haltung zeigen“ eigentlich?

Statt einer klaren Definition, wie wir Jurist:innen sie eigentlich so lieben, haben die meisten von uns nur eine diffuse Vorstellung im Kopf. „Haltung zeigen“ hat irgendwas mit Verantwortung übernehmen zu tun, da sind wir uns einig – und mit dem mutigen Einstehen für das, was wir als richtig empfinden.

„Wer Haltung zeigt, tritt mit seinen inneren Grundsätzen an die Öffentlichkeit und muss sich gefallen lassen, massiven Gegenwind zu spüren.“ So definiert es zumindest Anja Reschke. Ihr Kommentar über Hass und Hetze gegen Geflüchtete in den Tagesthemen brachte ihr den Ruf einer Haltungsjournalistin ein.

„Haltung zeigen bedeutet gemeinhin, sich für etwas stark zu machen, das für die Gemeinschaft von Wert ist. Dass so ein Verhalten erstrebenswert ist, ja geradezu eine Tugend, bekommen wir von klein auf beigebracht“, so Reschke [in Anja Reschke, Haltung zeigen, Rowoht Verlag, 2018, S. 19].

Haltung zeigen – aber wie?

So unerfreulich der NSU­ Prozess für die Verteidiger:innen auch gewesen sein mag, er hatte sein Gutes. Denn an ihm entzündete sich eine vehemente Diskussion darüber, wie man als Jurist:in Haltung zu zeigen hat. Haben die drei Zschäpe­ Anwält:innen nun besonders viel Haltung bewiesen, weil sie allen Widrigkeiten getrotzt und ihr Mandat bis zum bitteren Ende durchgezogen haben? Oder sind sie gerade ein Paradebeispiel für die Haltungsverweigerer unter den Jurist:innen?

Sicher ist: Sie haben sich mit dem Mandat keinen Gefallen getan, und das ist in aller Regel ein deutliches Indiz dafür, dass sie Haltung gezeigt haben. Die harsche Kritik, die Heer, Stahl und Sturm über sich ergehen lassen mussten, kam durchaus auch aus den eigenen Reihen. In einer Stellungnahme des Arbeitskreises Kritischer Jurist*innen (AKJ) in Berlin hieß es etwa: „Sie haben den Umgang mit einem Werkzeug in nachtgrauer Abstraktion erlernt und nun wenden sie es an. Was ihnen fehlt ist die Fähigkeit zur politischen und moralischen Reflexion des Werkzeugs und ihres Umgangs damit.“ Dem AKJ zufolge hätten die drei Verteidiger:innen also nur dadurch echte Haltung beweisen können, das Mandat gar nicht erst zu übernehmen?

Das wäre jedenfalls eine eindrückliche Zurschaustellung der eigenen Haltung gewesen, aber mitnichten eine gute Lösung. Unsere Rechtsordnung sieht nun einmal vor, dass jede und jeder Angeklagte das Recht auf einen fairen Prozess und anwaltlichen Beistand hat. Welche Errungenschaft diese Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips ist, wird kaum jemand in Frage stellen. Während manche also die drei Engel für Zschäpe als Superheld:innen verklären, die im Cape gewandet für den Rechtsstaat streiten, sehen andere in ihnen politisch durchscheinende Deserteure eines Berufsethos, der es nicht erlaubt, Anhänger:innen von Nazi­-Ideologien die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

So oder so: Die Diskussion entblättert die Kernfrage juristischen Haltungzeigens.
 

Dürfen Jurist:innen überhaupt Haltung zeigen? 

Anja Reschkes Kommentar in den Tagesthemen löste eine intensive Debatte darüber aus, ob Journalist:innen überhaupt Haltung zeigen dürfen. Ist es nicht gerade konstitutiv für guten Journalismus, Objektivität und Unvoreingenommenheit zu wahren oder zumindest die persönliche Haltung der Berichterstattenden streng von ihrer inhaltlichen Nachricht zu trennen? Eine Fragestellung, die sich außergewöhnlich gut auf die Juristerei übertragen lässt. Dürfen wir überhaupt Haltung zeigen?

Die eigene Haltung ist etwas höchstpersönliches, ein Bündel an inneren Überzeugungen und Prinzipien. Und Haltung zu zeigen bedeutet, dieses Bündel nach außen zu kehren. Doch gerade dieses Ausleben persönlicher Überzeugungen, trainiert uns Jurist:innen bereits unsere Denkschule gründlich ab. Schon in der Ausbildung lernen wir, unsere persönliche Haltung den Grundsätzen und Prinzipien des Rechtsstaats unterzuordnen. Unsere Rechtsordnung ist gewissermaßen eine übergeordnete, keine individuelle, sondern eine gesellschaftliche Haltung. Das Bündel an Prinzipien und Regeln, auf das wir uns als Gesellschaft geeinigt haben. Uns angehenden Jurist:innen bläut man die Pflicht ein, ihr zu dienen und sie zu beschützen. Wenn wir als Richter:innen den Saal betreten, sind wir keine Individuen mit eigenen Ansichten mehr, wir sind unser Amt. Wenn wir als Anwält:innen Mandant:innen vertreten, ist es unser Job, uns deren Interessen so gründlich zu eigen zu machen, dass wir sie wie Löwinnen verteidigen können. Im Zuge dessen aber auch unsere eigene, ganz persönliche Haltung nicht zu negieren und Situationen zu erkennen, in denen es angebracht wäre, sie nach außen zu zeigen, ist zugegebenermaßen ein Balanceakt, doch nichts desto weniger ein lohnenswertes Unterfangen.

Es stimmt, Prinzipien wie die Neutralität des Rechtsstaats oder die Unabhängigkeit des Richteramts sind teuer erworbene Errungenschaften, die bewahrt und beschützt werden wollen. Ein Blick in die Geschichte erinnert uns daran, was passiert, wenn wir Ideologien wie gierige Würmer das Recht zerfressen lassen. Doch hätten wir nicht gerade in solchen Zeiten Jurist:innen gut brauchen können, die richtig Haltung zeigen? Die nachdenken und dem inneren Kompass vertrauen?

Die Rechtsordnung ist Ausdruck unserer gesellschaftlichen Haltung. Sie ist menschengemacht, sie ist veränderlich und sie bildet den – im Idealfall: demokratischen – Kompromiss all unserer individuellen Überzeugungen. Und – obwohl wir in erster Linie als Prokurist:innen des Rechtsstaats auftreten – glaube ich daran, dass unsere Rechtsordnung es aushält, wenn wir als Jurist:innen auch unsere persönliche Haltung zeigen. Nur so können wir Fortschritt und Veränderung ins Recht tragen.

,Haltung zeigen‘ hat irgendwas mit Verantwortung übernehmen zu tun, da sind wir uns einig – und mit dem mutigen Einstehen für das, was wir als richtig empfinden.

Haltung ist vielfältig und kommt erst richtig in Fahrt, wenn sie auf die Probe gestellt wird

Sturm, Stahl und Heer oder der AKJ: Wer hat denn nun Haltung gezeigt? Die Antwort ist einfach: Beide! Denn Haltung ist vielfältig und kommt erst richtig in Fahrt, wenn sie auf die Probe gestellt wird.

An der Frage, wie genau sich juristisches „Haltung­zeigen“ konkret darzustellen hat, scheiden sich die Geister – und das ist auch gut so. Es kann der Richter sein, der trotz Mehrarbeit und Personalnot zu seiner eigenen Interpretation der Verfassung steht und ein Sondervotum verfasst. Es kann die Verbraucherrechtskanzlei sein, die dem Großkonzern entgegentritt und bis zum Ende weiterkämpft, sogar als selbst der eigene Mandant schon darüber nachdenkt, sich mit einem Vergleich zufriedenzugeben. Es kann die Pflichtverteidigerin sein, die sich dem Rechtsstaatsprinzip auch dann noch verpflichtet fühlt, wenn sie dafür öffentlich verschmäht und Repressalien ausgesetzt wird. Aber auch die politische Hochschulgruppe, die offen dafür wirbt, auf juristischen Pfaden für politische Ziele zu kämpfen. Häufig ist ihr Lohn dafür Mehrarbeit, persönliches und berufliches Risiko und Rechtfertigungsdruck. Manchmal auch Renommee. Oder einfach die Genugtuung, alles Menschenmögliche für die Mandant:innen getan zu haben.


Denn so hartnäckig sich das Konzept „Haltung zeigen“ auch einer Definition entzieht, so einheitlich ist doch das Bild eines Menschen, der trotz zu erwartendem Gegenwind, trotz persönlicher Risiken wagt, seinen Überzeugungen und Prinzipien zu folgen. Anders gesagt, der es wagt, Haltung zu zeigen. Egal, ob wir die zukünftigen Anwält:innen oder Staatsdiener:innen sein werden, sollten wir Wege finden, auch im Trott unserer alltäglichen Aufgaben unsere innersten Überzeugungen nicht aus den Augen zu verlieren und uns dazu durchringen, für sie einzustehen, wenn die Zeit dafür gekommen ist.

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*Die Autorin ist Volontärin beim Anwaltsblatt und Teil der katzenkönig-­Redaktion. Sie hat ihr Jurastudium mit dem Bachelor of  Laws abgeschlossen.
 

 

 – Dieser Artikel ist zuerst im katzenkönig (Ausgabe 02/2020) erschienen – 

GLADE MICHEL WIRTZ
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GLADE MICHEL WIRTZ

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