Referendariat Jura
Sachsen-Anhalt
EINSTELLUNGSTERMINE
Zulassungstermine:
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01. März
01. September
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Zulassungsfristen:
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Der nächste Einstellungstermin ist der 1. März 2019. Bewerbungsschluss ist der 17.01.2019.
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UNTERHALTSBEIHILFE
1211,75 Euro brutto monatlich
ggf. Familienzuschlag
AUSBILDUNGSGERICHTE
- Ausbildungsgerichte, sog. Stammdienststellen, sind die Landgerichte Halle und Magdeburg
- Gegebenenfalls bei entsprechender Nachfrage auch die Landgerichte Dessau-Roßlau und Stendal
- Wunschstandort beim Referendariat in Sachsen-Anhalt teilweise möglich
WARTEZEIT (Stand 21. September 2018)
keine Wartezeit
BEWERBUNG UND BEWERBUNGSVERFAHREN
- Bewerbung (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) für das Rechtsreferendariat Sachsen-Anhalt an das Oberlandesgericht Naumburg senden und ggf. deinen Ortswunsch bekanntgeben
- Die Ausbildungsplätze für das Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt werden nach folgendem Schlüssel vergeben:
- 45% nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung
- 40% nach Wartezeit
Die restlichen Plätze werden an Bewerber vergeben, auf die die Härtefallregelung zutrifft
- Rechtzeitig vor deinem gewünschten Einstellungstermin erhältst du einen Zulassungsbescheid
- Der Ausbildungsplatz für das Referendariat muss innerhalb einer 7-tägigen Annahmefrist bestätigt werden. Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist.
Restplätze Rechtsreferendariat Sachsen-Anhalt: nicht angenommene Ausbildungsplätze werden im Nachrückverfahren vergeben
UNTERLAGEN
- Handschriftlicher und unterschriebener Lebenslauf neueren Datums
- Lichtbild im Passbildformat (auf der Rückseite mit Namen und Anschrift versehen)
- Geburtsurkunde (Original)
- ggf. Geburtsurkunde der Kinder (Original)
- Heiratsurkunde (Original)
- Ggf. gültige Aufenthaltsbescheinigung
- Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Exmatrikulationsbescheinigung (beglaubigte Kopie)
- Ggf. Auszug aus dem Familienbuch bei verheirateten Bewerbern, die Ehenamen angenommen haben (beglaubigte Kopie)
- Ggf. Dienstzeitbescheinigung
- Behördenführungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums
ABLAUF UND INHALT
Dauer: 24 Monate
- Zivilstation (4 Monate): Einführungslehrgang, dann Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen und Unterricht in einer AG
- Strafrechtsstation (4 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Strafgericht und Unterricht in einer AG
- Verwaltungsstation (4 Monate): Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder anderen Behörde und Unterricht in einer AG. Eine Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist für die Dauer der gesamten Station auch möglich.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt oder bis zu 3 Monate bei einem Notar, Verband oder Unternehmen und Unterricht in einer AG
- Wahlstation (3 Monate): Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle.
Mögliche Schwerpunkte Rechtsreferendariat Sachsen-Anhalt:
Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Europarecht. Bei Wahl des Bereichs „Verwaltung“ oder „Europarecht“ ist auch die Zuweisung zur DHV in Speyer möglich.
Schau in unsere Jobübersicht für die Wahl- oder Anwaltsstation und bewirb dich bei deinem favorisierten Arbeitgeber
AUSLANDSAUFENTHALT
- Rechtsanwaltsstation: ab dem 20. Ausbildungsmonat
- Wahlstation
ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung
- Insgesamt 8 Klausuren:
2 Zivilrecht
2 Strafrecht
2 Öffentliches Recht
2 Klausuren mit anwaltlicher Aufgabenstellung
- Im 20. Ausbildungsmonat des Rechtsreferendariats (d.h. am Ende der Rechtsanwaltsstation)
- Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten
- Ort: Halle, Magdeburg
Mündliche Prüfung
- Im 25. Ausbildungsmonat des Referendariats (d.h. nach der Wahlstation)
- Inhalt: Aktenvortrag und Prüfungsgespräch (umfasst alle Fächer, ähnlich zur mündlichen Prüfung des ersten Examens)
- Ort: i.d.R. in Magdeburg
Termine
1. - 12. Oktober 2018
weitere Termine werden noch bekanntgegeben
Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Referendariats in Sachsen-Anhalt
Frau Seidel; Tel.: 03445 282002; petra.seidel@justiz.sachsen-anhalt.de
Frau Hofmann; Tel.: 03445 282104; angela.hofmann@justiz.sachsen-anhalt.de
Frau Arndt; Tel.: 03445 282118, kristin.arndt@justiz.sachsen-anhalt.de
Klausuren Tipps für das Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt
- Klausurenkurs: Im Zwei-Wochen-Rhythmus werden Übungsklausuren ausgegeben, die korrigiert und besprochen werden
- Examensklausurenkurs: zweiwöchiger Klausurenkurs, bei dem ehemalige Examensklausuren geschrieben werden und anschließend von Prüfern korrigiert und besprochen werden
- Elektronisches Lernprogramm ELAN-REF: praxisorientiertes, modernes Lernprogramm
Notenstatistik
Für 2017 wurden noch keine Daten veröffentlicht. Stand: 18.12.2017
Notenverbesserung
- Wann: nächster oder übernächster Prüfungstermin, der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin dem Landesjustizprüfungsamt vorliegen
- Wie: schriftliches Antragsformular
- Gebühr: 400 Euro
- Ausnahmen:
Rücktritt vom Verbesserungsversuch vor Beginn der ersten Klausur: Gebühr wird in voller Höhe zurückerstattet
Rücktritt nach Beginn, aber vor Ende der Prüfung: Gebühr ermäßigt sich je nach dem Fortgang des Prüfungsverfahrens
WICHTIGE LINKS
- Formulare für das Zulassungsverfahren zum Referendariat in Sachsen-Anhalt können hier heruntergeladen werden.
- Das Anmeldeformular für den Notenverbesserungsversuch findest du hier.