Die Frage nach der Zulässigkeit von Strafzöllen stellt nicht nur heute ein stark diskutiertes Themengebiet dar. Es reicht bis in die 1930er Jahre zurück. Bereits die US-Präsidenten Herbert Hoover, Franklin D. Roosevelt und George W. Bush führten Strafzölle auf bestimmte Produkte ein. Damit sollte der Wettbewerbsverlust der Vereinigten Staaten ausgeglichen und das Land vor einer möglichen Notstandssituation bewahrt werden. Zur Zeit lässt sich eine solche Entwicklung erneut beobachten. Der amtierende US-Präsident Donald Trump hat die Einführung von Strafzöllen auf zahlreiche Produkte verkündet und diese erneut mit der Wahrung der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten begründet. Doch ist dieser Erlass überhaupt zulässig?
Zölle als gesetzliches Schutzinstrument
Zölle sind grundsätzlich als eine mengenbezogene oder artspezifische, zusätzliche Abgabe für grenzüberschreitende Produkte oder Dienstleistungen anzusehen und gelten als ein wesentliches Handelshemmnis. Dies stellt eine Behinderung des internationalen Warenverkehrs und somit eine Verzerrung der weltweiten Handelsströme dar. Um diese Verzerrungen zu beheben, sind die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) verpflichtet, einen wesentlichen Abbau von Zöllen sowie sonstigen Handelsschranken zu gewährleisten.
Besonders wichtig sind dabei die Importzölle, die als eine Abgabe auf importierte Waren bei Grenzübertritt erhoben werden. Eine Regelung hinsichtlich der Anwendung von Zöllen formuliert Art. II GATT (Generel Agreement on Tariffs and Trade), wonach Zölle innerhalb der WTO auf den vorgesehenen Präferenzzollsatz der Listen zu begrenzen sind. Mithilfe dieser Listen soll die Zollliberalisierung zunehmend gefördert werden.