Im Ausland promovieren als Jurist - Möglichkeiten

Verfasst von Carolina Harbs

Jura-Promotion im Ausland?

Umsetzungstipps sowie Pro und Contra für ein Job in der internationalen Forschung

Ein Doktor in Jura – für Juristen eigentlich kein Muss für die Berufsqualifikation. Nur wer seine Karriere in Forschung und Lehre sieht, kommt um die Dissertation nicht herum. Trotzdem entscheiden sich immer mehr Absolventen nach dem ersten oder zweiten Staatsexamen für den (Um)Weg in die Wissenschaft. Dass dies nicht zwangsläufig innerhalb der Grenzen Deutschlands erfolgen muss, ist längst bekannt. Welche Vorzüge eine Auslandspromotion mit sich bringt und gegen welche Schwierigkeiten du dich wappnen muss...
 

Startschwierigkeiten - Auswahl des Standorts

Am Anfang stellt sich wie immer die Frage: Wo geht es hin? Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach den gleichen Faktoren wie bei einer Jura Promotion in Deutschland.

  • In welchem Rechtsgebiet will ich promovieren?
  • Welcher Professor ist Experte auf diesem Gebiet?
  • Welche Universität bietet mir die besten Forschungsbedingungen? 
  • In welchem Land will ich leben?
  • Spreche ich die Sprache (gut genug)?
  • Werde ich mich in der jeweiligen Kultur zurechtfinden?

Hat man seine Favoriten gefunden, kann es an die Planung gehen.

Ausland trotz deutschem Jurastudium?

Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion im Ausland

Einen Unterschied stellen im Ausland die Zulassungsvoraussetzungen zu einem Promotionsstudium dar. Wer in Deutschland promovieren will, muss an den meisten Fakultäten ein 1. Staatsexamen mit der Note vollbefriedigend oder zumindest befriedigend vorweisen können. Das ist im Ausland nicht zwangsläufig der Fall.

Wer also auch im Verbesserungsversuch Pech hatte, kann durch eine Promotion im Ausland die Möglichkeit diese Hürde umgehen. Aber aufgepasst: Da Deutschland das einzige Land ist, in dem das Jurastudium mit dem 1. Staatsexamen endet, bedarf es für ein Promotionsstudium im Ausland häufig einer Übersetzung des Abschlusses oder alternativ der vorherigen Absolvierung eines LL.M. Dieser stellt in den meisten Ländern die zwingende Qualifikation für die Bewerbung für ein Ph.D.-Studium dar.
 

Dr. Titel für Juristen im Ausland?

Auf der Suche nach dem richtigen Programm muss man sich zunächst durch das Dickicht des Titelurwalds schlagen. In Deutschland wird der Titel als Dr. vor dem Namen geführt und mit der jeweiligen Fachbezeichnung ergänzt.

Promovierte Juristen führen daher den Titel Dr. iur. oder Dr. jur. Im Ausland gestaltet sich das etwas anders. Jedes Land hat dabei seine eigenen Vorgaben und Regelwerke. So variieren die Titel für den Doktor der Rechte von Ph.D. (Doctor of Philosophy) oder  LL.D. (Legum Doctor) über J.S.D., S.J.D. bis hin zu J.D. Diese Kürzel werden als Fachbezeichnung hinter dem Namen geführt während vor dem Namen ein simples Dr. steht.

Inhaltlich unterscheiden sich die Programme hingegen kaum. Nahezu überall bedarf es für den Erwerb des Doktorgrades, wie in Deutschland auch, das Verfassen einer Dissertation, die einen selbstständigen neuen Beitrag zum derzeitigen Forschungsstand leisten muss. Diese wird dann im Rahmen einer mündlichen Prüfung verteidigt und anschließend publiziert.
 

Was also bietet eine Promotion im Ausland?

Wer seine Zukunft in der Wissenschaft sieht, ist mit einer Promotion außerhalb Deutschlands gut beraten. In den meisten Ländern ist die Wissenschafts- und Publikationssprache Englisch, was einen entscheidenden Vorteil hat:

Die internationale Reichweite und der Leserkreis der eigenen Publikationen sind bedeutend weiter, als bei Veröffentlichungen in deutscher Sprache.

Auch der eigene Forschungskreis ist deutlich größer. Wer in einer Common Law Jurisdiktion wie z.B. England, den USA, Australien, Neuseeland, Irland, Hong Kong oder Südafrika promoviert, hat stets auch Literatur und Rechtsprechung anderer vergleichbarer Rechtssysteme zu beachten.

Dies ermöglicht nicht nur den akademischen Blick über den Tellerrand, sondern eröffnet auch die Möglichkeit umfassenderer Recherche und internationaler Ausrichtung. Nicht zuletzt sind auch das Netzwerken und die Korrespondenz mit internationalen Organisationen deutlich erleichtert, wenn man englischsprachig forscht.

Auslandserfahrung

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt ist darüber hinaus, dass eine Promotion im Ausland die Gelegenheit bietet, für einen längeren Zeitraum im jeweiligen Land zu leben. So dauert das Promotionsstudium in den meisten Ländern zwischen zwei und fünf Jahren.

Das bietet Doktoranden die Möglichkeit ihren Lebensmittelpunkt für einen längeren Zeitraum in ein Land fernab der Heimat zu verlagern. Wer sonst wenig Auslandserfahrung durch Erasmus oder einen LL.M. sammeln konnte, kann dies also im Zuge der Promotion nachholen.
 

Internationale Karriere

Auch wer später im Ausland arbeiten will ist mit einem Ph.D.  oder LL.D. gut beraten.

Zwar hat der deutsche Doktortitel international keinen schlechten Ruf. Da aber Ph.D. & Co. außerhalb Deutschlands die gängigen Titel sind, können ausländische Wissenschaftler, Kanzleien und Unternehmen mit diesen Abschlüssen auf Anhieb mehr anfangen.

Nicht umsonst gibt es seit der Bologna Reform auch in Deutschland Bestrebungen den Ph.D. einzuführen, um eine bessere internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. In Österreich haben Universitäten bereits die Möglichkeit für das Doktoratsstudium zwischen der Verleihung des Dr. iuris und des Ph.D. zu wählen.
 

Finanzierung

Genau wie in Deutschland zählen auch im Ausland Promotionsstudenten nicht zu dem wohlhabendsten Teil der Gesellschaft. Finanziert wird das Leben ähnlich wie in Deutschland. Entweder die Promotion ist an eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am jeweiligen Lehrstuhl geknüpft oder man sucht sich außerhalb der Universität in der freien Wirtschaft einen Nebenjob.

Darüber hinaus bestehen immer die Optionen auf Stipendien. Insbesondere wer an einer US-amerikanischen Uni promoviert sollte von den unzähligen Angeboten für Stipendien Gebrauch machen.

Wer seine Zukunft in der Wissenschaft sieht, ist mit einer Promotion außerhalb Deutschlands gut beraten.

Anerkennung des Jura Auslands-Titels in Deutschland

Diejenigen, welche die Promotion nur wegen des Dr. vor dem Namen anstreben: Aufgepasst. Die Anerkennung und Führung des Titels in Deutschland kann im Nachhinein kompliziert sein. Hierzu ist nach deutscher Façon nämlich nur berechtigt, wer mit seiner Promotion die dritte Stufe der sogenannten Bologna Klassifikation erfüllt. Das bedeutet, dass die Arbeit einen selbstständigen und neuen Beitrag zum derzeitigen Forschungsstand leisten muss und die verleihende Hochschule als solche berechtigt ist.

Festgelegt wird dies jeweils durch die Hochschulgesetze der einzelnen Bundesländer, die sich wiederum an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz orientieren. Eine richtungsweisende, jedoch nicht vollständige Übersicht findet sich in dem Informationssystem ANABIN.

Wer es genau wissen will, fragt am besten für den spezifischen Fall bei der jeweiligen Landesregierung nach. Denn viele Länder gehen gegen das unberechtigte Führen eines deutschen Doktortitels mit Unterlassungsklagen vor, ferner macht sich der unbefugte Träger des Titels gem. § 132 a StGB strafbar.

 

Eine Jura-Promotion im Ausland ist oft mit erhöhtem Planungsaufwand verbunden. Wer seine Zukunft in einem klassischen juristischen Beruf in Deutschland sieht, ist daher möglicherweise besser mit einer Promotion an einer deutschen Universität beraten. Wer seine Karriere jedoch eher auf internationalem Parkett sieht, kann die Promotion im Ausland durchaus für sich in Betracht ziehen. Einblicke in neue Forschungsmethoden, sowie eine frühe internationale Ausrichtung und entsprechendes Networking gehen hier mit dem Prozess einher. Darüber hinaus ist es eine weitere Möglichkeit das Fernweh unserer Generation zu stillen.

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