Eine Frau mit einem kleinen Kind vor einem Laptop

Veröffentlicht am 08.11.2023

Wie werden Juristinnen bei der Kinderbetreuung unterstützt?

Ergebnisse unserer Umfrage – Part 2: Unterstützung durch den/die Partner:in

In einem großen Teil unserer Gesellschaft ist es üblich, dass Mütter nach der Geburt des Kindes deutlich mehr Elternzeit als der Partner nehmen – und auch danach einen größeren Teil der Kinderbetreuung stemmen. Für Juristinnen scheint die Vereinbarkeit von Beruf und Familie häufig besonders schwer: Lange und intensive Arbeitstage und die zusätzliche Betreuung eines Kindes – das muss erst einmal organisiert werden. Werden Juristinnen deshalb auch mehr vom anderen Elternteil unterstützt?

Im ersten Teil unserer Talentumfrage, haben wir bereits thematisiert, welchen Stellenwert die Kinderbetreuung für männliche Juristen hat. In diesem Artikel werfen wir nun einen Bick auf die Frauen. Inwiefern werden Juristinnen bei der Aufgabe, ihren intensiven und fordernen Job und die Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen, unterstützt? Welchen Beitrag leisten die Partner:innen zur Betreuungsaufgabe? Wir haben es herausgefunden und die Insights im Folgenden aufbereitet.*

 

Die wichtigsten Insights im Überblick

  • Juristinnen, die bereits Mütter sind, haben zu 94 % Elternzeit genommen. 17 % der Juristinnen mit Kinderwunsch werden sich gegen die Elternzeit entscheiden.
  • 78 % der Juristinnen mit Kinderwunsch gaben an, dass ihre Partner:innen in Elternzeit gehen werden, um ihnen zu ermöglichen, wieder zu arbeiten.
  • 83 % der Partner:innen der Frauen mit Kinderwunsch wollen für mindestens 5 Monate in Elternzeit gehen

1. Wie viele Jurist:innen entscheiden sich für die Elternzeit?

Die große Mehrheit aller Mütter in Deutschland geht nach der Geburt ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in Elternzeit. Doch wie sieht es eigentlich bei Juristinnen aus, die in ihrem Beruf sehr eingespannt und angesehen sind? In unserer Umfrage haben wir herausgefunden, wie groß der Anteil der Mütter ist, die in Elternzeit gegangen sind – und wie viele Frauen mit Kinderwunsch ihnen nachahmen möchten.


Anteil der Frauen mit Elternzeit

1. Frauen mit Kind

58 % der Teilnehmer:innen an unserer Umfrage haben bereits ein Kind bzw. Kinder. Und, wie wir bereits erahnen konnten: beinahe alle von ihnen – um genauer zu sein 94 % – sind auch in Elternzeit gegangen.

 

Bist du nach der Geburt deines Kindes in Elternzeit gegangen?

2. Frauen mit Kinderwunsch

Eine Familie zu haben, ist die Traumvorstellung vieler Juristinnen: 78 % der Umfrageteilnehmer:innen, die bisher kein:e Kind:er haben, planen dies in der Zukunft zu ändern und ein Kind zu bekommen.

Auch von ihnen wollten wir wissen, ob sie planen, nach der Geburt des Kindes/der Kinder in Elternzeit zu gehen. Die große Mehrheit (83 %) der Frauen mit Kinderwunsch möchte die Elternzeit in Anspruch nehmen. Der Anteil, der dies nicht möchte, ist verglichen mit den Müttern, die schon Elternzeit nahmen, jedoch mehr als doppelt so hoch (17 %).

 

Wirst du nach der Geburt deines Kindes in Elternzeit gehen?

 

Der Anteil der Frauen, die nicht in Elternzeit gehen möchte, ist unter den Juristinnen mit Kinderwunsch mehr als doppelt so hoch als der Anteil unter Müttern.

2. Werden Juristinnen bei der Kinderbetreuung durch ihre Partner:innen unterstützt?

Wie eingangs bereits erwähnt, ist es auch heute eher die Regel, dass die Frau einen Großteil der Kinderbetreuung (alleine) übernimmt. In unserer Umfrage haben wir deshalb nicht erfragt, warum sich unsere Teilnehmer:innen für die Elternzeit entschieden haben. Vielmehr wollten wir wissen, ob sie bei der Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder die Unterstützung ihres Partners oder ihrer Partnerin erhalten und diese eine berufliche Auszeit genommen haben. Die Ergebnisse haben wir im Folgenden aufbereitet.

Anteil und Dauer der Elternzeit der Partner:innen

1. Frauen mit Kind:ern

Sehen wir uns die Ergebnisse zunächst für die Juristinnen an, die sich bereits Mütter nennen dürfen. Auf die Frage, ob ihr:e Partner:in in Elternzeit gegangen ist, antworteten 65 % mit ja. 

 

Wird dein:e Partner:in nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen?

Immerhin 65 % der Frauen konnten somit auf die Unterstützung ihres Partners bzw. ihrer Partnerin bauen – doch wie umfänglich war diese Hilfe? Wie lange haben die Partner:innen der Juristinnen die Elternzeit beansprucht?

  • Der Großteil der Partner:innen, 65 %, nahm die Elternzeit nur für eine Dauer von 2-4 Monaten
  • Nur 6 % legten die Arbeit für 9-12 Monate nieder

 

Wie lange ist dein:e Partner:in in Elternzeit gegangen?

Diese Ergebnisse spiegeln ziemlich genau wider, wie es sich im Rest der Gesellschaft verhält. Laut Statistischem Bundesamt nehmen Männer durchschnittlich 3,6 Monate Elternzeit**. An diesem Verhalten verändert sich demnach scheinbar auch nichts, wenn die Frau einem sehr wichtigen und arbeitsintensiven Job nachgeht. Überraschend ist vielmehr, dass der Anteil, der eine lange Elternzeit (9-12 Monate) nimmt, unter den Partner:innen der Juristinnen noch geringer ist als der der männlichen Juristen, die in Elternzeit gehen (→ Mehr Insights dazu findest du in Teil 1 unserer Talentumfrage)

 

2. Frauen mit Kinderwunsch

Kommen wir nun zu den Frauen mit Kinderwunsch. Wie sieht die Unterstützung der Partner:innen im Zusammenhang der Kinderbetreuung bei ihnen aus?

Hier können wir einen positiven Trend beobachten: Rund 14 % mehr, also 79 % der befragten Frauen gab an, dass ihr:e Partner:in in Elternzeit gehen wird.

 

Wird dein:e Partner:in nach der Geburt des Kindes in Elternzeit gehen?

Auf die Frage wie lange, die Partner:innen der Juristinnen in Elternzeit gehen werden bzw. möchten ergibt sich ein anderes Bild als bei den Juristinnen, die bereits Mütter sind:

  • 83 % antworteten, dass ihr:e Partner:in für 5-8 Monate in Elternzeit gehen wird
  • Nur 17 % planen mit 2-4 Monaten
  • Länger als 8 Monate wird kein:e Partner:in in Elternzeit gehen

 

Wie lange wird dein:e Partner:in in Elternzeit gehen?

Verglichen mit der Elternzeit, die Partner:innen der Juristinnen mit Kind bereits genommen haben, ist hier eine deutliche Steigerung in der Länge zu erkennen. An dieser Stelle können wir natürlich nicht beurteilen, ob die Inanspruchnahme der Elternzeit seitens der Partner:innen auch tatsächlich so eintreten wird. Eine positive Entwicklung ist dennoch zu erahnen.


Gründe für die Elternzeit der Partner:innen

1. Frauen mit Kind:ern

Um diese Vermutung noch einmal zu hinterfragen, wollten wir es noch genauer wissen: Aus welchen Gründen haben sich die Partner:innen der Juristinnen für die Auszeit entschieden?

  • 75 % der befragten Mütter gaben an, dass der/die Partner:in mehr Zeit mit dem Kind verbringen wollte
  • 59 % nannten, dass der Vater bei der Betreuung unterstützen wollte
  • Ebenfalls 59 % der Partner:innen gingen in Elternzeit, um den Jurist:innen zu ermöglichen, wieder arbeiten zu gehen

 

Warum ist dein:e Partner:in in Elternzeit gegangen?

(Im Rahmen der Umfrage war eine Mehrfachnennung möglich)

Fast 60 % der Männer, die in Elternzeit gingen, taten dies, um den Juristinnen den Weg zurück ins Arbeitsleben zu erleichtern. Verglichen mit den männlichen Juristen, die diese Antwort gaben, ist dieser Anteil deutlich höher. Nur 32 % der Juristen gaben an, die Elternzeit genommen zu haben, um ihrem/ihrer Partner:innen (die vermeintlich nicht nur Jurist:innen sind) zu ermöglichen, wieder zu arbeiten.

 

2. Frauen mit Kinderwunsch

Werfen wir nun einen Blick auf die Gründe, die die Partner:innen dazu führen, die Elternzeit zu beanspruchen. Hier ergibt sich ein überraschendes und eindeutiges Bild:

  • 78 % der Jurist:innen mit Kinderwunsch gaben an, dass ihr:e Partner:in in Elternzeit gehen wird, um ihnen zu ermöglichen, wieder arbeiten zu gehen
  • Erst auf dem zweiten Platz, mit 74 %, landet die Tatsache, dass sie bei der Betreuung unterstützen möchten

 

Warum wird dein:e Partner:in in Elternzeit gehen?

(Im Rahmen der Umfrage war eine Mehrfachnennung möglich)

78 % der Jurist:innen mit Kinderwunsch gaben an, dass ihr:e Partner:in in Elternzeit gehen wird, um ihnen zu ermöglichen, wieder arbeiten zu gehen

3. Fazit & Ausblick

Die Ergebnisse unserer Auswertung sind teils ernüchternd. Selbst in juristischen Jobs, in denen Frauen Karriereren verfolgen und bekanntermaßen ein recht hohes Gehalt verdienen, entscheidet sich ein Großteil ihrer Partner:innen dazu, nur eine kurze Elternzeit in Anspruch zu nehmen und dann wieder in den Beruf einzusteigen. Das finanzielle Argument ("der Mann verdient besser") mag an dieser Stelle also weniger gelten als das Bedienen klassischer Rollenmodelle.

Welcher Stellenwert der Beruf für Juristinnen hat, wird bei der Antwort auf die Frage, aus welchen Gründen die Partner:innen Elternzeit nehmen, deutlich. Über die Hälfte (59 %) der Männer und Partnerinnen, die schon ein Kind haben, gingen in Elternzeit, um den Juristinnen den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Noch deutlicher wird das Bild, wenn man einen Blick auf die Juristinnen mit Kinderwunsch wirft. 78 % der Juristinnen gaben an, dass der/die Partner:in in Elternzeit gehen wird, um ihnen selbst das Arbeiten wieder zu ermöglichen. Eine Entwicklung, die ein positives Zeichen setzt und die die Selbständigkeit und Emanzipation von Frauen fördert. 



* Infos zur Stichprobe: 

Im September 2023 wurde eine anonyme Online Umfrage mit 175 Talenten durchgeführt. (Geschlechterverteilung: 51% weiblich, 49% männlich, 1% divers; Verteilung auf Arbeitgebertypen: 25% Unternehmen, 23% Großkanzlei, 20% mittelständische Kanzlei, 18% öffentlicher Dienst, 14 % Boutique Kanzlei). 

* Quelle: Statistisches Bundesamt