Rechtsanwalt, Richter, Herausgeber juristischer Zeitungen und Blogger: Detlef Burhoff gibt Tipps an Jungjuristen
Auf dem Blog „JURION Strafrecht“ berichtet Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., über aktuelle straf-, OWi und gebührenrechtliche Themen, aber auch Kurioses und Amüsantes kommt dabei nicht zu kurz. Im Interview mit dem viel beschäftigten Rechtsanwalt, Richter und Herausgeber mehrerer juristischer Zeitschriften erzählt er uns, wie es zu dem Blog kam und gibt wichtige Karriere-Tipps für die heutigen Nachwuchsjuristen.
Über aktuelle Entwicklungen im Bereich Jura wollte Burhoff schnell berichten und top aktuell sein, ohne von der Schwerfälligkeit der Printmedien gebremst zu werden.
„Der Blog ist ein gutes Medium, um schnell über interessante Entscheidungen und aktuelle Entwicklungen berichten zu können. Bei Zeitschriften liegen zwischen der Entscheidung des Gerichts und der Veröffentlichung in der Zeitschrift doch mindestens zwei oder drei Monate. Mit einem Blog kann man viel schneller reagieren!“
So beschreibt Burhoff seine Motivation, zum Jura-Blogger zu werden.
→ Was: aktuelle straf- und OWi- sowie gebührenrechtliche Themen, sowie Kurioses und Amüsantes aus der Justiz.
→ Wer: RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D.
→ Wo: Burhoff online
Der Fokus liegt auf straf(verfahrens)rechtlichen und bußgeldrechtlichen Themen, mit einem Schwerpunkt im Verkehrsrecht. Aber auch andere Rechtsbereiche wie Gebührenrecht oder Kurioses und Witziges werden behandelt.
„Gelegentlich beschicke ich dann auch die Rubrik „Kurioses“, aber nicht mit der Häufigkeit, wie es teilweise andere Blogs tun. (...) Auf die Mischung kommt es an. Und die ist meines Erachtens bei uns recht gut.“
Burhoff spricht das an, was viele Jurastudenten am Anfang des Studiums verzweifeln lässt: „Jura ist meines Erachtens in den ersten Jahren ein Studium, in dem viel auswendig gelernt werden muss. Es geht viel um Definitionen, Theorien und Lehrsätze.“
Er gibt jedoch auch Hoffnung: „Interessanter wird das Studium, wenn man das Gelernte zum Ende auf den praktischen Fall anwenden kann!“
Auf die Frage, ob man auch mit durchschnittlichen Noten eine Chance auf Karriere hat, antwortet der erfahrene Jurist augenzwinkernd: „Da müsste man erst mal den Begriff der Karriere definieren.
Ja, ich denke, dass man auch mit „durchschnittlichen Noten“ juristische Karriere machen kann. Denn im späteren Berufsalltag spielen die Noten nur eine untergeordnete Rolle. Da geht es mehr um die Fähigkeit, juristisch denken zu können und das, was man gelernt hat, auf den praktischen Fall anwenden zu können.“
Auch soziale Fähigkeiten betont Burhoff: „Zudem ist der Umgang mit Menschen wichtig: Kollegen, Mandanten, Parteien und Mitarbeiter.“
Burhoffs Rat ist einfach, aber zielführend: „Ich würde raten, möglichst viele Praktika zu machen. Man sollte auch versuchen, in Anwaltsbüros unterschiedlicher Ausrichtung arbeiten zu können, um so zu sehen, welche Fachrichtung am meisten Spaß macht.
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