Vor einem Bewerbungsgespräch macht man sich immer viele Gedanken über das, was gefragt werden kann. Muss ich auf alles antworten? Was wird von mir erwartet? 5 Müthen rund um das Bewerbungsgespräch
Die Frage nach Familienplanung
Diese Frage stellt der Arbeitgeber, um zu wissen, ob auf den Arbeitnehmer in der Elternzeit verzichtet werden muss. Das kann zur Entscheidung über die Besetzung der Stelle beitragen, wovon längst nicht nur Frauen betroffen sind. Was nicht jeder weiß – diese Frage ist unzulässig und muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Will man dem Personaler einen Gefallen tun und überzeugen, beantwortet man die Frage mit einer koketten und fließenden Antwort, da man im Falle einer Absage die Entscheidung wegen der unzulässigen Frage rügen könnte.
Die Frage nach Religion oder politischer Einstellung
Ebenso wie die Frage nach der Familienplanung sind Fragen zur religiösen oder politischen Gesinnung unzulässig und müssen nicht beantwortet werden. Diese Aspekte dürfen den Entscheidungsprozess des Arbeitgebers nämlich nicht beeinflussen und haben demnach in einem Bewerbungsgespräch auch nichts zu suchen. Auch hier kann man die Frage wieder vermeiden oder die erwünschte, wenn auch nicht wahrheitsgemäße Antwort geben. Dabei sollte man stets freundlich und souverän bleiben.