Unternehmenskultur: Einer dieser Managementbegriffe, der sich nicht so einfach greifen, geschweige denn definieren lässt - was auch Juristen ja hin und wieder gerne tun. Deshalb soll auch eine Definition zu Beginn nicht fehlen.
Definition Unternehmenskultur
Unternehmenskultur ist „ein Muster gemeinsamer Grundprämissen, das die Gruppe bei der Bewältigung ihrer Probleme externer Anpassung und interner Integration erlernt hat, das sich bewährt hat und somit als bindend gilt; und das daher an neue Mitglieder als rational und emotional korrekter Ansatz für den Umgang mit Problemen weitergegeben wird.“
So Edgar H. Schein, der Vordenker in der Organisationskultur. Seine Definition gibt die Ebenen einer Unternehmenskultur mit: extern - intern, rational - emotional. Weitere Elemente sind Artefakte, die zwar sichtbar aber interpretationsbedürftig sind, Werte und Normen, die teilweise sichtbar, aber auch oft unbewusst sind. Und zuletzt gibt es noch Grundannahmen, die unbewusst und unsichtbar sind. Durch Wechselwirkung miteinander werden die Elemente durch Symbole nach außen hin sichtbar.
Klingt alles sehr theoretisch? Das ist der Widerspruch beim Versuch eine Kultur zu definieren: Kultur ist etwas Gelebtes. Werte und Normen, die nur auf dem Papier stehen, sind so gut wie tot. Deshalb sind schön formulierte Unternehmenswerte nur etwas wert, wenn sie auch gelebt werden. Alle Werte, Einstellungen, Ausrichtungen und Normen schlagen sich im Miteinander und im Kanzleialltag nieder: