Der Sparkassenverband DSGV und die Kanzlei Bird & Bird siegen vor dem Bundesgerichtshof über die spanische Bank Santander und schreiben gleichzeitig deutsche Farbgeschichte.
Streitigkeiten zwischen Banken sind keine Besonderheit. So erscheint es zunächst nicht weiter bemerkenswert, dass der BGH am 21. Juli diesen Jahres über einen Rechtsstreit zwischen der spanischen Bank Santander und dem Sparkassenverband DSGV zu entscheiden hatte.
Doch hier ging es nicht um Kredite, Immobilienfinanzierungen, Schulden oder eine versuchte feindliche Übernahme. Gestritten wird über die Firmenfarben. Genauer gesagt: Es geht um die Farbe Rot.
Passend zu diesem außergewöhnlichen Sachverhalt verhält sich auch der Bundesgerichtshof selbst dabei äußerst untypisch.
Was aber ist passiert?
Im Jahr 2002 hatte der Sparkassenverband ein Rot mit der Bezeichnung „HKS 13“ als abstrakte Farbmarke angemeldet und genehmigt bekommen.
Die Santanderbank nutzt weltweit und somit auch in Deutschland ein nur unwesentlich dunkleres Rot mit der Bezeichnung „HKS 14“. Die Sparkassen sahen ihre eingetragene Marke bedroht und sich in ihren Rechten verletzt. Sie gingen folglich gegen die Santanderbank vor.
Seit nunmehr sechs Jahren streiten die Santanderbank und der Sparkassenverband DSGV verbittert vor Gericht um die Verwendung dieser roten Farbe im Firmenlogo und in Auftritten jeglicher Art am Markt. Auf der einen Seite bestehen die Sparkassen auf ihrem Recht, die Farbe als einziges nutzen zu dürfen – auf der anderen Seite hingegen stellte die Santander Bank Antrag auf Löschung des eingetragenen Rechts.