Familie und Karriere - geht das in einer Großkanzlei wie Görg?

Familie und Karriere - geht das in einer Großkanzlei wie GÖRG?

Ein Gespräch mit Frau Katharina Fielenbach, Assoziierte Partnerin bei GÖRG

Frau Katharina Fielenbach ist Assoziierte Partnerin für den Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht in der Großkanzlei GÖRG. Sie arbeitet 70% Teilzeit. Im Gespräch mit TalentRocket verrät sie uns, wie sich der Berufsalltag mit ihren zwei Kindern im Alter von ein und sechs Jahren vereinbaren lässt.

Im Interview: Katharina Fielenbach
Im Interview: Katharina Fielenbach

Frau Fielenbach, was steht auf Ihrer Visitenkarte?

Assoziierte Partnerin

 

Was versteht man eigentlich unter einem “Assoziierten Partner” genau?

Nach dem Einstieg bei GÖRG als Associate besteht nach ca. vier Jahren die Möglichkeit, Assoziierter Partner zu werden. Sofern sich die Zusammenarbeit danach weiterhin positiv entwickelt, erfolgt im weiteren Schritt die Aufnahme in die Partnerschaft.

 

Für welche Fachbereiche sind Sie zuständig?

Ich arbeite in der Serviceline Infrastruktur, Umwelt und Energie. Schwerpunktmäßig berate ich projektbegleitend große Energie- und Industrieanlagen von der ersten Idee über die Planung bis zur Genehmigung. Ggf. schließt sich eine Vertretung vor Gericht an. Ein fachlicher Schwerpunkt meinerseits ist das Natur- und Artenschutzrecht.

In welchen Phasen/Stationen Ihres Berufslebens haben Sie sich jeweils für Ihre beiden Kinder entschieden?

Mein erstes Kind kam zur Welt, nachdem ich 2,5 Jahre für GÖRG gearbeitet hatte. Mein zweiter Sohn kam gut zwei Jahre, nachdem ich zur Assoziierten Partnerin ernannt worden bin, zur Welt.

 

Hatten Sie jemals das Gefühl, Sie müssten sich mit Ihren Karrierewünschen zwischen Erfolg im Job oder Kindern entscheiden?

Nein. GÖRG hat mir stets die Möglichkeit gegeben, innerhalb meiner (teilweise begrenzten) Möglichkeiten meine Mandatstätigkeit fortzusetzen und auszubauen.

 

Welche Möglichkeiten bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber konkret, um Kinder und Karriere unter einen Hut zu bekommen? 

Die meines Erachtens wichtigste Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Flexibilität – und zwar von beiden Seiten. GÖRG war von Beginn an in jeder Hinsicht flexibel, und hat mir die Möglichkeit eingeräumt, Teilzeit und auch von zu Hause aus zur Arbeiten. Zudem kooperieren wir mit einem Kindergartenträger, so dass ich frühzeitig wusste, dass ich eine gute Kinderbetreuung habe und ohne Bedenken in den Beruf zurückkehren kann.

 

Wie alt waren Ihre Kinder, als Sie Ihren Beruf wieder aufgenommen haben?

Meine Kinder waren jeweils 8 Monate alt, als ich wieder bei GÖRG eingestiegen bin. Ich habe mich sehr gefreut, wieder arbeiten zu gehen. Möglich gemacht hat das vor allem mein Mann, der ebenfalls Elternzeit genommen hat und zwar für jeweils 6 Monate, sowie GÖRG, da – wie bereits erwähnt – Kindergartenplätze vermittelt und flexible Arbeitszeiten eingeräumt wurden.

 

Wie schwer oder einfach war die erneute Rückkehr in Ihre alte Position? Wie sind Ihre Erfahrungen? 

Die Rückkehr in meine alte Position ist mir nicht schwer gefallen. Zum einen lag das wohl daran, dass ich jeweils nur 8 Monate ausgesetzt habe. Zum anderen habe ich in dieser Zeit weiterhin Kontakt mit den Kollegen gehabt und die wesentlichen Entwicklungen in den Mandaten weiter verfolgt. Daher war allen Beteiligten, auch den Mandanten klar, dass und wann ich zurückkehre.

 

Wie erholen Sie sich? Was unternehmen Sie als Ausgleich?

Leider ist die Zeit für Erholung zwischen Arbeit und Familie recht knapp, so dass kaum Zeit für mich allein bleibt. Mich belebt aber die tägliche Hin- und Rückfahrt zur Kanzlei mit dem Rad, ein Nachmittag mit den Kindern im Park und abends ein Glas Wein mit guten Freunden.

Die meines Erachtens wichtigste Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Flexibilität – und zwar von beiden Seiten.
Katharina Fielenbach

Sollte man sich vor dem Anwaltsberuf überlegen, ob man Kinder möchte oder ist das Berufsbild hier schon sehr emanzipiert? 

Eine Tätigkeit als Rechtsanwältin ist meiner Erfahrung nach sehr gut vereinbar mit Familie und Kindern. Man kann viele Termine selbst vereinbaren und damit Konflikte mit privaten Terminen vermeiden. Zudem erfordert die Tätigkeit als Rechtsanwältin nicht stets die Anwesenheit im Büro, vieles kann ich auch von zu Hause aus machen.

Um im Beruf und insbesondere in einer großen Kanzlei die Karriereleiter hinauf zu klettern ist es allerdings erforderlich, dass man viel Einsatzbereitschaft und Engagement mitbringt. Hier kann man nicht um 15 Uhr den Griffel fallen lassen. Wenn bis dahin nicht alles erledigt ist, muss der Rechner eben um 20 Uhr, wenn die Kinder im Bett sind, wieder hochgefahren werden. Auch ist es wichtig, den Kontakt mit den anderen Kollegen zu halten, die deutlich mehr am Arbeitsplatz anwesend sind.

Dafür erfährt man jedoch die Wertschätzung seiner Kollegen und der Mandanten und wird von seinem Arbeitgeber unterstützt sowie gefördert. In den letzten 10 Jahren hat sich gerade in den führenden Wirtschaftskanzleien die Erkenntnis durchgesetzt, dass man auf die gut ausgebildeten Frauen nicht verzichten kann und auch Teilzeitkräfte gutes Geschäft machen können.

Wie ist Ihr Fazit? 

Mein Fazit lautet: Man bzw. Frau sollte stets das tun, was ihr Spaß macht. Ich bin der festen Überzeugung, dass man dann sowohl besser arbeitet als auch besser als Elternteil agiert.

Vielen Dank, Frau Fielenbach, für dieses Interview!

Definition - Öffentliches Wirtschaftsrecht


Das Öffentliche Wirtschaftsrecht bezeichnet den Bereich zwischen privaten am wirtschaftlichen Leben Beteiligten und dem Staat. Es umfasst alle damit einhergehenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsordnungen, Normen), die das Wirtschaftsleben beeinflussen. Ziel ist es aus anwaltlicher Sicht, die privaten Interessen des Mandanten mit den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen.
 

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