Universität Liechtenstein - Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, Institut für Wirtschaftsrecht

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Über Universität Liechtenstein - Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, Institut für Wirtschaftsrecht

Die Universität Liechtenstein ist jung, regional verankert und international aktiv. In den Bereichen Wirtschaftsrecht, Entrepreneurship, Finanzdienstleistungen, Wirtschaftsinformatik, Architektur und Raumentwicklung wirkt sie als innovativer Denkplatz im Vierländereck.

Mit Unternehmen und Wirtschaftsverbänden arbeitet die Universität in zahlreichen Projekten und Programmen zusammen und gibt Impulse für die Wirtschaft. Seit 50 Jahren werden gefragte Fachkräfte aus- und weitergebildet. Rund 1200 Studierende sind in den Bachelor-, Master-, Doktorats- und Weiterbildungsprogrammen eingeschrieben. Das Studium erfolgt in einem sehr persönlichen Umfeld – mit Aussicht! 

Zum 1. September 2009 wurde der Lehrstuhl für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht am Institut für Wirtschaftsrecht besetzt. Das Tätigkeitsfeld des Lehrstuhls erstreckt sich vorrangig auf das Liechtensteinische, Europäische und Internationale Gesellschaftsrecht, mit dem Hauptschwerpunkt auf das Liechtensteinische Stiftungsrecht sowie das Trustrecht. Im Bereich der Aus‐ und Weiterbildung, der Forschung und des Wissenstransfers spielen zudem alle an das Gesellschaftsrecht angrenzenden Themengebiete, wie etwa das Internationale Privatrecht, das Vertragsrecht aber auch das Erbrecht, Vermögensplanung und –gestaltung eine entscheidende Rolle.

Als EWR-Staat und bedeutender Finanzplatz im Herzen Europas ist das Fürstentum Liechtenstein derzeit im Prozess der nachhaltigen gesellschaftsrechtlichen Neupositionierung im Wettbewerb der europäischen Rechtsordnungen begriffen. Aufgrund des Beitritts zum EWR und der damit Wirkung entfaltenden Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit stehen die innovativen liechtensteinischen Gesellschaftsformen in ungehindertem Wettbewerb mit denen anderer EWR-Staaten. Aus den neuesten Entwicklungen im Liechtensteinischen Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht ergeben sich enorme Chancen für die Beratungs- und Gestaltungspraxis. Den ersten und wichtigsten Meilenstein für den tiefgreifenden Wandel im Liechtensteinischen Gesellschaftsrecht hat der Gesetzgeber bereits mit der Totalrevision des Stiftungsrechts gesetzt. Weitere Schritte, wie punktuelle Reformen des Treuhand-, Trust- und Anstaltsrechts, werden folgen und befinden sich bereits in Planung.

Die Beschreibung wurde der Website von Universität Liechtenstein - Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht, Institut für Wirtschaftsrecht entnommen.
Zuletzt geändert am 02/07/2020