Referendariat Jura
Saarland
EINSTELLUNGSTERMINE
Zulassungstermine:
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01. März
01. September
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Zulassungsfristen:
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15. Januar des gleichen Jahres für Zulassungstermin März
15. Juli des gleichen Jahres für Zulassungstermin September
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UNTERHALTSBEIHILFE
1.261,43 Euro brutto monatlich
ggf. Familienzuschlag
AUSBILDUNGSGERICHTE
- Stammdienststelle ist das Landgericht Saarbrücken
WARTEZEIT (Stand 6. April 2020)
Über die Dauer der Wartezeit können keine verbindlichen Angaben gemacht werden
BEWERBUNG UND BEWERBUNGSVERFAHREN
- Bewerbung Rechtsreferendariat Saarland (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) an das Oberlandesgericht Saarbrücken senden
- Die Ausbildungsplätze für das Referendariat im Saarland werden nach folgendem Schlüssel vergeben:
- 10% an Bewerber, auf die die Härtefallregelung zutrifft
Von den restlichen Plätzen werden
- 60% nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung und
- 40% nach Dauer der Wartezeit vergeben
- Rechtzeitig vor deinem gewünschten Einstellungstermin erhältst du einen Zulassungsbescheid
- Der Ausbildungsplatz für das Rechtsreferendariat muss innerhalb einer kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist.
Restplätze: nicht angenommene Plätze werden in einem Nachrückverfahren vergeben
UNTERLAGEN
- Lebenslauf neueren Datums
- Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Reifezeugnis (beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde (Original und Kopie)
- Ggf. Eheurkunde (Original und Kopie)
- Ggf. Abstammungsurkunde der Kinder (Original und Kopie)
- Ggf. Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstbescheinigung
- Ggf. Bescheinigung über Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- Erklärung über anhängige Verfahren
- Ggf. Schwerbehindertenausweis (einfache Kopie)
- Ggf. aussagekräftige Unterlagen zur Begründung der Beantragung eines Härtefalls
- Anlage - Erklärung über anhängige Verfahren, Schulden
- Anlage - Erklärung zum Gesundheitszustand
- Führungszeugnis (Belegart 0)
ABLAUF UND INHALT
Dauer: 24 Monate
- Strafrechtsstation (3 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung zu und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Amtsgericht in Strafsachen (Strafrichter oder Schöffengericht) und Unterricht in einer AG
- Zivilstation (5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung zu und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen erster Instanz und evtl. bis zu 3 Monate beim Arbeitsgericht und Unterricht in einer AG
- Verwaltungsstation (3 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit und Unterricht in einer AG. Eine Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer oder zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, ist für die Dauer der gesamten Station auch möglich.
- Rechtsanwaltsstation I (6 Monate): Einführungslehrgang; Zuweisung zu und Ausbildung bei einem Rechtsanwalt und Unterricht in einer AG
- Rechtsanwaltsstation II (4 Monate): Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt; im ersten Monat der Station findet die schriftliche Prüfung statt; die Ausbildung kann auch bei einem Notar, Unternehmen, Verband oder einer sonstigen Ausbildungsstelle, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist, stattfinden; Unterricht in einer AG
- Wahlstation (3 Monate): Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle.
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Mögliche Schwerpunkte des Rechtsreferendariats im Saarland:
Zivilrecht, Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht,
Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Europarecht und internationale Beziehungen
AUSLANDSAUFENTHALT
- Rechtsanwaltsstation II: max. 3 Monate bei einem ausländischen Rechtsanwalt
ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung
- Insgesamt 7 Klausuren:
2 Zivilrecht
1 aus dem Zwangsvollstreckungsrecht
1 Strafrecht
1 Klausur nach Wahl aus dem Zivil- oder Öffentlichen Recht
2 Öffentliches Recht
- Im 18. Ausbildungsmonat des Rechtsreferendariats (d.h. während der Rechtsanwaltsstation II)
- Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten
- Ort: Saarbrücken
Mündliche Prüfung
- Im Saarland im 25. Ausbildungsmonat des Referendariats (d.h. nach der Wahlstation)
- Inhalt: Aktenvortrag und Prüfungsgespräch (umfasst alle Fächer, ähnlich zur mündlichen Prüfung des ersten Examens)
- Ort: Saarbrücken
Termine
- 2020/1: 3. - 14. Februar 2019
- 2020/2: 3. - 14. August 2019
Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Referendariats im Saarland
- Dr. Karsten Schmidt Tel.: 0681/501-5670; E-Mail: karsten.schmidt@solg.justiz.saarland.de
- Alexander Weinland Tel.: 0681/501-5696; E-Mail: a.weinland@solg.justiz.saarland.de
- Jessica Sauer Tel.: 0681/501-5355; E-Mail: j.sauer@solg.justiz.saarland.de
Klausuren Tipps für das Rechtsreferendariat im Saarland
- Kostenloser JURIS Zugang während des Referendariats
- Klausurenkurs: pro Monat jeweils eine Probeklausur, die korrigiert (10 Euro pro Klausur) und besprochen wird
- Elektronisches Lernprogramm ELAN-REF: praxisorientiertes, modernes Lernprogramm
Für 2017 wurden noch keine Daten veröffentlicht. Stand: 18.12.2017
Notenverbesserung
- Wann: spätestens in der übernächsten Prüfung, der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor Beginn der Prüfung zu stellen
- Wie: schriftliches Antragsformular
- Gebühr: 400 Euro
- Ausnahmen:
Rücktritt vom Verbesserungsversuch vor Beginn der ersten Klausur: Gebühr wird in voller Höhe zurückerstattet
Rücktritt nach Beginn, aber vor Ende der Prüfung: Gebühr ermäßigt sich um die Hälfte des Betrages. Rücktritt nach Beendigung und bis zu drei Tage nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung, sowie bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung: Gebühr ermäßigt sich um ein Viertel des Betrages.
WICHTIGE LINKS
Formulare für das Zulassungsverfahren zum Referendariat im Saarland können hier heruntergeladen werden.