Zunehmende finanzielle Belastung während Studium & Referendariat
Allerdings sehen sich Studenten und Rechtsreferendare nicht nur einem sozialen Druckverhältnis ausgesetzt, sondern auch der finanzielle Aspekt im Rahmen der juristischen Ausbildung darf nicht unterschätzt werden. So gilt es oft schon zu Beginn des Studiums die ersten Lehrbücher für die verschiedenen Rechtsgebiete anzuschaffen, um sich einzuarbeiten. Diese können bereits ein paar hundert Euro, je nach Buch und Verlag kosten, was von den meisten Studenten jedoch als Notwendigkeit hingenommen wird.
Im weiteren Verlauf des Studiums und auch insbesondere im Rechtsreferendariat steigen die Kosten für Literatur, Gesetzestexte und Kommentare aber sehr schnell exponentiell an.
So bleibt es bereits in mittleren und höheren Semestern nicht mehr nur bei den Lehrbüchern, die im Zweifel angeschafft werden wollen, da sie oftmals in den Lesesälen vergriffen sind, sondern vor allem auch die Loseblattsammlungen der verschiedenen Gesetzestexte fallen finanziell ins Gewicht und stellen einen hohen Kostenfaktor für Studenten und Referendare dar.
Während die Anschaffungskosten im Verhältnis zur sonstigen Literatur noch ein normales Maß halten, sind es die Nachsendungen der Ergänzungslieferungen, die stets mit zusätzlichen Kosten zu Buche schlagen und oftmals mehrmals pro Jahr erfolgen. Dies gilt für die verschiedenen Gesetzessammlungen, wie z.B. den Schönfelder, Sartorius und oftmals die jeweiligen landesspezifischen Gesetzessammlungen.
Beachtet werden muss dabei ferner, dass ein größerer Teil der Literatur oft wiederholt angeschafft werden muss, da sich gerade im juristischen Bereich Gesetze und Normen ändern oder neue Vorschriften hinzukommen. Vor allem im Hinblick auf das erste Staatsexamen und das Assessorexamen steht regelmäßig eine umfassende Aktualisierung der Studienliteratur und Gesetzessammlungen an, um in den Examina auch alles auf dem aktuellsten Stand zur Verfügung zu haben. Und während beim ersten Staatsexamen noch auf Kommentare verzichtet werden kann (bzw. muss), dürfen diese im Rechtsreferendariat und zum Assessorexamen nicht fehlen.
Im Zweifel heißt das für diesen Zeitraum ebenfalls eine doppelte Anschaffung, etwa wenn sich Änderungen in den entsprechenden Rechtsgebieten ergeben.
Im Verlauf der gesamten juristischen Ausbildung können so gut und gerne Kosten weit jenseits der Tausend Euro zusammenkommen. Ein weiterer Posten auf der Preisliste „juristische Ausbildung“ ist zweifelsohne das kaum zu umgehende Repetitorium. Die Gebühren für eine 12-monatige Vorbereitung auf das erste oder zweite Staatsexamen belaufen sich bei privaten Anbietern gut und gerne auf 1200 – 2000 Euro.
Natürlich kann eine solche Investition sich auszahlen, muss jedoch auch erst einmal finanziert werden. Ohne Unterstützung, bspw. durch die Eltern, kann die Aufnahme eines Nebenjobs kaum vermieden werden. Aber natürlich ist die Situation für angehende Juristen nicht nur schwarz und düster.