Frauen und Männer im Anzug

Veröffentlicht am 08.04.2024

„Banking. Finance. FinTech.“

Dr. Till Brocker und Anja Ferdinand von LSP Lindemann Schwennicke & Partner im Interview

Anja Ferdinand und Till Brocker sind bei LSP als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig und auf bankrechtliche Beratung spezialisiert. Bei LSP arbeiten aktuell 16 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, alle im Bereich Bank- und Finanzrecht. Zusammen mit den nicht-anwaltlichen Mitarbeiter:innen arbeiten bei LSP laufend 35 Menschen. Anja ist als erfahrene Anwältin Counsel bei LSP, Till ist Partner. Beide arbeiten häufig und gerne in Teams zusammen und freuen sich auf neue Kolleginnen und Kollegen!

Dr. Till Brocker und Anja Ferdinand
Dr. Till Brocker und Anja Ferdinand

Banking. Finance. FinTech – so das Motto von LSP – was verstehen Sie darunter, Herr Dr. Brocker?

Dr. Till Brocker: „Banking. Finance. FinTech“ ist eine sehr kondensierte Beschreibung unserer wesentlichen Beratungsfelder. Wir beraten Banken, Finanzdienstleister und Unternehmen bei allen Fragen des Bankgeschäfts.

Zum Bereich „Banking“ gehören z.B. Unternehmenskooperationen mit Payment-Anbietern, Verträge zwischen Banken und sog. Neobanken und Outsourcing-Gestaltungen.

Unter „Finance“ verstehen wir alle Fragen der Unternehmens- und Projektfinanzierung wie z.B. die Finanzierung von M&A-Transaktionen, aber auch die Finanzierung von Infrastruktur wie Wind- und Wasserkraftprojekten, Flughafenbau.

„FinTech“ steht für sämtliche Fragen der Neugestaltung des Bank- und Finanzgeschäfts des 21. Jahrhunderts, sei es durch Start-ups, Neobanken oder auch klassische Banken und Finanzdienstleister, z.B. durch die Digitalisierung des Payment-Geschäfts, die Umstellung auf Mobile-Banking oder den Aufbau von Krypto-Asset-Handelsstrukturen, KI-Modelle im Bankgeschäft (und Vieles mehr). 
 

Was hat Ihre Neugier für den Bereich Bank- und Finanzrecht geweckt? 

Dr. Till Brocker: Die Interdisziplinarität des Rechtsgebietes. Sie reizt mich nach wie vor enorm. Ich war schon im Studium und später im Referendariat auf der Suche nach Rechtsgebieten, in denen es viele „Andockstellen“ für andere Rechtsgebiete gibt. Das ist im Bankrecht der Fall.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet hat man als Anwalt Berührung zu klassischen BGB-Fragen des Darlehensrechts und Sachenrechts, zu Öffentlichem Recht wie Fragen der Erlaubniserteilung, Geldwäscherecht, Datenschutzrecht, aber auch klassischem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht. 
 

Was ist Ihnen im Kontakt mit Berufseinsteiger:innen in Ihrem Fachbereich besonders wichtig?

Dr. Till Brocker: Berufseinsteiger:innen im Bankrecht sollten keine Angst vor den eben genannten Herausforderungen haben. Sie werden bei uns nie allein, sondern immer in Teams arbeiten und vorsichtig an komplexere Rechtsfragen herangeführt. Von Tag 1 an gibt es allerdings Kontakt zu Mandant:innen, meistens in Form von Video-Calls. Das ist ein sehr unmittelbares Erlebnis der eigenen Beraterfähigkeiten (am Anfang eher derjenigen der erfahreneren Kolleg:innen) und macht enorm Spaß! 

Ganzheitlich und rechtsübergreifend arbeiten!

Vor allem die Digitalisierung und die stark ausdifferenzierte europarechtliche Regulierung des Bank- und Finanzgeschäfts hat eine große Menge völlig neuer, spannender Rechtsfragen entstehen lassen.
Dr. Till Brocker

Frau Ferdinand, vor Ihrem Einstieg bei LSP haben Sie in mehreren namhaften Großkanzleien gearbeitet. Was macht aus Ihrer Sicht die Arbeit bei einer Boutique Kanzlei wie LSP im Vergleich besonders attraktiv?

Anja Ferdinand: Bei LSP ist man in der Regel nicht nur in spezifische Teilbereiche eines Mandats eingebunden, sondern berät ganzheitlich und rechtsgebietsübergreifend. Hierdurch ist die Tätigkeit stets vielseitig und schafft einen Blick für alle rechtlichen Aspekte, die für die Mandant:innen wichtig sind.      
 

Gibt es ein aktuelles Projekt, das Ihren Arbeitsalltag gut widerspiegelt? Gibt es überhaupt eine Routine im Banking und Finance?

Anja Ferdinand: Häufig und auch aktuell berate ich gemeinsam mit Till Brocker in Mandaten, bei denen Internetplattformen für Banken oder FinTechs auf- oder umgebaut werden sollen. Typischerweise begutachten wir hierbei zunächst die betreffenden rechtlichen Fragestellungen, diskutieren sie mit den Mandant:innen und entwerfen sodann die erforderlichen Verträge. Dabei ergeben sich immer wieder neue wirtschaftliche Aspekte und Rechtsfragen hierzu, so dass es immer spannend bleibt.    
 

Das klingt in der Tat spannend, aber auch recht anspruchsvoll. Da werden sich viele Nachwuchs-Jurist:innen sofort fragen, wie es mit der Work-Life-Balance und insbesondere der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aussieht?

Anja Ferdinand: Die Work-Life-Balance funktioniert bei LSP aus meiner Sicht prima, da die Kanzlei viel Flexibilität in der Arbeitseinteilung bietet. Hier gibt es nicht „das“ Teilzeitmodell, sondern viele, auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Teilzeit-Modelle. Ich habe selbst zwei Kinder und weiß das sehr zu schätzen.

Mir persönlich erlauben insbesondere die langfristigen Beratungsmandate in der Regel viel Spielraum für eine eigenverantwortliche Organisation meiner Tätigkeit und schaffen für mich damit sehr gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit des Anwaltsberufs bei LSP mit der Familie.
 

Mal ganz ehrlich: Können junge Jurist:innen ohne ökonomische Vorbildung überhaupt im Bankrecht beraten oder wird eine wirtschaftliche Grundkenntnis strikt vorausgesetzt? 

Dr. Till Brocker: Nein, eine ökonomische oder auch sonstige rechtliche Vorbildung (mit Ausnahme der ganz allgemein für die Staatsexamen relevanten Kenntnisse des Zivilrechts und Öffentlichen Rechts) ist nicht erforderlich. Sie schaden natürlich nicht.

Aber unsere jungen Kolleg:innen finden die Fragen, die ihnen bei uns begegnen, meistens so spannend, dass die Lektüre des Wirtschafts- und Finanzteils der Zeitung quasi von allein Teil des Alltags wird.

Aktuell beschäftigt uns zum Beispiel die Frage, welche Auswirkungen die Schufa-Entscheidung des EuGH auf die Geschäftsmodelle unserer Mandant:innen im Verbraucherkreditgeschäft hat. 

Bankrecht wird häufig nur mit Zivilrecht in Verbindung gesetzt. Arbeiten Sie ausschließlich im Zivilrecht oder sind in der Praxis auch andere Rechtsbereiche essentiell?

Dr. Till Brocker: Ja, vor allem Teile des Besonderen Verwaltungsrechts wie das Kreditwesengesetz (KWG), und das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zu Erlaubnisfragen. Aber auch das Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG) oder das Geldwäscherecht sind Rechtsgebiete, die häufig mitgedacht werden müssen, z.B. bei der Entwicklung von Online-Plattformen. Strafrecht kommt eher am Rand einmal zum Tragen. Manche Pflichten der Banken und Finanzdienstleister sind jedenfalls auch strafbewehrt. 
 

Sie gehörten als Associate zum Gründungsteam der Kanzlei. Was hat sich seit der Gründung sowohl in Bezug auf Ihren Fachbereich als auch intern bei LSP verändert? 

Dr. Till Brocker: Vor allem die Digitalisierung und die stark ausdifferenzierte europarechtliche Regulierung des Bank- und Finanzgeschäfts hat eine große Menge völlig neuer, spannender Rechtsfragen entstehen lassen. Ich persönlich habe mich nach dem Beginn meiner Tätigkeit im Transaktionsbereich über Banking Litigation in den letzten Jahren in diese Richtung entwickelt und großen Spaß daran. Ansonsten haben wir natürlich auch neue Kolleg:innen dazu gewonnen, mit denen es großen Spaß macht zusammenzuarbeiten!
 

Welche Marktentwicklungen sind aktuell besonders interessant für das Bank- und Finanzrecht? Gibt es Entwicklungen, denen Sie eher kritisch gegenüberstehen?

Anja Ferdinand: Besonders interessant ist aus meiner Sicht, dass Nachhaltigkeitsgesichtspunkte (neudeutsch „ESG“ – Environmental, Social and Governance) auch in der Regulierung im Bank- und Finanzrecht immer relevanter werden. Auch hierzu beraten wir in einigen Projekten. Auch Fragen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz werden für unsere Mandant:innen und damit auch für uns im Beratungsalltag immer wichtiger.

Besonders interessant ist aus meiner Sicht, dass Nachhaltigkeitsgesichtspunkte (neudeutsch „ESG“ – Environmental, Social and Governance) auch in der Regulierung im Bank- und Finanzrecht immer relevanter werden.
Anja Ferdinand

Stichwort Entwicklungen: Wie würden Sie den juristischen Arbeitsmarkt für Berufseinsteiger:innen in Ihrem Fachbereich momentan einschätzen? 

Anja Ferdinand: Der juristische Arbeitsmarkt bietet aus meiner Sicht aktuell vielfältige Einstiegsmöglichkeiten im Bank- und Finanzrecht. Dabei wird die anwaltliche Tätigkeit in Kanzleien auch für solche Berufseinsteiger:innen immer attraktiver, die viel Wert auf Work-Life-Balance legen, da Kanzleien immer mehr Flexibilität ermöglichen. LSP ist hier natürlich mit dabei.   
 

Sie haben jetzt die Chance, Berufseinsteiger:innen von LSP zu überzeugen: Was macht die Kanzlei so besonders und warum sollten junge Jurist:innen gerade das Bank- und Finanzrecht wählen?

Anja Ferdinand: Wie von Till Brocker schon beschrieben, erlaubt und erfordert die Beratungstätigkeit im Bank- und Finanzrecht immer auch den Blick auf andere Rechtsgebiete und neue, insbesondere europarechtliche Rechtsentwicklungen. Damit bleibt der Berufsalltag bei LSP langfristig abwechslungsreich und spannend und verlangt auch eine stetige fachliche Weiterentwicklung.

Dabei unterstützen wir uns gegenseitig: Wir haben hier alle ein sehr persönliches und offenes Verhältnis zueinander und ergänzen uns in der Mandatsarbeit konstruktiv und mit Spaß an der Sache.    
 

Ihr Fazit?

Das Bank- und Finanzrecht ist ein sehr interessantes Feld für Berufseinsteiger:innen, da es eine breite Ausbildung über alle hiermit verbundenen Rechtsgebiete hinweg vermittelt, die für die Strukturierung von (innovativen) Geschäftsmodellen u.a. im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten relevant sind. LSP bietet Berufseinsteiger:innen hierbei die Gelegenheit, sowohl die Vertragsgestaltung und Prozessführung zu erlernen als auch Finanzierungstransaktionen zu begleiten. Auch wenn man im Rahmen der Universität und des Referendariats bislang keine Berührungspunkte mit dem Bank- und Finanzrecht hatte, lohnt sich der Einstieg unbedingt, sofern man Freude am klassisch-juristischen „Handwerk“ hat.     


Vielen Dank, Frau Ferdinand und Herr Dr. Brocker!