Prof. Dr. Peter Baumeister und Prof. Dr. Christoph Schärtl von der SRH Hochschule Heidelberg

 Veröffentlicht am 30.12.2020.

„Moderne Unternehmen brauchen eine fundierte Ausbildung“

3 Studiengänge an der SRH Hochschule Heidelberg, die dich auf deine Karriere vorbereiten

Die SRH Hochschule Heidelberg, mit über 50 Jahren Tradition in Bildung und Forschung, zeichnet sich durch ein großes Netzwerk an internationalen Partnerhochschulen und Unternehmen sowie ein praxisorientiertes Studium nach dem CORE-Prinzip aus – Competence Oriented Research and Education. Im Mittelpunkt stehen bei uns die Persönlichkeit der Studierenden und die individuelle Betreuung. Gemeinsam mit unseren Studierenden arbeiten wir daran, ihre Kompetenzen für ihre Karriere zu schärfen und sie auf ihren Job vorzubereiten.

Hier geben Prof. Dr. Peter Baumeister (o.l.) und Prof. Dr. Christoph Schärtl (o.r.) Einblicke in die verschiedenen LL.M.-Programme.

Herr Baumeister, Sie sind an der SRH Heidelberg der Studiengangsleiter für Sozialrecht. Wie ist dieser LL.M.-Studiengang aufgebaut und wie stark können sich die Studierenden durch Wahlmodule innerhalb des LL.M.-Studienganges spezialisieren?

Peter Baumeister: Der Master Sozialrecht ist ein modularisierter Studiengang, der sowohl einen vollständigen Überblick über das Sozialrecht verschafft als auch punktuelle Vertiefungen zentraler oder individuell gewählter Schwerpunkte ermöglicht. In zwei Studienjahren werden alle Bereiche des Sozialrechts (Sozialversicherung, Soziale Entschädigung, Soziale Hilfe und Soziale Förderung) jeweils mit Blick auf gerade besonders aktuelle Fragen behandelt.

Wir ermöglichen es, individuelle Schwerpunkte zu setzen, indem unsere Studierenden in einzelnen Modulen individuelle Themen für ihre Prüfungsleistungen wählen können. Das gilt auch im Wahlpflichtmodul (hier etwa Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitsförderung und Verwaltungsrecht, Rehabilitations- und Teilhaberecht), im Praktikum sowie natürlich in der Masterthesis.

Am Ende sind unsere Studierenden fit für Jobs in Kommunen, bei Sozialversicherungsträgern, der Landesverwaltung, in Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegesektors (z. B. Kliniken, Reha-Einrichtungen, Pflegeheime), Selbsthilfegruppen und -vereinigungen, Gewerkschaften und bei Trägern von Bildungseinrichtungen, Personalabteilungen mittlerer und größerer Unternehmen sowie Unternehmens- und Projektberatungen.

Organisation ist alles!

Bewerbungsrelevante Informationen der SRH Hochschule Heidelberg im Überblick

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Einen LL.M. verbinden die meisten Studierenden und Jurist*innen häufig mit einem Auslandsaufenthalt, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und sich ein internationales Netzwerk aufzubauen. Wie ist es um das internationale Flair in Heidelberg bestellt?

Peter Baumeister: Auch wenn Heidelberg internationales Flair bietet, allein schon durch die Vielzahl ausländischer Studierender, sowohl an der SRH Hochschule als auch natürlich an der Universität, geht es im Sozialrechtsmasterstudium weniger darum. Wir wünschen uns natürlich zusätzlich, dass unsere Studierenden ein Semester an einer unserer 50 Partnerhochschulen im europäischen Ausland verbringen. Entsprechende Auslandsaufenthalte für ein Semester beispielsweise in Schweden, den Niederlanden, in Litauen oder im Vereinigten Königreich bieten diese Chancen. Wir unterstützen unsere Studierenden dabei, überlassen die Wahl aber jeder*m Studierenden selbst.

Herr Prof. Schärtl, Sie leiten die LL.M. Studiengänge für Wirtschafts- und Unternehmensrecht sowie International and Comparative Business Law an der SRH Heidelberg. Sind hierbei die einzelnen Studiengänge aufgrund der Hauptkurssprache tatsächlich komplett getrennt voneinander zu betrachten oder sind manche Module auch für beide Bereiche frei wählbar?

Christoph Schärtl: Im Gegenteil, beide Programme sind bewusst miteinander verzahnt, sodass sowohl die Grundlagen des Transnationalen Wirtschaftsrechts als auch die Spezialvorlesungen dazu mit beiden Studierendengruppen zusammen unterrichtet werden. Damit gelingt es uns, nicht nur theoretisch, sondern praktisch und unmittelbar unter Einbezug der verschiedensten Vorprägungen „echte“ Rechtsvergleichung zu betreiben und zentrale Institute des Internationalen Wirtschaftsrechts aus unterschiedlicher (Heimat-)Perspektive zu beleuchten.

Gerade der Austausch zwischen den verschiedenen Studierendengruppen erleichtert das „Eintauchen“ in fremde Rechtsordnungen, fördert ein vertieftes Strukturverständnis und bietet spannende Einsichten, welche unterschiedlichen Lösungswege und Wertentscheidungen für identische Lebenssachverhalte bereitgestellt werden.

Letzteres hilft gerade auch für das Verständnis der eigenen Rechtsordnung und der ihr impliziten Grundwertentscheidungen. Unsere Absolvent*innen können daher in spannende Berufsfelder gehen, wie zum Beispiel in Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Banken und Versicherungen, (Groß-)Kanzleien und Insolvenzverwaltungen, Verbände und Interessenvertretungen, Verlage und Medienunternehmen u.v.m


In jedem der LL.M. Studiengänge wird nach dem sogenannten „CORE-Prinzip“ unterrichtet. Können Sie uns dieses Prinzip und dessen Vorteile für das LL.M.-Studium näherbringen?

Christoph Schärtl: Das CORE-Prinzip mit seinen 5-Wochen-Blöcken und seiner Fokussierung auf einzelne Querschnittsthemen kann gerade im Masterbereich seine Stärken ausspielen. Beispiel hierfür ist unser Modul „Konfliktmanagement und Forderungsdurchsetzung“: Ausgangspunkt hierbei ist ein alltägliches Problem, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt. Wir beleuchten in diesem Modul nicht nur die staatlichen Rechtsdurchsetzungsmechanismen als „klassisches“ Instrument der Forderungsrealisierung, sondern zugleich auch alternative Streitbeilegungsverfahren und Konfliktlösungsmechanismen.

Die Studierenden erleben unmittelbar die Vor-/Nachteile der jeweiligen Instrumente und können deshalb später besser selbst entscheiden, welchen Weg sie in ihrem konkreten Praxisfall einschlagen möchten.

Dabei eröffnet der integrierte „Mini Moot“-Court auch erste Prozesstaktische Erfahrungen und damit wichtige strategische Einsichten in die Wirtschaftsrechtspraxis. Ein derart ganzheitlicher Ansatz erfordert freilich entsprechende Vorlesungseinheiten und eine Themenfokussierung, weshalb das CORE-System den perfekten Rahmen hierfür bildet. 

Das CORE-Prinzip mit seinen 5-Wochen-Blöcken und seiner Fokussierung auf einzelne Querschnittsthemen kann gerade im Masterbereich seine Stärken ausspielen.
Christoph Schärtl

Jeder Studiengang hat seine eigenen Schwerpunkte, die den Erfolg in der Karriere vorbereiten sollen. Welche sind dies im Sozialrecht und was ist Ihrer Meinung nach das Wichtigste, was die Studierenden aus diesem LL.M. für ihr Berufsleben mitnehmen sollten?

Peter Baumeister: Unsere Absolvent*innen verfügen über praxisorientierte Kompetenzen, die einen Ein- oder Aufstieg in zahlreichen Tätigkeitsfeldern der Sozialberatung, der Sozialverwaltung, der Interessenverbände oder bei Leistungserbringern im Sozial-und Gesundheitswesen ermöglichen. Der Schwerpunkt ist gerade die wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Aus- bzw. Weiterbildung für vielfältige und anspruchsvolle Aufgabenfelder.


Sie selbst sind zudem Rechtsanwalt für Verfassungs-, Verwaltungs-, Europa- und Sozial-, sowie öffentliches Bau-, und Verfassungsrecht. War Ihnen das Sozialrecht als Schwerpunkt Ihrer Lehre dabei ein besonderes Anliegen und inwieweit verknüpfen Sie dort Ihre Expertise aus Ihren anderen Bereichen?

Peter Baumeister: Das Sozialrecht ist besonderes Verwaltungsrecht mit einigen Eigenheiten und Schnittmengen zum Zivilrecht. Durch viele Verknüpfungen ist es eines der interessantesten juristischen Themenfelder. Umso bedauerlicher ist es, dass sich die Universitäten in Konsequenz der Prüfungsordnungen immer weiter aus dem Sozialrecht zurückziehen. Universitär im Sozialrecht ausgebildete Jurist*innen gibt es daher immer weniger.

In meiner nebenberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich meist mit sozialversicherungsrechtlichen Mandaten, nicht selten auch in Verbindung mit gesellschafts- oder arbeitsrechtlichen Fragen zu tun. Die hier auftretenden Fragen nehmen schrittweise mehr Raum meiner Anwaltstätigkeit ein. Das damit gewonnene Fallmaterial kann ich auch sehr gut in meine Lehrveranstaltungen zurückfließen lassen. Zugleich macht es mir sehr viel Freude, Menschen in mancher existenziellen Not, um die es im Sozialrecht mitunter geht, unterstützen zu können.


Gerade in angespannten Lagen, welche unser System wirtschaftlich und gesundheitspolitisch herausfordern, wird auch das Sozialsystem stärker belastet als sonst. Welche Baustellen offenbaren sich aktuell im Sozialrecht?

Peter Baumeister: Unser soziales Sicherungssystem kann jedem internationalen Vergleich standhalten. Die aus politischen Gründen mitunter verbreitete Kritik am System ist in aller Regel überzogen und zeugt häufig von mangelndem Hintergrundwissen. Gleichwohl gibt es immer wieder zahlreiche Aufgaben, um den Sozialstaat lebendig und effektiv zu halten.

Im Bereich der Sozialversicherung sollte aus meiner Sicht eine möglichst umfassende Erwerbstätigenversicherung erreicht und die entgeltgeringfügigen Beschäftigungen reformiert werden.

Eine schwierige Zukunftsaufgabe ist die Gestaltung der Finanzierbarkeit von Pflegeleistungen. Eine sozialpolitische Aufgabe sehe ich noch darin, das Ansehen unserer sozialen Hilfesysteme so zu verbessern, dass alle Menschen die soziale Hilfe als Rechtsanspruch ohne Grund für Scham begreifen. Darüber hinaus werden stets eine Vielzahl von kleineren Reformen notwendig, ohne dass dies Grund für Systemkritik wäre.


Wie sehen derzeit die ersten Wochen für Studierende aus und wie lässt sich trotz Online-Kursen ein guter Draht zu den neuen Studierenden aufbauen?

Peter Baumeister: Zunächst hatten wir erfreulicherweise im Oktober noch die Möglichkeit, unsere Studierenden vor Ort persönlich und nicht nur digital kennenzulernen. Auch untereinander hat das den Austausch natürlich erleichtert. Dank unserer seit März praktizierten digitalen Formate ist ein direkter Kontakt zwischen den Studierenden und uns Dozent*innen ohne weiteres möglich – manchmal sogar mehr und intensiver als vor Ort. Andererseits haben wir es bei den Masterstudierenden nicht mehr mit jungen Schulabgänger*innen zu tun. Sie verfügen in unseren auch altersmäßig gemischten Gruppen über so viel Sozialkompetenz, dass ein guter Kontakt gepflegt werden kann. In Gruppen mit etwa 15 Studierenden ist das ohnehin erleichtert möglich. Ich glaube, dass wir die „Corona-Zeit“ im Master Sozialrecht ohne Einschränkungen meistern werden und manche Vorteile der Digitalisierung, z.B. hybride Lehrveranstaltungen, auch in Zukunft nutzen werden.

E-Learning-Tools vereinfachen das Selbststudium und werden auch langfristig unsere Präsenzveranstaltungen gemäß eines konsistenten Blended Learning-Konzepts sinnvoll ergänzen.

Die Grundvoraussetzung für die meisten Tätigkeiten als Jurist*in ist das 2. Staatsexamen. Welche beruflichen Möglichkeiten bietet ein LL.M. – insbesondere im Sozialrecht – ohne das zweite Examen?

Peter Baumeister: Im Vergleich zu den eher geringen Zahlen von Volljurist*innen, die im Sozialrecht tätig sind, gibt es unzählige berufliche Tätigkeiten, in denen (sozial-)juristische Fähigkeiten zentral sind, für die aber keine „Befähigung zum Richteramt“ notwendig ist. Zu denken ist etwa an die vielen Stellen in Sozial(rechts)beratungen bei den großen kirchlichen Arbeitgebern, hunderttausende Positionen in kommunalen Sozialverwaltungen bis hin zu Landes- und Bundesregierung, bei Interessenverbänden oder den zahllosen Sozialleistungserbringern, bei denen es sich um Wirtschaftsunternehmen handelt. In allen Bereichen außerhalb Richter- und Rechtsanwaltschaft werden keine Volljurist*innen benötigt.

Es ist daher an der Zeit, dass sich die Volljurist*innen der Tatsache bewusst werden, dass Sozialrecht in der Praxis von Fachkräften ohne zweites juristisches Examen ausgeübt wird.

Entsprechendes gilt auch für das Wirtschaftsrecht. Insbesondere für das immens große Feld des Sozialrechts ist das Masterstudium eine sehr gute Chance, zum Praxiswissen zusätzlich wissenschaftlich fundierte juristische Kenntnisse zu erwerben. Natürlich können sich hier auch Volljurist*innen – etwa nach einer Familienauszeit – das nötige Rüstzeug für ein schönes Praxisfeld verschaffen.

 
Unter „Wirtschafts- und Unternehmensrecht“ können sich die meisten sicherlich einiges vorstellen. Aber wie würden Sie jemandem „International and Comparative Business Law“ erklären, der oder die diese Begriffe zum ersten Mal hört?

Christoph Schärtl: Dank der Globalisierung ist eine grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit heutzutage Alltag. Ob SAP, Facebook oder Volkswagen – die Unternehmen agieren heute weltweit in zum Teil völlig unterschiedlichen Rechtsordnungen. Deshalb müssen sich auch Mitarbeiter*innen in diesen Unternehmen mit den Rechts- und Wirtschaftssystemen in den relevanten Zielmärkten auskennen. „International and Comparative Business Law“ bezeichnet sämtliche Rechtsfragen, die bei grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit auftreten können.

Aus unserer Sicht genügt es nicht, wenn sich Studierende allein in ihrer eigenen Rechtsordnung auskennen.

Wichtig ist vielmehr auch ein Problembewusstsein für das Funktionieren der Rechts- und Wirtschaftssysteme in den relevanten Zielmärkten. Auch ein vertieftes Verständnis für potenziell vom eigenen System verschiedene Regelungskonzepte sowie für den daraus erwachsenden Gestaltungsbedarf ist essentiell. Dementsprechend enthält sowohl unser reguläres deutschsprachiges Masterprogramm „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ als auch der speziell für ausländische Studierende angebotene ICBL bewusst rechtsvergleichend angelegte Module und Schwerpunktoptionen


Die SRH Heidelberg verfügt über ein ausgezeichnetes Netzwerk zu verschiedenen Unternehmen wie zum Beispiel SAP oder BASF. Inwiefern profitieren die Studierenden von diesen Kontakten?

Christoph Schärtl: Unser weitläufiges Praxisnetzwerk hilft uns nicht nur bei der Gewinnung hochqualifizierter Lehrbeauftragter und der Organisation spannender Praxistransfer-Formate (z. B. Konferenzen, Ringvorlesungen oder Workshops, etwa dem von den Studierenden sehr geschätzten GSK-Workshop „Mergers & Acquisitions“ oder die Vorlesung Compliance in Verbindung mit Ernst & Young Legal). Vielmehr erleichtert es den Studierenden auch, geeignete Praktikums- und Werkstudierendenstellen sowie Kooperationspartner für spannende Thesisprojekte zu gewinnen. Uns Professor*innen helfen die Praxiskontakte zudem, stets „am Puls der Zeit“ zu bleiben und spannende aktuelle Praxisprobleme zu identifizieren, welche den wissenschaftlichen Diskurs bereichern. Nicht zuletzt sind unsere Praxispartner*innen wertvolle Ansprechpartner*innen und geben uns ein wertvolles Feedback bei der Weiterentwicklung unserer Studiengänge und -programme.

Es ist daher an der Zeit, dass sich die Volljurist*innen der Tatsache bewusst werden, dass Sozialrecht in der Praxis von Fachkräften ohne zweites juristisches Examen ausgeübt wird.
Peter Baumeister

Das LL.M.-Studium in Heidelberg lebt auch von seinem praxisorientierten Ansatz. Wie sieht diese praktische Relevanz konkret aus? 

Christoph Schärtl: Der praxisorientierte Ansatz zeigt sich nicht nur in der Auswahl der einzelnen Modulthemen, die sich bewusst an den typischen Aufgabenfeldern künftiger Wirtschaftsjurist*innen orientieren und deshalb gerade auch zentrale Querschnittsthemen (z.B. Mergers &  Acquisitions, Konfliktmanagement und Forderungsdurchsetzung, Transnational Law, Capital Markets & Finance, Controlling & Compliance) adressieren.

Auch innerhalb der einzelnen Module sorgt die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlich geschulten Professor*innen mit Praxiserfahrung und hochqualifizierten Lehrbeauftragten aus der Praxis für den notwendigen Mix aus unverzichtbaren Fach- und Methodenkompetenzen, Persönlichkeits- und Wertebildung sowie Praxiseinblicken.

Diese können im Rahmen der studienintegrierten Berufspraktika, aber auch mit der jederzeit mit dem Studium vereinbaren Werkstudierendentätigkeit vertieft und erweitert werden. Vorlesungstage sind deshalb im Regelfall bewusst nur von Mittwoch bis Freitag.


Wie unterstützt die SRH Studieninteressierte bei der Wahl des richtigen Studiengangs?

Christoph Schärtl: Die SRH Hochschule Heidelberg besitzt mit dem Admission Office und dem Career-Service speziell geschulte Mitarbeiter*innen, die bei der Studienwahl beraten und unterstützen. Überdies stehen natürlich auch sämtliche Fakultätskolleg*innen und insbesondere die Studiengangsleiter*innen jederzeit für Beratungs- und Coaching-Gespräche zur Verfügung. Wichtige Einblicke und persönliche Kontakte liefern überdies die Studieninformations- und Bewerbertage, welche einen unmittelbaren Eindruck von unserem herrlichen Campus geben und oft zu spannenden Gesprächen und Diskussionen führen.    


„International and Comparative Business Law“ scheint anders als das Unternehmensrecht weniger betriebswirtschaftliche und eher kommunikative Aspekte und solche der Personalführung- und Entwicklung aufzugreifen. Ist das bereits der größte Unterschied abgesehen von der Sprache?

Christoph Schärtl: Hauptunterschied beider Programme ist die unterschiedliche Zielgruppe: Der Masterstudiengang „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht, LL.M.“ richtet sich an Studierende, die bereits im Inland einen Bachelorabschluss mit (mind.) 180 ECTS erworben haben und in zwei Jahren einen umfassenden Überblick über spannende transnationale wirtschaftsrechtlich Fragestellungen gewinnen, gleichzeitig aber auch an unserem – für den Landeslehrpreis 2019 nominierten – vollintegrierten Persönlichkeitsentwicklungsprogramm („Personal and Professional Skill Training [= PaPST]) teilnehmen wollen.
Der ICBL fokussiert sich demgegenüber auf ausländische Studierende, die einen (zusätzlichen) einjährigen LL.M. mit 120 ECTS in Deutschland erwerben und sich dabei vertieft mit Rechtsvergleichung und dem International Privat-/Zivilverfahrensrecht beschäftigen wollen.


Das Highlight des Studiengangs „Internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht“ ist mit Sicherheit die 10-tägige Reise nach China bzw. in die USA. Was erwartet die Studierenden dort und gibt es für den aktuellen Jahrgang eine coronabedingte Alternative?

Christoph Schärtl: Auf unseren Studienreisen versuchen wir immer einen spannenden Mix aus Wissenschaftlichkeit, unmittelbaren Einblicken in das Rechts- und Wirtschaftssystem sowie in Kultur, Land und Leute zu vermitteln, gleichzeitig aber auch die persönlichen Netzwerke zu stärken und den Spaß nicht zu kurz kommen zu lassen. Neben dem Besuch von Einzelvorlesungen, Kanzleien und Unternehmen, aber auch Gerichten und Behörden, besuchen wir in China natürlich immer auch die Verbotene Stadt, die Große Mauer und verschiedene andere Kulturstätten oder genießen die traditionelle Peking-Ente bzw. den Ausblick in einer Sky Lounge über den Dächern von Shanghai.

Übrigens erschöpfen sich unsere Auslandskontakte nicht allein in unserer Studienfahrt. Ein besonderes Erlebnis sind auch immer unsere Joint Seminare z.B. mit Bologna oder der Ukraine.

Trotz Corona hoffen wir, Mitte/Ende 2021 unsere Studienreise antreten zu können. Wenn nicht, werden wir uns nächstes Jahr auf spannende Online-Joint Seminare und Joint Lectures konzentrieren und die Studienreise aufs darauf folgende Jahr verschieben. Kein virtuelles Format kann nämlich den unmittelbaren persönlichen Kontakt und die spannenden Erfahrungen „vor Ort“ ersetzen!

 

Vielen Dank, Herr Prof. Dr. Schärtl und Herr Prof. Dr. Baumeister!

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