Welche Herausforderungen begegnen Ihnen besonders häufig im Bereich Datenschutzrecht/Digitalisierung und inwieweit kann Ihnen Ihre berufliche Vorerfahrung behilflich sein?
Um herauszufinden, wo bei einem Vorgang die datenschutzrechtlichen Fallstricke liegen, ist eine detaillierte Verfahrensbeschreibung oder eine Datenflussanalyse unerlässlich. Diese erfordert ein grundsätzliches technisches Verständnis auf Seiten der Mandanten. Häufig ist ihnen nicht bewusst, in welcher Granularität wir die Verfahren für die rechtliche Bewertung erfassen müssen. Durch meine Befassung mit dem Datenschutz, auch schon vor Erlass der DSGVO, habe ich ein Gespür für diese „versteckten“ Verarbeitungsvorgänge mitgebracht. Davon habe ich zu Beginn meiner Tätigkeit sicherlich profitiert.
Die politische Relevanz der Mandate, die Sie zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen bearbeiten ist hoch: Die Digitalisierung der Verwaltung und Digitalisierung der Covid-Pandemiebekämpfung. Gibt es große Unterschiede zwischen politischen und nicht-politischen Mandaten und verändern sie Ihre Herangehensweise bei solchen Beratungen?
Rund um die Covid-19-Pandemie waren die Mandate vor allem eines: Sehr zeitkritisch und von großer Bedeutung für eine Vielzahl Betroffener. Diese Art von Druck und die politische Brisanz hat uns sehr motiviert. Aber auch für Unternehmen kann die Beratung zu internen Prozessen, von denen hunderte Mitarbeitende oder unzählige Kundinnen und Kunden betroffen sind, von existentieller Bedeutung sein. Datenschutzvorfälle, die von der Presse aufgegriffen werden, führen zu Bußgeldverfahren und Reputationsschäden, die immense wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.
Unser Anspruch ist eine wissenschaftlich fundierte und belastbare Beratung und Vertretung, die gleichermaßen von der öffentlichen Hand und den privaten Unternehmen geschätzt wird. Davon profitieren am Ende die Betroffenen, also die natürlichen Personen, um deren personenbezogene Daten es geht.
Die Digitalisierung ist für Ihr rasantes Tempo bekannt. Welche Risiken und Chancen sehen Sie als Anwältin, insbesondere für die Verwaltung und öffentliche Behörden?
Die Verwaltung sollte gerade die Digitalisierung zu ihrem eigenen Vorteil nutzen. Öffentliche Stellen haben allerdings häufig große Bedenken in Bezug auf den Datenschutz, großzügig besetzte föderal arbeitende Steuerungskreise sind dabei nicht immer vorteilhaft.
Hilfreich ist eine frühzeitige und konsequente Einbindung der behördlichen Datenschutzbeauftragten – ein Ideal, das häufig nicht erreicht wird. In der Corona-Pandemie ist dieser Prozess aber deutlich beschleunigt worden; die Aufsichtsbehörden haben die digitale Transformation in unserer Beobachtung konstruktiv begleitet. Das war auch für uns ein spannendes anwaltliches Betätigungsfeld.