Referendariat Jura
Brandenburg
EINSTELLUNGSTERMINE
Zulassungstermine: |
01. Februar (Potsdam, Neuruppin) 01. Mai (Cottbus, Frankfurt/Oder) 01. August (Potsdam, Neuruppin) 01. November (Cottbus, Frankfurt/Oder) |
Zulassungsfristen: |
05. November (für Einstellungstermin Februar) |
UNTERHALTSBEIHILFE
1473,26 Euro brutto monatlich
ggf. Familienzuschlag
AUSBILDUNGSGERICHTE
- Alle 4 Landgerichte
- Wunschstandort beim Referendariat in Brandenburg nicht immer möglich (betrifft vor allem Potsdam)
- Zum Oberlandesgericht Brandenburg gehören die Landgerichte Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam
WARTEZEIT (Stand 6. September 2018)
Für das Rechtsreferendariat in Brandenburg bestehen Wartezeiten. Genaue Aussagen hierzu können jedoch nicht getroffen werden.
BEWERBUNG UND BEWERBUNGSVERFAHREN
- Bewerbung für das Rechtsreferendariat Brandenburg (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) an das Oberlandesgericht senden, inkl. einer Erklärung zu welchem Datum und in welchem LG-Bezirk du eingestellt werden möchtest
-
Die Ausbildungsplätze werden nach folgendem
Schlüssel vergeben:
- 20% der Plätze nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung
- 10% an Bewerber, auf die die Härtefallregelung zutrifft
- Die restlichen Plätze werden nach Wartezeit vergeben.
- Solltest du bis zum Einstellungstermin keinen Zulassungsbescheid erhalten, musst du davon ausgehen dass deine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde
- Der Ausbildungsplatz für das Rechtsreferendariat in Brandenburg muss innerhalb einer kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist. Deine Bewerbung kann außerdem nur berücksichtigt werden, wenn du zugleich mit der Annahmeerklärung bestätigst, weitere Bewerbungen in anderen Bundesländern zurückzunehmen.
Restplätze: Es werden 4 Nachrückverfahren durchgeführt; Unbesetzte Ausbildungsplätze kurzfristig telefonisch oder per E-Mail vergeben.
UNTERLAGEN
- Bewerbervordruck
- Maschinengeschriebener, tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf neuen Datums mit Lichtbild
- Gesamtzeugnis der ersten juristischen Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
- Ggf. Heiratsurkunde, Geburtsurtsurkunde des Kindes und andere personenstandsrechtliche Urkunden (beglaubigte Kopie)
- Aktuelle Meldebescheinigung
- Abiturzeugnisses (einfache Kopie)
- Erklärungen Ref 01-03
- Ggf. Bescheinigung über Schwerbehinderung oder Gleichstellung (einfache Kopie)
- Ggf. Bescheinigung über Dienstzeiten (WGrundwehrdienst, Zivildienst, Entwicklungshelfer, freiwilliges soziales Jahr) (einfache Kopie)
- Ggf. Einbürgerungsurkunde (einfache Kopie)
- Ggf. Aufenthaltsgerlaubnis/ Aufenthaltsgenehmigung (einfache Kopie)
Zur Nachreichung fehlender Unterlagen kann eine Nachfrist eingeräumt werden. Bei persönlicher Abgabe genügt die Vorlage des Originals mit einer Kopie, bei Übersendung von Originalen mit einer Kopie erfolgt die Rücksendung des Originals.
ABLAUF UND INHALT
Dauer: 24 Monate
- Zivilstation (4 Monate): Einführungslehrgang, dann Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen und Unterricht in einer AG mit 3 Klausuren
- Strafrechtstation (3,5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt und Unterricht in einer AG mit 3 Klausuren
- Verwaltungsstation (3,5 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder einer anderen Behörden und Unterricht in einer AG mit 3 Klausuren. Eine Zuweisung zu einem Verwaltungsgericht oder der DHV in Speyer ist nicht möglich.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt oder bis zu 3 Monate in einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. in einem Unternehmen), Unterricht in einer AG und Klausurenkurs. Hier kann man sich der DHV zuweisen lassen.
- Wahlstation (3 Monate): Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle
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Mögliche Schwerpunkte des Rechtsreferendariats in Brandenburg:
Rechtsberatung, Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Verwaltung, Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Europäisches und internationales Recht. Die Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist auch möglich.
AUSLANDSAUFENTHALT
Wann:
- Rechtsanwaltsstation
- Wahlstation
Anlaufstellen:
- Ausländische Gerichte
- Wirtschaftsunternehmen
- Überstaatlichen, zwischenstaatliche oder ausländische Stellen (z.B. Institutionen der Vereinten Nationen)
ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG
-
Insgesamt: 7 Klausuren
2 Zivilrecht
2 Strafrecht
2 Öffentliches Recht
1 Klausur nach Wahl in einem der drei Bereiche - Am Anfang des 20. Ausbildungsmonats des Rechtsreferendariats (d.h. im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation)
- Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten
- Ort: Berlin, Cottbus, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Potsdam
Mündliche Prüfung
- Im 25. Ausbildungsmonat des Rechtsreferendariats in Brandenburg (d.h. nach der Wahlstation)
- Inhalt: Aktenvortrag mit anschließendem Vertiefungsgespräch und Prüfungsgespräch (umfasst alle Fächer, ähnlich zur mündlichen Prüfung des ersten Examens)
- Ort: Berlin
Termine
- 2020/2: 2. - 16. Juni 2020 (Ausweichtermin: 18.06.2020)
- 2020/3: 3. - 15. September 2020 (Ausweichtermin: 17.09.2020)
- 2020/4: 1. - 14. Dezember 2020 (Ausweichtermin: 15.12.2020)
Ansprechpartner für das Referendariat in Brandenburg
- Frau Schmidt (LG-Bezirke Potsdam und Neuruppin) Tel.: 03381/ 39 - 9240
- Frau Roick (LG-Bezirke Frankfurt (Oder) und Cottbus) Tel.: 03381/ 39 - 92739282
Klausuren Tipps für das Rechtsreferendariat in Brandenburg
- Einmonatiger Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil der Staatsprüfung im 21. bzw. im 24 Ausbildungsmonat (Zuweisung auf Antrag)
- Elektronisches Lernprogramm ELAN-REF: praxisorientiertes, modernes Lernprogramm (Bestandteil der Einführungslehrgänge für die Ausbildungsstationen im Zivil- und Strafrecht sowie der Verwaltungsstation)
Notenstatistik
Für 2017 wurden noch keine Daten veröffentlicht. Stand: 18.12.2017
Notenverbesserung
- Wann: in der übernächsten Prüfung bezogen auf den Monat, in dem die mündliche Prüfung stattfand
- Wie: schriftlich innerhalb von 2 Monaten nach Ablegen der mündlichen Prüfung beantragen
- Gebühr: 600 Euro
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Ausnahmen:
Verzicht auf Fortsetzung des Verbesserungsversuchs innerhalb von 15 Wochen nach der schriftlichen Prüfung: Gebühr ermäßigt sich auf 400 Euro
Rücktritt vom Verbesserungsversuch vor Beginn der Klausuren: Gebühr ermäßigt sich auf 100 Euro
Nicht-Bestehen des Verbesserungsversuchs: Gebühr ermäßigt sich auf 400 Euro