Partner sein bei GÖRG - Ein Interview mit Dr. Frank Wilke

Partner sein bei GÖRG - Ein Interview mit Dr. Frank Wilke

Ein Interview mit Dr. Frank Wilke

Name:
Dr. Frank Wilke
 

Was steht auf Ihrer Visitenkarte?
Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

An welcher Universität haben Sie studiert?
Universität Bielefeld
 

Welche Noten hatten Sie im 1. und 2. Staatsexamen?
Ich hatte 11,76 Punkte im 1. Staatsexamen und 12,85 Punkte im 2. Staatsexamen.

Ihre Lieblingsfächer waren...

Arbeitsrecht und Zivilrecht
 

Diesen Schwerpunkt wählte ich während meines Studiums:

Als Wahlfach entschied ich mich für das Arbeitsrecht, da es sich um ein Rechtsgebiet „zum Anfassen“ handelt.
 

Das war die lustigste/einprägsamste Aussage eines Professors während meines Studiums:

Prägend war die Aussage meines Professors in der ersten Arbeitsrechtsvorlesung, mit welcher er – völlig zu Recht – die geringe Bedeutung des Arbeitsrechts im Studium gegenüber der hohen Bedeutung des Strafrechts bemängelte: „Wenn man sich die Studienordnung anschaut, könnte man meinen, es gebe in Deutschland mehr Straftäter als Arbeitnehmer!“

Hier habe ich mein Referendariat absolviert:

Mein Referendariat habe ich in Bielefeld absolviert, weil sich die Stadt während meines Studiums nicht nur als existent, sondern auch als lebenswert erwiesen hatte. Eine Station im Kölner Büro von GÖRG habe ich genutzt, um – als gebürtiger Kölner – rechtzeitig die Fühler für eine Rückkehr in die Heimat auszustrecken.
 

Deshalb habe ich mich für Kanzlei Görg entschieden:

Ich hatte das Glück, GÖRG während meines Referendariats näher kennen zu lernen. Mich haben die lösungsorientierte Herangehensweise und die Bewältigung anspruchsvoller juristischer Probleme beeindruckt. Da es auch menschlich passte, war die Entscheidung für die weitere Zukunft bei GÖRG schnell getroffen.

Zu Beginn der Karriere sollte man sich dann nicht davor scheuen, auch im kalten Wasser zu schwimmen.
Dr. Frank Wilke

Dies war das lustigste/bewegendste Mandat meiner bisherigen Karriere:

Einige Fälle verhaltensbedingter Kündigungen sind schon skurill: da gab es den Außendienstmitarbeiter, der Kondome als Spesen abgerechnet hat, den Verkäufer, der während einer Krankschreibung am Ultra-Marathon teilnahm, und – last but not least – den Personalleiter, der das eigene Zeiterfassungssystem manipulierte, um seine Raucherpausen bezahlt zu bekommen.
 

Folgende Schlüsselqualifikationen habe ich zusätzlich erlangt:

Fachanwalt für Arbeitsrecht: als Arbeitsrechtler sollte man diesen Titel vorweisen können. Außerdem habe ich es gerade zu Beginn der Karriere als sehr hilfreich empfunden, im dazu gehörigen Lehrgang von den Dozenten – allesamt „erfahrene Hasen“ – den einen oder anderen Tipp mitzunehmen.
 

Was raten Sie jungen Juristen, die Partner bei Görg werden wollen?

Natürlich ist es wichtig, sich zunächst das juristische Handwerkszeug zuzulegen. Zu Beginn der Karriere sollte man sich dann nicht davor scheuen, auch im kalten Wasser zu schwimmen. Wer dann hohe Ansprüche an sich selbst stellt und eine hohe Einsatzbereitschaft an den Tag legt, kommt auch voran. Bei alledem sollte man aber auch das Privatleben, welches leider häufig zu kurz kommt, nicht aus den Augen verlieren.
 

3 Vorurteile gegen Arbeitsrechtler...

1. Arbeitsrechtler sind selten im Büro. Stimmt, weil wir oft bei Gericht oder in Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften sitzen.

2. Arbeitsrechtler sind klasse Kämpfer. Stimmt, wer nicht kämpft, hat schon verloren!

3. Arbeitsrechtler verunstalten die deutsche Sprache. Stimmt leider, wenn in der Zeugnissprache auf „voll“ „vollste“ folgt und „Geselligkeit“ etwas schlechtes sein soll!
 

Vielen Dank Herr Dr. Frank Wilke für dieses Interview!

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