BRF Bundesfachschaft für Juristen

Verfasst von Clara Wander. 

Für eine bundesweite Angleichung des Jurastudiums!

Die Bundesfachschaft (BRF) stellt sich vor - Interessensvertreter und Diskussionspartner

Der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF) ist ein unabhängiger und politisch neutraler Interessenvertretungsverband aller juristischer Fachschaften. Als überregionaler Verband haben wir die Möglichkeit, die vielfältigen Interessen der Jurastudierenden in Deutschland gebündelt an die richtigen Ansprechpartner*innen heranzutragen. Zu diesem Zweck verfolgen wir stets die Entwicklung des fachdidaktischen Meinungsaustausches und binden die neuesten Ergebnisse in unsere Arbeit ein. Durch Aktualität und fachliche Kompetenz sind wir somit nicht nur ein Interessenvertreter, sondern auch ein verlässlicher Diskussionspartner.

 

Warum es uns gibt

Das erste länderübergreifende Treffen juristischer Fachschaften fand 2009 in Leipzig statt. Der Anlass war damals der Bologna-Prozess und die Frage, ob auch für das Jurastudium das Bachelor- und Mastersystem eingeführt werden soll. In Leipzig arbeiteten die verschiedenen Fachschaften eine gemeinsame Positionierung zu diesem Thema heraus. Damit war der Grundstein für eine bundesweite Fachschaftsarbeit gelegt. Diese Initiative wurde 2011 in Heidelberg fortgeführt.

Dieses erste, offiziell organisierte Treffen war von Workshop-Arbeit geprägt. Ziel der Versammlung war es, im kommenden Jahr einen Verein zu gründen. Dafür war es ein Hauptanliegen, sich gegenseitig und die verschiedenen Systeme an den unterschiedlichen Fakultäten deutschlandweit kennenzulernen. Insbesondere standen organisatorische Fragen im Vordergrund; so wurde beispielsweise unsere Satzung in Heidelberg geschrieben und inoffiziell festgelegt, wer den Verein tragen und führen soll. Als Vereinssitz wurde sich auf Hamburg geeinigt, da dort der Verein gegründet und eingetragen werden sollte.

Der Vorstand des BRF

So fand dann 2012 die erste offizielle Bundesfachschaftentagung (BuFaTa) in Hamburg statt. Die BuFaTa stellt bis heute das beschließende Hauptorgan des BRF dar. Dort wurde die Vereinsgründung durchgeführt, die von den sieben Gründungsfachschaften unterschrieben wurde, und der erste Vorstand des Vereins wurde gewählt. Diese und mehr formale Angelegenheiten bestimmten die erste BuFaTa maßgeblich. Es wurde jedoch auch bereits in Hamburg in die inhaltliche Arbeit des Vereins eingestiegen. So gab es einige Workshops, in denen zum Beispiel über die Lehre an den juristischen Fakultäten intensiv diskutiert wurde.

Was stört uns, was wollen wir ändern, wie laufen die Dinge an den verschiedenen Universitäten und wie können wir voneinander profitieren? Zur Beantwortung dieser und mehr Fragen war und ist vor allem die Etablierung eines Netzwerkes sehr wichtig.

Genau dieses soll der BRF schaffen. Doch auch ein starkes externes Netzwerk ist nicht zu unterschätzen und dessen Etablierung uns ein Anliegen. Gerade am Anfang war der Kontaktaufbau erwartungsgemäß schwierig. Organisationen, mit denen der BRF heute wie selbstverständlich kommuniziert und zusammenarbeitet, verhielten sich anfangs sehr zurückhaltend. Die erste Vorstandsvorsitzende Constanze Guetz erinnert sich noch gut: „Nach der Gründung hieß es: ‚Sie sind ein so junger Verein, wir müssen doch erstmal wissen, wer Sie sind und was Sie machen. Wenn Sie sich positioniert haben, kommen Sie nochmal auf uns zu.‘“

Dies hat sich zum Glück geändert – „Heute werden wir als Vertretung der juristischen Studierendenschaft selbstverständlich in Reformprozesse mit eingebunden und ernst genommen. Das ist nicht selbstverständlich und wir können als Verein stolz darauf sein, diese Position erreicht zu haben“, so Anne Kuckert, die das Amt der Vorsitzenden im aktuellen Geschäftsjahr bekleidet.

Das Herzstück des BRF ist der Ausschuss für Koordination und besondere Aufgaben (KubA), welcher die inhaltliche Arbeit unseres Vereins ausführt. Er nahm seine Arbeit Ende 2012 bzw. Anfang 2013 auf. Bereits beim vorherigen Treffen in Heidelberg 2011 stand fest, dass ein eigens zu diesem Zwecke eingerichteter Ausschuss unsere inhaltliche Arbeit übernehmen soll.

Bei einem Vorstandstreffen im Januar 2013 wurde dann festgelegt, in welche Richtung seine Arbeit gehen soll. Der KubA besteht aus verschiedenen und immer wieder wechselnden Arbeitskreisen (AKs). Einer der ersten und bis heute wichtigsten AKs ist der AK Absolventenbefragung, dessen Arbeit dem BRF viel Beachtung geschenkt hat. Aktuell besteht der KubA aus 21 Mitgliedern und zehn AKs, darunter unter anderem der AK Digitalisierung, AK Gleichstellung und der AK NS-Justizunrecht.

Jurastudium und ehrenamtliches Engagement?

Eine der größten Herausforderungen des Vereins war über mehrere Jahre insbesondere die Bestandsaufnahme. So gibt es mit 44 juristischen Fakultäten in Deutschland auch 44 verschiedene Studienprüfungsordnungen, die alle den Ablauf und in gewissem Grad auch den Inhalt des Jurastudiums unterschiedlich regeln.

Am Anfang galt es vor allem, die verschiedenen Systeme kennenzulernen, wobei im Laufe der Zeit immer mehr Themen hinzukamen. Ein ansehnliches Beispiel ist das Abschichten: Während dieser Begriff für Studierende in Nordrhein-Westfalen zum Alltag während der Examensvorbereitung gehört, wussten teilweise Studierende aus anderen Bundesländern noch nicht einmal, dass es ein solches Konzept überhaupt gibt.

Bis dato ist uns diese Bestandsaufnahme in den größten Teilen gelungen. So sind derzeit 39 der 44 juristischen Fachschaften Mitglieder des BRF, die alle durch ihre Individualität zu unserer bundesweiten Arbeit beitragen. Gerade diese Individualität stellt unsere Arbeit jedoch auch vor gewisse Herausforderungen. So ist es nicht immer einfach herauszuarbeiten, welche Ziele wir auf welchem Wege letztendlich verfolgen wollen.

Außerdem empfinden wir die teilweise erheblichen Unterschiede, vor allem in Prüfungsstoff und -umfang, als ungerecht. Aus diesen Gründen setzen wir uns unter anderem für die bundesweite Angleichung des Jurastudiums ein.
 

Was uns wichtig ist

Als Bundesfachschaft vertreten wir die Interessen aller Jurastudierenden in Deutschland auf Bundesebene. Durch das jährliche Zusammenkommen auf der BuFaTa und auf mehreren Zwischentagungen, den sog. Ansprechpartnertagungen, gelingt es uns, stets ein aktuelles Meinungsbild zu gewinnen. Für uns ist dieses Meinungsbild der maßgebliche Ausgangspunkt für unsere Arbeit.

Da der Verein selbst ausschließlich aus Jurastudierenden besteht, wissen wir, was die Studierenden bundesweit beschäftigt und wo die wahren Schwierigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten des Studiums liegen.

Uns als Jurastudierende tangieren die von der Hochschulpolitik vorgenommenen Veränderungen des Studiums am meisten. Deshalb fordern wir, dass unsere Stimme während der Veränderungsprozesse gehört wird. Wir haben uns als Ziel gesetzt, die Probleme, die das Jurastudium mit sich bringt, zu bekämpfen und vor allem den Aufbau des Studiums zu verbessern. Dieser ist nämlich durchaus problematisch.

BRF BuFaTa 2018

Die BuFaTa 2018 in Münster

Zum einen bereitet uns Sorge, dass immer wieder Studierende die Erste Juristische Staatsprüfung zweimal und damit endgültig nicht bestehen. Sie haben trotz jahrelangem Studium keinen universitären Abschluss in der Hand, mit dem sie in das Berufsleben starten könnten und fallen im Zweifel auf ihr Abitur als höchsten Abschluss zurück. Sie stehen praktisch vor dem Nichts. Darin sehen wir eine Hauptursache für den starken psychischen Druck während des Studiums, der uns in unserer Arbeit viel beschäftigt und auf ein Minimum reduziert werden sollte.

Wir befürworten deshalb einen integrierten Abschluss eines Bachelor of Laws, den die Studierenden im Laufe ihres Studiums mit einigen Zusatzleistungen vor dem Staatsexamen erhalten sollen. Dieser dient der Absicherung der Studierenden, sodass nicht mehr die Gefahr besteht, das Jurastudium ohne Abschluss zu beenden. Wir fordern außerdem, dass dieser Bachelor of Laws im Anschluss zum LL.M. befähigt.

Zum anderen ist uns die Beibehaltung und Stärkung des Schwerpunktbereichsstudiums sehr wichtig. Aufgrund seiner Wichtigkeit für den Studienabschluss ist der Schwerpunkt immer wieder Kritik und Änderungsvorschlägen ausgesetzt. So wurden insbesondere in letzter Zeit Stimmen aus der Hochschulpolitik der Justizminister*innen lauter, die Bedeutung des Schwerpunktbereichsstudiums durch eine geringere Anzahl an Semesterwochenstunden und einer geringeren Wertung in der späteren Endnote des Staatsexamens zu verringern.

Wir fürchten eine damit einhergehende Abwertung und möglicherweise letztendliche Abschaffung des Schwerpunkts. Für uns stellt er aber die einzige Möglichkeit während unseres Studiums dar, aufgrund der eigenen persönlichen Interessen eine Themenauswahl zu treffen und vor allem auch auf eine Art wissenschaftlich zu arbeiten, wie es im sonstigen Studienverlauf nicht passiert. Aus diesen Gründen sollte das Schwerpunktbereichsstudium unbedingt erhalten bleiben. Dafür setzen wir uns nunmehr seit dem Jahr 2014 erfolgreich ein.
 

Was uns im Moment beschäftigt

Eines der wichtigsten Themen des BRF derzeit ist die Auseinandersetzung mit dem NS-Justizunrecht. Unsere Arbeit ist dabei an das Rosenburg-Projekt des Bundesjustizministeriums angelehnt und von diesem inspiriert. Im Februar 2019 haben wir eine Ansprechpartnertagung nur dazu abgehalten, weil wir mehr Bewusstsein für dieses Thema schaffen möchten. Auf der Tagung haben wir uns mit der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft beschäftigt und darüber diskutiert, was wir als Jurastudierende dafür tun können, dass sich die Vergangenheit nie mehr wiederholt.

Ziel der Tagung war es, alle Teilnehmenden auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen, für das Thema zu sensibilisieren und eine Grundlage zu schaffen, aufgrund derer die Fachschaften selbst Veranstaltungen an ihren Universitäten organisieren und durchführen können. Die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Justizunrechts sollte ein stärkerer Bestandteil der juristischen Ausbildung werden, denn unserer Auffassung nach begründet dieser Teil der deutschen Geschichte wesentlich die Verantwortung mit, die wir als Jurastudierende und künftige Jurist*innen gegenüber dem Rechtsstaat tragen.

Eines der wichtigsten Themen des BRF derzeit ist die Auseinandersetzung mit dem NS-Justizunrecht.

Die kommende BuFaTa 2019 in Hannover steht unter dem Motto „Jura – grenzenlos“. Das Jurastudium stellt mit seinen neun Semestern Regelstudienzeit und dem Abschluss des Staatsexamens eine Besonderheit in Deutschland und Europa dar. Die juristische Ausbildung hat in ihrer Form eine lange Tradition und ist als erfolgsträchtig anzusehen. Allerdings birgt eine lange Tradition auch immer wieder die Gefahr der blinden Gewohnheit und des Verlusts des Blicks auf Neues und Unbekanntes.

In den neun Semestern Regelstudienzeit stellen sich Studierende immer wieder die Fragen nach der Ausrichtung und ihren Zielen im sowie nach dem Studium. Mit der Bundesfachschaftentagung 2019 unter dem Motto „Jura – Grenzenlos“ möchten wir an diesen Aspekt anknüpfen und den Jurastudierenden vor Augen führen, dass das Jurastudium entgegen des oft vermittelten Eindrucks keinen festgelegten Weg vorgibt. Vielmehr sollte die juristische Ausbildung frei denkende und auf alternative Lösungswege bedachte Jurist*innen hervorbringen. Grenzen gilt es vielmehr differenziert zu betrachten und, wenn möglich, zu überschreiten.

Wir möchten aufzeigen, wie vielfältig die juristische Ausbildung und das spätere Berufsbild ist. Wir möchten dazu motivieren, dass angehende Jurist*innen Grenzen hinter sich lassen und nach Lösungen und alternativen Wegen suchen. Auf genau dies soll die Bundesfachschaftentagung 2019 abzielen: dass Jura in der Tat grenzenlos ist. Es soll dieses Mal nicht nur um die fachliche Ausrichtung gehen, sondern auch um die persönliche Entwicklung der Studierenden. Dafür werden wir unter anderem Workshops zu alternativen juristischen Berufen und Religion in der juristischen Ausbildung abhalten.

 

Die Arbeit in der Bundesfachschaft ist immer wieder mit Hürden verbunden, doch diese sind durch die stetig wachsende Zusammenarbeit innerhalb des Vereins gemeinsam gut zu meistern. Zusammen möchten wir nicht nur starr geradeaus schauen, sondern unseren Horizont erweitern und so hoffentlich zu zuverlässigen Jurist*innen heranwachsen, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen. Weitere Informationen rund um die Bundesfachschaft findest du unter www.bundesfachschaft.de. Wenn du Lust hast, bei uns mitzuarbeiten, melde dich einfach unter vorstand@bundesfachschaft.de.