Am Ende eines Bewerbungsgesprächs folgt meist die obligatorische Frage, ob noch Punkte offen geblieben sind. Hier nichts sagen zu können, oder ein einfaches „Nein“ zu erwidern ist nicht die beste Möglichkeit. Gezieltes Nachfragen suggeriert Interesse und eine gewisse Auseinandersetzung im Vorfeld. Im Folgenden sollen Themen für mögliche Rückfragen aufgezeigt werden.
Was ist das besondere an Ihren besten Mitarbeitern?
Mit dieser Frage wird gleich zu Beginn deutlich, dass man seine Zeit im neuen Job nicht einfach nur absitzen möchte, sondern wirklich an den neuen Herausforderungen wachsen und sowohl sich, als auch das Unternehmen weiter bringen möchte. Beim Formulieren ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass sie genau nicht vorbereitet klingt!
Wie steht es um die Fortbildungsmöglichkeiten?
Gerade in der Rechtswissenschaft gibt es ständig Änderungen, weswegen man sich so gut wie möglich up-to-date halten muss. Dies ist auch im Interesse der Kanzlei und viele bieten deshalb eigene Möglichkeiten oder Freistellungen für Fortbildungen. Sich bereits im Bewerbungsgespräch darüber Gedanken zu machen, zeugt von Weitblick und Einsatzbereitschaft.
Viele Kanzleien bieten spezielle Fortbildungsprogramme - diese müssen natürlich bekannt sein und Fragen sich konkret darauf beziehen!