Welche Eindrücke haben Sie von dem Event mitgenommen?
Mir hat es viel Spaß gemacht, so viele starke Juristinnen zu treffen, mich mit ihnen - im Rahmen der Challenges, aber auch beim Essen oder zwischendurch - auszutauschen und die vielen Gemeinsamkeiten zu entdecken.
Darüber hinaus vor allem der spielerische Ansatz des PANDA Law Contests: Lösungen finden für die gestellten Aufgaben und nebenbei die eigenen Führungskompetenzen anzuwenden und auszubauen. Auch die Kooperation mit den anderen Teilnehmerinnen in unterschiedlichen Konstellationen: Wir haben gemeinsam an den gestellten Problemen gearbeitet und am Ende ein sinnvolles Ergebnis gefunden.
Besonders gefreut hat mich natürlich, dass die anderen Teilnehmerinnen mich am Ende zur Gewinnerin des PANDA Law Contests 2017 gewählt haben. Das war eine schöne Bestätigung dafür, dass ich bereits einiges an Führungskompetenz aufgebaut habe.
Aufgrund zahlreicher Aufenthalte in Frankreich sprechen Sie neben Englisch auch fließend Französisch. Wie international muss heute eine Anwältin bzw. Anwalt sein, um ganz oben mitzuspielen?
In unserer immer internationaler werdenden Welt werden Verträge schon lange nicht mehr nur auf nationaler Ebene geschlossen und auch Immobilien werden häufig von ausländischen Investoren erworben oder gemietet. Ohne Fremdsprachenkenntnisse und insbesondere Englisch ist ein Anwalt heute definitiv aufgeschmissen!
Meine Französischkenntnisse nutzen mir im Job insbesondere, wenn es darum geht, luxemburgische Handelsregister zu lesen oder mit französischen oder luxemburgischen Notaren Kontakt aufzunehmen und mit ihnen die Besonderheiten des deutschen Beurkundungsgesetzes zu besprechen.
Denn deutsche Grundbuchämter sind sehr strikt, was die einzuhaltenden Formalien angeht, die in anderen Ländern natürlich häufig vollkommen andere sind. Da hilft mein in Paris erworbener französischer Abschluss “Maîtrise en droit” natürlich schon, denn ich kenne das französische Rechtssystem und kann so die Unterschiede aufzeigen und deutsche Besonderheiten erläutern.
Dieses Beispiel zeigt aber sehr anschaulich, dass im Immobilienrecht - jedenfalls im Kontakt mit Behörden und Grundbuchämtern - in der Regel auf Deutsch gearbeitet wird, da die Kaufverträge dort eingereicht werden müssen und Behördensprache ist nun mal deutsch.
Es kommt aber immer wieder vor, dass für ausländische Mandanten zweisprachige Verträge angefertigt werden und die Kommunikation auf Englisch erfolgt. Mein Arbeitsalltag findet also größtenteils auf Deutsch und Englisch statt. Ich freue mich aber immer wieder, wenn ich die Möglichkeit habe, mein Französisch anzuwenden. Und man weiß ja nie, was die Zukunft noch so bringt!