Referendariat Jura
Schleswig-Holstein
EINSTELLUNGSTERMINE
Zulassungstermine:
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Jeweils zum ersten Werktag im
Februar (Flensburg, Kiel)
April (Itzehoe, Lübeck)
Juni (Flensburg, Kiel)
August (Itzehoe, Lübeck)
Oktober (Flensburg, Kiel)
Dezember (Itzehoe, Lübeck)
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Zulassungsfristen:
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Spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin
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UNTERHALTSBEIHILFE
1.294,79 Euro brutto monatlich
ggf. Familienzuschlag
AUSBILDUNGSGERICHTE
- Stammdienststellen sind die Landgerichte Flensburg, Itzehoe, Kiel, Lübeck
- Wunschstandort beim Referendariat Schleswig-Holstein teilweise möglich
WARTEZEIT (Stand 28. September 2018)
Es gibt eine Wartezeit, wie lange diese dauert, ist jedoch nicht bekannt
BEWERBUNG UND BEWERBUNGSVERFAHREN
- Bewerbung (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) an das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein senden und ggf. deinen Ortswunsch bekanntgeben
- Die Ausbildungsplätze für das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein werden nach folgendem Schlüssel vergeben:
- 45% nach Wartezeit der Bewerber (Zivil- oder Wehr-dienst bzw. freiwilliges soziales Jahr wird berücksichtigt)
- 45% nach Ergebnis des ersten Staatsexamens
- 10% an Bewerber, auf die die Härtefallregelung zutrifft (Schwerbehinderung, Unterhaltspflicht)
Bitte beachte: du erhältst nur Wartepunkte, wenn du dich uneingeschränkt für einen Referendarplatz bewirbst, d.h. wenn du keine Bedingungen zum Einstellungstermin oder –ort angibst.
- Rechtzeitig vor dem Termin zu dem du eingestellt werden kannst, erhältst du einen Zulassungsbescheid. Kann deine Bewerbung für einen Termin nicht berücksichtigt werden, wirst du darüber nicht informiert.
- Der Ausbildungsplatz für das Referendariat muss innerhalb einer kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist.
Restplätze: bis zum 15. des Folgemonats nach Ablauf der Bewerbungsfrist können Bewerbungen im Rahmen der Nachrückfrist berücksichtigt werden
UNTERLAGEN
- Zwei ausgefüllte Personalbögen
- Einstellungsantrag mit Erklärungen
- Aktueller Lebenslauf
- Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde und ggf. weitere Personenstandsurkunden (einfache Kopie)
- Erklärung über den Gesundheitszustand
- Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums
- Erklärung über Straf- und Disziplinarverfahren
- Erklärung zu anderweitigem Vorbereitungsdienst außerhalb Schleswig-Holsteins
- Erklärung nach dem Betreuungsgesetz
- Ggf. Wehr- oder Zivildienstbescheinigung bzw. Bestätigung über Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
ABLAUF UND INHALT
Dauer: 24 Monate
- Strafrechtsstation (3,5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter und Unterricht in einer AG
- Zivilstation (4,5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen und Unterricht in einer AG
- Verwaltungsstation (4 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, anderen Behörde oder für max. 2 Monate bei einem Verwaltungs- oder Finanzgericht und Unterricht in einer AG. Eine Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist für 3 Monate auch möglich.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt oder bis zu 3 Monate bei einem Notar, Verband oder Unternehmen und Unterricht in einer AG
- Wahlstation (3 Monate): Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle.
Mögliche Schwerpunkte des Rechtsreferendariats Schleswig-Holstein:
Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familienrecht, Staat und Verwaltung, Wirtschaft und Steuern, Arbeit und Soziales. Bei Wahl des Bereichs „Staat und Verwaltung“ ist auch die Zuweisung zur DHV in Speyer möglich.
AUSLANDSAUFENTHALT
- Insgesamt für max. 7 Monate möglich
- Verwaltungsstation: für die Dauer von 4 Monaten empfohlen, bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Ständige Vertretung), bei der Europäischen Kommission oder einer anderen internationalen Organisation
- Rechtsanwaltsstation: max. 3 Monate, Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung, Deutsch-Australische Juristenvereinigung, ausländischer Rechtsanwalt
- Wahlstation: ausländischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsunternehmen, Auslandshandelskammer, internationale Organisation
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ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung
- Insgesamt 8 Klausuren:
4 Zivilrecht
2 Strafrecht
2 Öffentliches Recht
- Die 2. Staatsprüfung wird vom Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein geleitet.
- Im 21. Ausbildungsmonat des Rechtsreferendariats (d.h. im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation)
- Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten
- Ort: Kiel, Schleswig, Lübeck
Mündliche Prüfung
- Im 25. Ausbildungsmonat des Referendariats in Schleswig-Holstein (d.h. nach der Wahlstation)
- Inhalt: Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich, dann Prüfungsgespräch in den 3 Pflichtfächern und dem Schwerpunktbereich
- Ort: Hamburg
Termine
- 2018/5: 1. - 12. Oktober 2018
- 2018/6: 3. - 14. Dezember 2018
- 2019/1: 4. - 15. Februar 2019
- 2019/2: 1. - 12. April 2019
- 2019/3: 3. - 17. Juni 2019
- 2019/4: 1. - 13. August 2019
- 2019/5: 1. - 15. Oktober 2019
- 2019/6: 2. - 13. Dezember 2019
Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Referendariats in Schleswig-Holstein
Frauke Knudsen, Tel.: 04621 - 86 1488
Kirsten Lege, Tel.: 04621-86 1007
Caroline Neubauer, Tel.: 04621-86 1485
Klausuren Tipps für das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein
- Freiwilliger Klausurenkurs: Übungsklausuren, die korrigiert und besprochen werden
- Probeexamen: kann regelmäßig geschrieben werden
- Aktenvortrags-AG: wird auf Nachfrage angeboten und dient zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Notenstatistik
Für 2017 wurden noch keine Daten veröffentlicht. Stand: 18.12.2017
Notenverbesserung
- Wann: ca. 2 Monate vor dem gewünschten Termin jeweils zum 15., der Antrag ist spätestens aber 4 Monate nach Ablegen des Erstversuchs der mündlichen Prüfung zu stellen (z.B. Antragsstellung bis zum 15.02 – Verbesserungsversuch im April)
- Wie: schriftlicher Antrag beim Gemeinsamen Prüfungsamt
- Gebühr: 600 Euro
- Ausnahmen: Verzicht auf Fortsetzung des Verbesserungsversuchs innerhalb von 1 Woche nach den Klausuren: Gebühr ermäßigt sich auf 300 Euro
Nicht-Bestehen durch Nichtteilnahme an den Klausuren: Gebühr ermäßigt sich auf 300 Euro
Verzicht auf Fortführung des Versuchs innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Klausuren: Gebühr ermäßigt sich auf 500 Euro
Nicht-Bestehen des Verbesserungsversuchs: Gebühr ermäßigt sich auf 500 Euro
WICHTIGE LINKS
- Formulare für das Zulassungsverfahren zum Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein können hier heruntergeladen werden.
- Das Antragsformular für die Zuweisung zur Verwaltungs-, Rechtsanwalts- und Wahlstation findest du hier.
- Das Anmeldeformular für den Notenverbesserungsversuch findest du hier.