Private Rechtsschutzversicherung auch schon im Studium sinnvoll?

Verfasst von Theresa Preis. 

Private Rechtsschutzversicherung auch schon im Studium sinnvoll?

Abschluss privater Rechtsschutz - Wieso, weshalb, warum - Wir klären auf!


Einige Versicherungen sind unstreitig notwendig, wie beispielsweise die Haftpflichtversicherung. Ganz im Gegensatz zur privaten Rechtsschutzversicherung, die meist nur für bestimmte Personengruppen zu empfehlen ist. Seit der Einführung des neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes im Jahr 2004 und den damit einhergehenden veränderten Prämien für den Versicherungsschutz ist diese allerdings in vielen Fällen unerschwinglich geworden. Im Folgenden werden deshalb die primär schutzbedürftigen Personengruppen und verschiedenen Möglichkeiten des privaten Rechtsschutzes aufgezeigt.

Warum ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung grundsätzlich zu überlegen?

Alleine die erste Nachfrage zum Rechtsstreit bei einem Anwalt oder erste Einschätzungen und Hilfestellungen zum Fall (anwaltliche Erstberatung) können ohne eine Rechtsschutzversicherung schon hohe Kosten verursachen. Da man diese nicht erst im Streitfall abschließen kann, da meist eine vertragliche Wartezeit von drei Monaten vereinbart wird bis der Versicherungsschutz greift, gilt es sich frühzeitig zu überlegen, ob sich eine Rechtsschutzversicherung rentiert.

Was genau umfasst eine Rechtsschutzversicherung?

Diese umfasst unter anderem die rechtliche Beratung, die Gerichtskosten, Zeugengelder, anfallende Aufwendungen für Gutachten und sofern man den Prozess verliert, auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. All diese Posten können je nach Umfang des Prozesses eine enorme Summe ergeben, weshalb die Versicherung vor der Zusage der Kostenübernahme die Erfolgsaussichten des Verfahrens prüft und etwaige alternative Möglichkeiten der Streitbeilegung erörtert.

Für wen ist diese Versicherung also besonders zu empfehlen?

Wie sinnvoll der private Rechtsschutz ist, richtet sich maßgeblich nach den persönlichen Lebensverhältnissen. Besonders seit die Prämien für den Versicherungsschutz angestiegen sind, empfiehlt es sich, die Wahrscheinlichkeit des potentiellen Bedürfnisses nach Rechtsschutz und die Höhe der Versicherungsprämie sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Besonders gefährdet sind vor allem die Berufsgruppe der Ärzte, Vermieter, Selbständige und alle anderen, die vermehrt mit Schadensersatzforderungen zu rechnen haben. Hier ist eine private Rechtsschutzversicherung wegen des erhöhten Risikos eines Rechtsstreits besonders zu empfehlen. Aber auch unabhängig vom Beruf ist zumindest eine teilweise Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Beispielsweise im Falle einer Scheidung, eines Erbfalls, oder Streitigkeiten mit den Nachbarn oder dem Vermieter, da man auch vor solchen nicht gefeit ist und diese Auseinandersetzungen unter Umständen hohe Kosten verursachen können. 

Ist eine Versicherung bereits im Studium oder erst im Berufsleben sinnvoll?

Natürlich kann man zu jedem Zeitpunkt in einen Rechtsstreit verwickelt werden - auch im Studium. Die Wahrscheinlichkeit erhöht sich jedoch mit fortschreitender Zeit im Job und der damit einhergehenden Übernahme von immer mehr Verantwortung. Macht man sich hingegen von vornherein selbständig, sieht dies natürlich wieder anders aus.

Was ist bei Abschluss der persönlichen Rechtsschutzversicherung besonders zu beachten?

Wie bei jedem Vertrag sind die Kündigungsmodalitäten zu beachten. Auch beim Rechtsschutz besteht die Möglichkeit der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Oft beträgt die Kündigungsfrist zur ordentlichen Kündigung 3 Monaten vor Ablauf des Vertragsjahres, da die Prämien meist jährlich fällig werden. Verpasst man diese, würde sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängern.

Auch ist wie oben bereits angesprochen darauf zu achten, dass die Versicherung nicht erst im Streitfall abgeschlossen werden kann, sondern in der Regel eine dreimonatige Wartezeit vereinbart wird, in welcher nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch keine Kosten erstattet werden.

Weiter sind häufig viele Rechtsgebiete ausgeschlossen, da ein größerer Schutzumfang auch mit höheren Prämien einhergeht. Deshalb ist unbedingt auf die genauen Schutzmodalitäten zu achten. Regelmäßig mitinbegriffen sind allerdings die Gebiete des Arbeits- und Straßenverkehrsrechts, da sich hier auch die gängigsten Streitigkeiten zutragen. Darüber hinaus sollte man darauf achten, dass Privat- sowie Mietrecht inkludiert ist.

Zuletzt sollte man noch wissen, dass Ehepartner und Minderjährige, beziehungsweise noch in der Ausbildung befindliche ledige Kinder mitversichert sind. Auf Antrag kann dies oft auch für nichteheliche Partner beantragt werden.  


Ob eine persönliche Rechtsschutzversicherung somit per se zu empfehlen ist oder nicht, kann nicht entschieden werden. Für Juristen ist sie auf jeden Fall eine sinnvolle Versicherung. Denn nicht jeder Jurist ist in der Lage, sich in jedem Rechtsgebiet selbst zu vertreten. Oftmals ist dies auch gar nicht ratsam. Die Notwendigkeit einer solchen Versicherung hängt vor allem auch vom ausgeübten Beruf beziehungsweise den persönlichen Lebensumständen ab. In jedem Fall gilt es, sich den Abschluss einer solchen Versicherung gut zu überlegen und insbesondere auf gewisse Eckpunkte, wie die Kündigungs-, Wartezeit- und Schutzumfangsmodalitäten zu achten. Bei konkreten Fragen bezüglich der eigenen Rechtsschutzversicherung kann man sich neben den verschiedenen Versicherern, auch an Verbraucherschützer wenden – damit sollte es dann keine bösen Überraschungen im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung geben.