Dr. Gernot Lissack Kanzlei Wagensonner Kommunalrecht Verwaltungsrecht

Von Beginn an mittendrin statt nur dabei

Dr. Gernot Lissack über Möglichkeiten mit und bei der Kanzlei WAGENSONNER

Herr Dr. Gernot Lissack leitet in der Kanzlei WAGENSONNER Rechtsanwälte m.b.B. den Fachbereich „Öffentliches Recht“. Nach dem Studium war er zunächst in der Lehre tätig und wechselte erst mit 30 Jahren in den Anwaltsberuf.

Herr Dr. Lissack, stand für Sie die Karriere im öffentlichen Recht bereits während des Studiums fest? Was löste bei Ihnen die Faszination für dieses Rechtsgebiet aus?

Ja. In meiner damals noch von der Ausbildung geprägten Sicht hatte ich die vielleicht etwas romantische Vorstellung, gewissermaßen als Robin Hood entrechteten Bürgern gegen einen übermächtigen, mit würgenden Tentakeln versehenen Oktopoden-Staat, helfen zu können. Dass in der Realität die Machtverhältnisse oft viel differenzierter ausgestaltet sind, hat mich erst die anwaltliche Praxis gelehrt. Heute bin ich vor allem für private und gewerbliche, aber auch öffentliche Bauherren, Eigentümer und Investoren tätig.

Sie haben zeitweise einige Lehrtätigkeiten z.B. an der Universität Regensburg übernommen. Würden Sie sich, sofern Sie die Wahl hätten, eher für die Lehre oder für den Anwaltsberuf entscheiden?

Bereits nach meinem Studium durfte ich insbesondere als wissenschaftlicher Assistent an der Ludwig-Maximilians Universität Lehrveranstaltungen halten. Tatsächlich stand ich sehr konkret vor der Frage, die wissenschaftliche Laufbahn einzuschlagen. Ich empfinde es gleichwohl als Glücksfall, dass mich an einem Freitag im März 1998 ein mir bis dahin vollkommen unbekannter Herr Wagensonner anrief und schließlich für den Anwaltsberuf begeisterte.

Sie haben ein Lehrbuch für Bayerisches Kommunalrecht verfasst, welches sich schnell als Standardwerk etabliert hat und von vielen Studenten und Referendaren verwendet wird.

Die Erstauflage ist 1997, also noch vor meiner Anwaltstätigkeit, erschienen. Aus meiner Sicht gab es damals kein einziges geeignetes Lehrbuch, das ich meinen Studenten hätte empfehlen können. Ich hatte damals den Anspruch, nicht nur das Bayerische Kommunalrecht darzustellen, sondern wollte anhand des Kommunalrechts einen weitergehenden Einblick in das öffentliche Verwaltungs-und Verfassungsrecht geben. Auch sollte ein neues didaktisches Prinzip („Wendeltreppenprinzip“) den Studenten den Durchblick erleichtern und ihnen das öffentliche Recht schmackhaft erscheinen lassen.

Vom Schüler zum Meister? Gibt es Rechtsanwälte oder Referendare, die bei Ihnen die ersten Schritte auf dem Karriereweg machten und Ihnen bis heute in Erinnerung geblieben sind?

In steter Erinnerung sind mir, da ich sie tagtäglich in unserer Kanzlei treffe, meine Kollegen Dr. Florian Seebauer und Jan F. Kuch, die mich in ihren jungen Jahren ausgezeichnet unterstützten und inzwischen zu Partnern in unserer Kanzlei geworden sind.

Sehen Sie das öffentliche Recht als ein zu Unrecht unterschätztes Rechtsgebiet?

Als ich vor über 20 Jahren für das öffentliche Baurecht in unsere Kanzlei eintrat, war das öffentliche Recht bei den Studenten tatsächlich noch eher unbeliebt. Diese Situation hat sich nach meiner Beobachtung vollständig geändert. Gerade das öffentliche Baurecht gilt zu Recht als plastisch, da man das Ergebnis nicht nur gebaut vor sich sehen kann, sondern von Anfang an auch an der Entwicklung eines Bauvorhabens mitwirken und im Team mit den Bauherren, Architekten (nicht selten ganz unprätentiöse sog. Stararchitekten) sowie der die das Baurecht definierenden  Gemeinden und sonstigen Playern gestaltend wirken kann.

“It’s all about Prädikat?” Die Kanzlei WAGENSONNER ist sehr beliebt bei Studenten, Referendaren und Berufsanfängern. Welche Voraussetzungen erwarten Sie von Bewerbern?

In der Regel zweimal Prädikat. Mir ist aber das Abiturzeugnis und der Eindruck nach einem persönlichen Gespräch meist wichtiger.

Wie werden neue Kollegen in die Mandatsarbeit eingebunden und wie sieht die Einarbeitungsphase in der Kanzlei aus?

Unsere neuen Kollegen werden sehr schnell mit an die Front genommen. Sie erhalten einen Mentor, mit dem sie gegebenenfalls mit weiteren Kollegen im Team die Fälle gemeinsam besprechen, bearbeiten und mit den Mandanten und den Behörden verhandeln und einer Lösung zuführen.

Öffentliches und privates Baurecht sind zwei Schwerpunkte Ihrer Kanzlei. Werden größere Mandate, die beide Bereiche betreffen, eher im Team bearbeitet oder bis auf Einzelfragen getrennt betrachtet?

Gerade die Teamarbeit ist ein Erfolgsrezept unserer Kanzlei. Eine Trennung der Disziplinen ist im baurechtlichen Bereich schier unmöglich, jedenfalls nicht zielführend. Von daher muss ein Zivilist auch Vorstellungen vom öffentlichen Recht mitbringen und umgekehrt. Im öffentlichen Baurecht werden z.B. städtebauliche Verträge verhandelt, die Regeln hierfür folgen dem Zivilrecht.

Herr Dr. Lissack, welche Vorteile sehen Sie in der Spezialisierung einer Kanzleiboutique gegenüber dem breiten Spektrum von größeren Kanzleien?

Auch wenn wir nicht mehr eine ganz kleine Boutique sind, so ist doch die Kommunikation jedenfalls in den Teams erleichtert. Vor allem aber sind wir in den Entscheidungen deutlich wendiger und können ganz allgemein schneller handeln. Es ist gerade unsere Geschwindigkeit und Agilität, die unsere Mandanten schätzen.

Apropos Großmandate – sind solche für Sie abwechslungsreicher oder trifft dies eher auf kleinere Mandate zu?

Ob großes oder kleines Mandat: Die Schwierigkeit eines Vorgangs und dessen Reiz hat nichts mit der Größe eines Vorhabens zu tun. Es ist zunächst elektrisierend, wenn wir einen bislang unbekannten Weg für den Mandanten finden, z.B. auch deswegen, weil wir das Ziel verändern. Das aus meiner Sicht zutiefst Befriedigende an unserer Tätigkeit ist aber vor allem, dass wir idealerweise jahrzehntelange Berufsbeziehungen zu unseren Mandanten haben können und sich eine oft schon freundschaftliche Zusammenarbeit auf entsprechender Vertrauensbasis ergeben kann.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit neuen Anwaltskollegen und angehenden Juristen? Kann die Universität mit der Realität im Anwaltsberuf mithalten und wie nahe liegen Ausbildung und Praxis beieinander?

Jedenfalls im Bereich des öffentlichen Rechts und insbesondere des öffentlichen Baurechts kann man mit dem in der Ausbildung Erlernten schon sehr weit kommen. Wenn man dann noch Freude am Bauen beziehungsweise an der Architektur und am Mitgestalten von Planungen mitbringt, dann können auch Berufsanfänger sofort ihren wertvollen Beitrag leisten.

Gerade die Teamarbeit ist ein Erfolgsrezept unserer Kanzlei. Eine Trennung der Disziplinen ist im baurechtlichen Bereich schier unmöglich, jedenfalls nicht zielführend.
Dr. Gernot Lissack

Wie sind Ihre Erfahrungen mit neuen Anwaltskollegen und angehenden Juristen? Kann die Universität mit der Realität im Anwaltsberuf mithalten und wie nahe liegen Ausbildung und Praxis beieinander?

Jedenfalls im Bereich des öffentlichen Rechts und insbesondere des öffentlichen Baurechts kann man mit dem in der Ausbildung Erlernten schon sehr weit kommen. Wenn man dann noch Freude am Bauen beziehungsweise an der Architektur und am Mitgestalten von Planungen mitbringt, dann können auch Berufsanfänger sofort ihren wertvollen Beitrag leisten.

Wie viel Erfahrung und Wissen im Bereich des Verwaltungsrechts setzen Sie bei Bewerbern für eine Rechtsanwaltstätigkeit voraus?

Ein Bewerber muss nicht zwingend Erfahrung haben, diese kann er auch hier sammeln.

Von „JUVE“, über „LEGAL 500“ bis „Rubrik Umwelt- und Planungsrecht“ – WAGENSONNER genießt ein hohes Ansehen. Gibt es mit Blick auf Ihre bisherige Laufbahn in der Kanzlei einen besonderen Moment oder ein besonderes Mandat, das Sie geprägt hat?

Ganz zu Beginn meiner Berufstätigkeit konnte ich zunächst gemeinsam mit Herrn Kollegen Wagensonner, dann alleine die sogenannten „Ten Towers“ der Deutsche Telekom AG in München an der Dingolfinger Straße begleiten. Für einen sehr jungen Anwalt eine tolle und ziemlich herausfordernde Erfahrung.

Welchen Rat möchten Sie aus Ihrer langjährigen Arbeit als Dozent und Rechtsanwalt Studenten und insbesondere Berufsanfängern geben, die mit dem Verwaltungsrecht noch fremdeln?

Rufen Sie mich an!

 

Vielen Dank, Herr Dr. Gernot Lissack!

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