Das Rechtsstudium in Österreich - arbeiten in Deutschland - Karrieremagazin-TalentRocket

Verfasst von Finn Holzky

Ich studiere "Jus" und du so?

Jura studieren in Österreich

Rechtswissenschaften gibt es überall und kann man in nahezu jedem Land studieren. Aufgrund der vielen verschiedenen Rechtssysteme und praktischen Anwendung unterscheiden sich die Studiengänge jedoch teilweise gravierend. Wir haben einmal über den Tellerrand zu unseren Nachbarn nach Österreich geschaut und haben Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie die Möglichkeiten mit einem dort abgeschlossenen Studium in Deutschland genauer beleuchtet.

Deutschland oder Österreich?

Warum Österreich?

Für Österreich spricht, abgesehen von der wunderschönen Landschaft, der zentralen Lage mit guter Anbindung sowohl nach Süd- als auch Mitteleuropa oder der angenehmen einzigartigen Alpenkultur gerade für Studenten der verhältnismäßig einfache Zugang zu Studienplätzen und in der Regel entfallende Studiengebühren.

Gerade für Juristen, die nur an den staatlichen Universitäten studieren können, entfallen sowohl ein NC als auch Studiengebühren, soweit die Regelstudienzeit zuzüglich eines kleinen Puffers nicht gravierend überschritten wird. Voraussetzung für ein Studium ist lediglich das Abitur, in Österreich „Matura“ genannt, ein Latinum, das aber auch während des Studiums geleistet werden darf und die Einschreibung an einer der sechs Universitäten, die das Jurastudium, in Österreich „Jus“ genannt, anbieten.
 

Wie läuft das Studium ab?

„Jus“ ist in zwei bis drei (je nach Universiät) Abschnitte, ähnlich wie in Deutschland gegliedert. Jedenfalls gibt es aber den staatswissenschaftlichen Abschnitt, sowie den judiziellen Abschnitt.

Das universitäre Studium ist als Diplomstudium vorgesehen und dieses ist auch Berufsvoraussetzung für die juristischen Berufe wie Anwalt, Richter etc. Darüber hinaus wird noch ein Doktoratsstudium angeboten, welches mit einer Dissertation abgeschlossen wird. Das Doktorat ist der deutschen Promotion gleichzusetzen.

Das Diplomstudium läuft mindestens acht Semester, wird jedoch durchschnittlich in 12 Semestern absolviert. Innerhalb der Studienzeit müssen zwei Diplomarbeiten in einem gewählten Fachbereich geschrieben werden. Das Studium schließt, ohne weitere Zusatzprüfungen mit dem Titel des "Magister iuris" (Mag. iur.) ab. 

Das Studium an sich läuft dabei vergleichbar mit dem hier bekannten Muster ab, lediglich eine große Abschlussprüfung wie bei uns das Staatsexamen entfällt. Vielmehr müssen Studenten in Österreich regelmäßig nach bestimmten Studienabschnitten Prüfungen ablegen und so auch nach dem letzte Semester lediglich die regelmäßigen Abschlussklausuren bestehen und die bereits angesprochenen Diplomarbeiten anfertigen.

Was kommt nach dem Studium?

Nach Abschluss des Studiums hat jeder Absolvent einen Anspruch auf eine Tätigkeit als „Rechtspraktikant“. Die Tätigkeit als Rechtspraktikant ist Voraussetzung für die weitere Ausbildung als Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt und Notar. Möchte man als Jurist in ein Unternehmen gehen, so ist keine Gerichtspraxis nötig. Der Rechtspraktikant ist damit für eine Mindestdauer von fünf Monaten eine Art Auszubildender an einem Gericht. Dies stellt seinerseits einen Ausgleich für fehlende Pflichtpraktika während des Grundstudiums dar. Die Gerichtspraxis ist nicht auf österreichische Staatsbürger beschränkt, somit kann auch mit einer anderen Staatsbürgerschaft die weitre Ausbildung absolviert werden. 

Während des Studiums gibt es in Österreich nämlich lediglich die freiwillige Möglichkeit für wenige Wochen als „Rechtshörer“ an einem Gericht Erfahrung zu sammeln. Eine an Praktika orientierte Kultur wie in vielen anderen Ländern ist in Österreich insbesondere unter Juristen nicht verbreitet.

Schwieriger wird es nach dieser Stufe. Der berufliche Werdegang zum Richter, Notar oder Staatsanwalt steht nur österreichischen Staatsbürgern offen. Hier findet eine praktische Ausbildung mit einer abschließenden Prüfung, ähnlich dem deutschen Referendariat statt. Da dieser Weg jedoch ausländischen Absolventen nicht offen steht soll dies an dieser Stelle genug sein.

Der Karriereweg als Anwalt wiederum steht auch ausländischen Absolventen in Österreich offen. Hierfür bedarf es zuzüglich zu der genannten Tätigkeit als Rechtspraktikant einer mindestens fünf Jahre andauernden Zeit als Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) bei einem österreichischen Rechtsanwalt. Wer drei Jahre durchgehend praktiziert hat, kann sich, soweit er die darüber hinaus vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen der Anwaltskammer besucht hat, zu einer mündlichen und schriftlichen Prüfung vor dem Senat der Rechtsanwaltsprüfungskommission anmelden, der sogenannten Rechtsanwaltsprüfung.

Besteht ein Rechtsanwaltsanwärter auch diese, kann er sich nach Abschluss der insegsamt fünf Ausbildungsjahre in die Liste der Rechtsanwälte eintragen lassen und von nun an auch selbstständig und auf eigene Rechnung praktizieren.
 

Mit dem Abschluss ins „Ausland“, zum Beispiel zurück nach Deutschland?

Wie für juristische Abschlüsse typisch, ist auch der österreichische deutlich auf das eigene System ausgelegt. Gerade der Weg in öffentliche Ämter und Anstellungen ist mit dem Abschluss aus dem Ausland quasi versperrt. Wer in Deutschland klassisch-juristische Berufe im öffentlichen Dienst ergreifen will, kommt um ein Studium und einen Abschluss in Deutschland nicht herum. Der österreichische Abschluss wird hier insofern nicht anerkannt.


Auch für Anwälte ist ein Wechsel des Landes mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Zwar bietet das Europarecht im Zuge der Freizügigkeit für EU – Bürger und dem Europäischen Rechtsanwaltsgesetz (kurz: EIRAG) Möglichkeiten, auch in einem anderen Staat, solange es sich um einen EU-Mitgliedstaat handelt, zu arbeiten.

Dennoch ist es in der Praxis schwierig sich neben der beruflichen Tätigkeit noch in ein völlig fremdes Recht einzuarbeiten, darüber hinaus Mandanten zu finden oder einen Arbeitgeber der diesbezüglich Bedarf hat. In Grenznähe ist ein solches Szenario noch durchaus denkbar, darüber hinaus hält sich der Bedarf solcher „Spezialisten“ jedoch sehr in Grenzen.

Der berufliche Werdegang zum Richter, Notar oder Staatsanwalt steht nur österreichischen Staatsbürgern offen.

Freie Wirtschaft?

Ein wenig besser sieht es da in der freien Wirtschaft aus. Während der Anwaltsberuf durch die Anwaltskammer öffentlich-rechtlich reguliert ist, steht es der freien Wirtschaft frei, Absolventen mit fremden Abschlüssen einzustellen.

Insbesondere Unternehmen mit Bezug zu Österreich haben natürlich entsprechenden Bedarf, es gibt aber auch genügend andere Arbeitgeber, die Juristen mehr aufgrund der durch ihr absolviertes Studium verkörperten Fähigkeiten als Mitarbeiter schätzen als aufgrund ihrer rechtsspezifischen Ausbildung.

So sind die analytischen Fähigkeiten von Juristen insbesondere auch in Wirtschaftsprüfungen, Unternehmensberatungen oder unternehmensinternen Rechtsabteilungen gefragt. Der Ort des Abschlusses spielt daher eine untergeordnete Rolle.
 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Studium in Österreich zwar dem Deutschen sehr ähnlich ist, in vielerlei Hinsicht jedoch Risiken für deutsche Absolventen mit sich bringt. So ist zum einen sowohl der Weg in die deutsche als auch in die österreichische Justiz versperrt und zum anderen ist auch die anwaltliche Zulassung in anderen Ländern als Österreich mit Problemen behaftet.

Für diejenigen, die jedoch im Grenzgebiet zu arbeiten und zu leben gedenken oder sowieso nur in Österreich als Anwalt praktizieren möchten, kann das Studium in Österreich eine durchaus sinnvolle Alternative darstellen.

Lutz Abel
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Lutz Abel

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