Altersversorgung
Auch wenn man sich zu Beginn des Erwerbslebens als Jurist noch nicht allzu viele Gedanken über die Zeit des Ruhestandes macht, lohnt sich trotzdem ein Ausblick, was einen später finanziell erwartet: Angestellte (z. B. die meisten Assistenten an der Uni) erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. A
nwälte bekommen diese aus ihrem berufsständischen Versorgungswerk, Beamte und Richter aus der staatlichen Versorgung. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei 18,70 % des Gehalts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte. Die Höchstrente liegt bei 2.200 € monatlich (bei 45 Beitragsjahre).
Dazu kommt als Besonderheit bei Angestellten in der Regel eine Betriebsrente. Anwälte zahlen in das anwaltliche Versorgungswerk ein. Dieses schüttet die Beiträge nicht an die aktuellen Rentner aus, sondern spart sie, wie auf einem Sparbuch, individuell an. Das bedeutet, wer im Berufsleben viel eingezahlt hat, erhält auch im Alter viel.
Bei der Höhe der Beamtenversorgung kommt es auf das zuletzt ausgeübte Amt und die Dienstzeit an. Zu dieser Dienstzeit zählen unter anderem zusätzlich drei Jahre des Studiums. Beispielsweise erhält der Leiter eines Finanzamts oder ein Leitender Polizeidirektor in A 16 eine Versorgung von monatlich ca. 5.000 €. Das entspricht auch in etwa der Versorgung in R 2 als Vorsitzender Richter am Landgericht.