Bewerbungsgespräch – So lässt du dich nicht aus der Ruhe bringen!

Kniffliges Bewerbungsgespräch – So bewahrst du Ruhe!

Kleine Lügen, Humor und die Kleidungsfrage

Vor einem Bewerbungsgespräch macht man sich immer viele Gedanken über das, was gefragt werden kann. Muss ich auf alles antworten? Was wird von mir erwartet? 5 Müthen rund um das Bewerbungsgespräch

 

Die Frage nach Familienplanung

Diese Frage stellt der Arbeitgeber, um zu wissen, ob auf den Arbeitnehmer in der Elternzeit verzichtet werden muss. Das kann zur Entscheidung über die Besetzung der Stelle beitragen, wovon längst nicht nur Frauen betroffen sind. Was nicht jeder weiß – diese Frage ist unzulässig und muss nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Will man dem Personaler einen Gefallen tun und überzeugen, beantwortet man die Frage mit einer koketten und fließenden Antwort, da man im Falle einer Absage die Entscheidung wegen der unzulässigen Frage rügen könnte.

Die Frage nach Religion oder politischer Einstellung

Ebenso wie die Frage nach der Familienplanung sind Fragen zur religiösen oder politischen Gesinnung unzulässig und müssen nicht beantwortet werden. Diese Aspekte dürfen den Entscheidungsprozess des Arbeitgebers nämlich nicht beeinflussen und haben demnach in einem Bewerbungsgespräch auch nichts zu suchen. Auch hier kann man die Frage wieder vermeiden oder die erwünschte, wenn auch nicht wahrheitsgemäße Antwort geben. Dabei sollte man stets freundlich und souverän bleiben.

Mit Ruhe und Gelassenheit zum neuen Job!

Die Frage nach Vergangenheit und Gesundheit

Die Unzulässigkeit von persönlichen Fragen findet ihre Grenze bei Fragen nach Vorstrafen und Krankheiten oder Allergien. Jedoch nur soweit es für den Job von Bedeutung ist. Betrifft die Frage lediglich das persönliche Interesse des Interviewpartners, ist sie unzulässig und muss wieder nicht, beziehungsweise nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Wie viele Bälle passen in diesen Raum?

Jeder hat schon einmal von diesen Denksportaufgaben gehört, mit denen Personaler die Kreativität und das logische Denkvermögen des Bewerbers testen wollen. Hierbei gilt es, sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen und geschickt zu kontern, wie beispielsweise „Das kommt auf die Größe der Bälle an.“ Solche Fragen kommen nicht allzu häufig vor. Ist man ihnen dann doch ausgesetzt, kann man sich hier gut von den anderen Mitbewerbern abheben und mit gekonntem Humor Stressresistenz unter Beweis stellen.

Immer nur Kostüm oder Anzug?

Die Rechtswissenschaft ist immer noch ein eher konventionelles Gebiet, in dem man mit Anzug oder Kostüm nie falsch liegt. Jedoch ist es auch hier oft nicht mehr ganz so streng. Weiß man, dass die Anwälte in der Kanzlei beispielsweise legerer auftreten, kann man im Bewerbungsgespräch die Krawatte oder hohen Schuhe weglassen. Nichtsdestotrotz sollte man im Zweifel immer lieber zum Anzug oder Kostüm greifen, denn das kommt nie schlecht an. Ganz nach dem Motto: Lieber zu schick als zu leger!

Unabhängig davon, wie das Bewerbungsgespräch laufen mag, ist es das Wichtigste, ruhig und gelassen zu bleiben – dann klappt es auch mit dem Job!

Norton Rose Fulbright
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