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Bushido, bekannter deutscher Rapper, wurde von einem 17-jährigen Fan wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Doch das war nicht das einzige mal, dass der Musiker auf der Anklagebank saß.
Name: Bushido (Bürgerlicher Name: Anis Mohamend Youseff Ferchichi)
Geburtstag: 28.09.1978
Geburtsort: Bonn
Familie: Verheiratet mit Anna-Maria (Schwester von Sarah Connor), 3 Kinder
Zitat zum Fall: „Alle Schuhe, die vor Ort waren, waren an unseren Füßen“
http://www.berliner-zeitung.de/panorama/prozess-gegen-rapper-bushido-von-schuh-attacke-freigesprochen,10808334,26257502.html
Bushido (Name stammt aus dem japanischem und bedeutet: Weg des Kriegers) wurde von seiner Mutter im Berliner Stadtteil Tempelhof großgezogen. Sein Vater verließ die Familie, als Ferchichi gerade 3 Jahre alt war. Er ging aufs Gymnasium, brach aber die Schule in der Oberstufe ab und absolvierte eine Ausbildung. Zum HipHop kam er über das Graffiti sprayen. Bushido veröffentlichte Alben mit Aggro Berlin unter seinem Pseudonym Sonny Black, bis er 2004 seine Solokarriere startete. 2010 erschien der Film „Zeiten ändern dich“ über seine Autobiografie. Sein 12. Album erschien im Februar 2014. Es wurde bereits des Öfteren über eine Verbindung zwischen Bushido und dem Abou-Chaker Clan, der Anzeichen organisierter Kriminalität aufweist, berichtet.
Bushido wurd von dem 17-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er behauptete, dass er nach einer Auseinandersetzung von dem Begleiter des Rappers zu Boden geworfen wurde und das Ferchichi ihn mit seinem Schuh verprügelte
Bushido wurde am 20.02.2014 freigesprochen. Er selbst schilderte den Vorfall aus seiner Sicht, woraufhin sich das Opfer auf §55 Auskunftsverweigerungsrecht, Strafprozessordnung berufen hat. Die Freunde des Jungen und zugleich auch Zeugen schwiegen ebenfalls oder behaupteten nichts Genaues gesehen zu haben.
Bereits im November 2013 wurde die Anklage nicht zugelassen, woraufhin die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung nicht hinnahm und sich an das Landgericht wendete. Dieses lehnte die Beschwerde jedoch ab, da der Tatbestand für Volksverhetzung nicht erfüllt ist und die Beleidigungen als Kunstfreiheit anzusehen sind.
„Das Lied soll kein Aufruf zu Gewalt in irgendeiner Form sein. Es ist provokant und für mich eine Retourkutsche gegen Roth und Tören, da diese mich in der Öffentlichkeit als Antisemit und Proll-Arschloch bezeichneten. Der Vergleich mit Wowereit war ein Angriff gegen meinen Rap-Kollegen Kay One. Die Fans die sich dem Rap verschrieben haben, wissen das es keine Aufforderung zum töten ist. Ich schieße mit Wörtern und nichts anderem.“
https://www.youtube.com/watch?v=SsNyHk1zRcQ
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