Social Media hat viele Vorteile, gar keine Frage. Vernetzung, Informationsbeschaffung und nicht zuletzt die Möglichkeit einen Draht zu Freunden zu behalten, der lediglich per Handy wahrscheinlich einschlafen würde. Vor allem aber dürfte sich die Zahl der vergessenen Geburtstage seit Entstehung der Facebook-Funktion deutlich verringert haben. Doch mittlerweile ist es auch kein Geheimnis mehr, dass das Verhalten auf Facebook und Co. Auswirkungen haben kann und es sich nicht um einen rechtsfreien Raum handelt. Besonders prekär wird es natürlich dann, wenn Entscheidungsträger, wie der eigene Chef, auch bei Facebook sind und sogar mit dir befreundet sein wollen. Ein Für und Wider zur Frage: „Solltest du deinen Chef als Freund bei Facebook annehmen?“
Die Grundsatzentscheidung
Neu ist immer besser. Diesen Spruch vertritt Barney Stinson vehement in einer Folge der Erfolgsserie „How I met your Mother“. Doch bereits in der Serie wird ihm spätestens dann, als seine Freunde ihm den jüngsten und billigsten Whisky der Bar bestellen, klar, dass dem nicht immer so ist. Selbiges gilt für das Verhältnis zum Chef in Zeiten von Social Media. Denn während früher eine Arbeitsbeziehung an der Türschwelle der Firma, des Unternehmens oder eben der Kanzlei endete und diese nur im äußersten Fall per Anruf überschritten werden konnte, führt heute ein jeder seine Kontakte in seiner Hosentasche mit sich. Das gilt immer häufiger auch auf Social Media für den Kontakt mit dem Chef oder anderen Vorgesetzten. Doch zurecht fragen sich viele Arbeitnehmer, ob das gut und richtig ist und wie damit umzugehen ist. Um allem Folgenden nun vorweg zu greifen: Es bedarf einer Grundsatzentscheidung.
Es muss eine klare Antwort auf die Frage gefunden werden, ob Facebook eine rein private Plattform sein und bleiben soll.
Ist dem so und möchtest du auch weiterhin dort all das posten, was du im privaten posten würdest, solltest du dir sehr genau überlegen, ob das wirklich auch für deine Vorgesetzten gedacht ist. Es geht dabei übrigens nicht nur um Bikini-Fotos aus dem Urlaub oder das Klischee des „Besoffen-in-der-Ecke-liegens“. Sondern auch das Bild vom Anbaden im Januar am Samstag kann Fragen aufwerfen, wenn der Arbeitnehmer am Montag krank ist. Rechtlich wahrscheinlich eher ein irrelevanter Zusammenhang, in der Praxis aber zumindest eine unangenehme Situation. Noch unangenehmer wird es, wenn die Fotos live von der Party Samstagnacht einhergehen mit einer Grippe am Montag.
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