Referendariat Jura
Schleswig-Holstein
EINSTELLUNGSTERMINE
Zulassungstermine: |
Jeweils zum ersten Werktag im Februar (Flensburg, Kiel) April (Itzehoe, Lübeck) Juni (Flensburg, Kiel) August (Itzehoe, Lübeck) Oktober (Flensburg, Kiel) Dezember (Itzehoe, Lübeck) |
Zulassungsfristen: |
Spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin |
UNTERHALTSBEIHILFE
1.344,79 Euro brutto monatlich (Stand: April 2019)
ggf. Familienzuschlag
AUSBILDUNGSGERICHTE
- Stammdienststellen sind die Landgerichte Flensburg, Itzehoe, Kiel, Lübeck
- Wunschstandort beim Referendariat Schleswig-Holstein teilweise möglich
WARTEZEIT (Stand 28. September 2018)
Kann nicht allen Bewerbern ein Referendarplatz angeboten werden, so erfolgt die Einstellung zum nächstmöglichen Einstellungstermin (soweit die Bewerbung uneingeschränkt ist).
BEWERBUNG UND BEWERBUNGSVERFAHREN
- Bewerbung (d.h. Zulassungsantrag und erforderliche Unterlagen) an das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein senden und ggf. deinen Ortswunsch bekanntgeben
-
Die Ausbildungsplätze für das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein
werden nach folgendem Schlüssel vergeben:
- 45% nach Ergebnis des ersten Staatsexamens
- bis zu 10% an Bewerber, auf die die Härtefallregelung zutrifft (Schwerbehinderung, Unterhaltspflicht)
- die restlichen Plätze nach Wartezeit der Bewerber (Zivil- oder Wehr-dienst bzw. freiwilliges soziales Jahr wird berücksichtigt) Bitte beachte: du erhältst nur Wartepunkte, wenn du dich uneingeschränkt für einen Referendarplatz bewirbst, d.h. wenn du keine Bedingungen zum Einstellungstermin oder –ort angibst.
- Rechtzeitig vor dem Termin zu dem du eingestellt werden kannst, erhältst du einen Zulassungsbescheid. Kann deine Bewerbung für einen Termin nicht berücksichtigt werden, wirst du darüber nicht informiert.
- Der Ausbildungsplatz für das Referendariat muss innerhalb einer kurzen Annahmefrist bestätigt werden. Stell daher sicher, dass du schriftlich, telefonisch sowie per E-Mail erreichbar bist.
Restplätze: bis zum 15. des Folgemonats nach Ablauf der Bewerbungsfrist können Bewerbungen im Rahmen der Nachrückfrist berücksichtigt werden
UNTERLAGEN
- Zwei ausgefüllte Personalbögen
- Einstellungsantrag mit Erklärungen
- Aktueller Lebenslauf
- Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde und ggf. weitere Personenstandsurkunden (einfache Kopie)
- Erklärung über den Gesundheitszustand
- Führungszeugnis (Belegart 0) neueren Datums
- Erklärung über Straf- und Disziplinarverfahren
- Erklärung zu anderweitigem Vorbereitungsdienst außerhalb Schleswig-Holsteins
- Erklärung nach dem Betreuungsgesetz
- Ggf. Wehr- oder Zivildienstbescheinigung bzw. Bestätigung über Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres
ABLAUF UND INHALT
Dauer: 24 Monate
- Strafrechtsstation (3,5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Strafrichter und Unterricht in einer AG
- Zivilstation (4,5 Monate): Einführungslehrgang; dann Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen und Unterricht in einer AG
- Verwaltungsstation (4 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung, anderen Behörde oder für max. 2 Monate bei einem Verwaltungs- oder Finanzgericht und Unterricht in einer AG. Eine Zuweisung zur Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist für 3 Monate auch möglich.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Einführungslehrgang; Ausbildung bei einem selbst gesuchten Rechtsanwalt oder bis zu 3 Monate bei einem Notar, Verband oder Unternehmen und Unterricht in einer AG
- Wahlstation (3 Monate): Ausbildung bei einer für den gewählten Schwerpunktbereich zugelassenen Ausbildungsstelle.
Mögliche Schwerpunkte des Rechtsreferendariats Schleswig-Holstein:
Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Familienrecht, Staat und Verwaltung, Wirtschaft und Steuern, Arbeit und Soziales. Bei Wahl des Bereichs „Staat und Verwaltung“ ist auch die Zuweisung zur DHV in Speyer möglich.
AUSLANDSAUFENTHALT
- Insgesamt für max. 7 Monate möglich
- Verwaltungsstation: für die Dauer von 4 Monaten empfohlen, bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat, Ständige Vertretung), bei der Europäischen Kommission oder einer anderen internationalen Organisation
- Rechtsanwaltsstation: max. 3 Monate, Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung, Deutsch-Australische Juristenvereinigung, ausländischer Rechtsanwalt
- Wahlstation: ausländischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsunternehmen, Auslandshandelskammer, internationale Organisation
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ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG
Schriftliche Prüfung
-
Insgesamt 8 Klausuren:
3 Zivilrecht, ohne das Handels- und Gesellschaftsrecht
1 Zivilrecht mit Schwerpunkt im Handels-, Gesellschafts- oder Zivilprozessrecht
2 Strafrecht
2 Öffentliches Recht - Die 2. Staatsprüfung wird vom Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein geleitet.
- Im 21. Ausbildungsmonat des Rechtsreferendariats (d.h. im letzten Monat der Rechtsanwaltsstation)
- Inhalt: Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anfertigen oder aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte begutachten und den Mandanten daraufhin beraten
- Ort: Kiel, Schleswig
Mündliche Prüfung
- Im 25. Ausbildungsmonat des Referendariats in Schleswig-Holstein (d.h. nach der Wahlstation)
- Inhalt: Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich, dann Prüfungsgespräch in den 3 Pflichtfächern und dem Schwerpunktbereich
- Ort: Hamburg
Termine
- 2020/1: 3. - 14. Februar 2020
- 2020/2: 2. - 17. April 2020
- 2020/3: 2. - 16. Juni 2020
- 2020/4: 3 - 14. August 2020
- 2020/5: 5. - 16. Oktober 2020
- 2020/6: 1. - 14. Dezember 2020
Ansprechpartner für Fragen bezüglich des Referendariats in Schleswig-Holstein
Frauke Knudsen, Tel.: 04621 - 86 1488
Kirsten Lege, Tel.: 04621-86 1007
Caroline Neubauer, Tel.: 04621-86 1485
Klausuren Tipps für das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein
- Freiwilliger Klausurenkurs: Übungsklausuren, die korrigiert und besprochen werden
- Probeexamen: kann regelmäßig geschrieben werden
- Aktenvortrags-AG: wird auf Nachfrage angeboten und dient zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
- Juris-Zugang für Daheim
- Elektronisches Lernprogramm ELAN-REF: praxisorientiertes, modernes Lernprogramm
Notenstatistik
Für 2017 wurden noch keine Daten veröffentlicht. Stand: 18.12.2017
Notenverbesserung
- Wann: ca. 2 Monate vor dem gewünschten Termin jeweils zum 15., der Antrag ist spätestens aber 4 Monate nach Ablegen des Erstversuchs der mündlichen Prüfung zu stellen (z.B. Antragsstellung bis zum 15.02 – Verbesserungsversuch im April)
- Wie: schriftlicher Antrag beim Gemeinsamen Prüfungsamt
- Gebühr: 800 Euro
- Rückerstattung von 385 Euro bei Nichtteilnahme an den Klausuren, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung der Prüfung eine Woche nach den Klausuren
- Rückerstattung von 112 Euro bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse