So sieht die Arbeit bei einer mittelständischen Kanzlei wirklich aus

So sieht die Arbeit bei einer mittelständischen Kanzlei wirklich aus

Kleine Mandate und wenig Gehalt oder schnelle Aufstiegschancen und kollegiale Atmosphäre?

Für alle Juraabsolventen stellt sich irgendwann die Frage, wie es nach dem Studium weitergehen soll: Großkanzleien locken mit astronomischen Gehältern, in Kanzlei Boutiquen kann man sich spezialisieren und früh Verantwortung übernehmen. Und dann sind da noch die mittelständischen Kanzleien. Was spricht für eine Tätigkeit bei einer mittelständischen Kanzlei, was spricht dagegen? Passt eine mittelständische Kanzlei zu meinen Erwartungen? Und wie viel Gehalt darf man sich da erwarten?

Boutique Kanzlei vs. Mittelständische Kanzlei


→ Ein Vergleich - ähnlich oder doch ganz anders?
 

Das sind die wahren Gehälter von mittelständischen Kanzleien:

→ Was verdienen Jurist:innen aktuell im Mittelstand?
 

Weniger Geld, aber mehr Gestaltungsspielraum: Vor- und Nachteile einer mittelständischen Kanzlei

+ weniger strikte Anforderungen bezüglich der Formalqualifikationen- Tätigkeit weniger international als bei Großkanzlei (Mandatsstruktur vom Mittelstand geprägt, weniger Großunternehmen)+ gute Aufstiegschancen- tendenziell geringere Vergütung+ weniger strikte Strukturen- Vielzahl an Kanzleien: schwierig, den „Perfect Fit“ zu finden+ Weg zum Partner realistischer als in Großkanzlei + kollegiale Atmosphäre + oft kürzere Arbeitszeiten
 

Angemessene Arbeitszeiten und engerer Partnerkontakt: Das unterscheidet mittelständische Kanzleien von Großkanzleien und Kanzlei Boutiquen

Charakteristisch für Mittelstandskanzleien ist, dass sie weniger internationale Mandate als Großkanzleien haben. Stattdessen liegt der Fokus auf Mandaten aus dem Mittelstand. Von Boutique Kanzleien unterscheidet sie die Tatsache, dass sie in ihren Mandaten weniger auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert sind.

Oft ist es für den persönlichen Fortschritt besser, das Referendariat oder ein Praktikum bereits in einer mittelständischen Kanzlei oder einer Kanzlei Boutique zu arbeiten, da dort ein engerer Kontakt zu den zuständigen Partnern gegeben ist, welche dann oft auch bei Personalentscheidungen Entscheidungen treffen.

Außerdem kommen in kleineren Sozietäten weniger Associates auf einen Partner. Das heißt dann oft, dass der Konkurrenzdruck kleiner ist und eine angenehmere Arbeitsatmosphäre entsteht. Wenn man keine Prädikatsexamina vorzuweisen hat, ist der Weg in die Großkanzlei oft versperrt, in mittelständischen Kanzleien wird dieses Kriterium aber meist weniger streng gehandhabt.

Achim Engel, Associate bei der mittelständischen Kanzlei PSP, erklärt: „Die Arbeit in einer mittelständischen Kanzlei erfordert einen weit größeren rechtlichen Überblick als dies in großen spezialisierten Kanzleien der Fall ist. Es gilt auch außerhalb des eigenen Bereiches „am Ball bleiben“. Die Arbeitszeiten sind angemessen. Nur ausnahmsweise können Arbeiten nicht bis zum nächsten Morgen warten und werden auch nach 19:30 Uhr oder am Wochenende erledigt.“

Wirtschaftliche Zusammenhänge, Englisch: Qualifikationen und Vorkenntnisse, die man für die Arbeit in einer mittelständischen Kanzlei mitbringen sollte

Die Einstiegskriterien in mittelständischen Kanzleien sind weniger einheitlich als in Großkanzleien. Auch mittelständische Kanzleien können Wert auf Prädikatsexamina legen, das ist jedoch nicht immer ein Muss. Ein Fehlen derselben kann oft durch andere Qualifikationen ausgeglichen werden.

Astrid Gérard (LL.M.) ist Partner bei der mittelständischen Kanzlei Preu Bohlig und Partner und betont die Bedeutung internationaler Orientierung: „Sehr gute Englischkenntnisse sind ebenfalls wichtig sowie – wenn möglich – im Ausland gewonnene Erfahrungen, insbesondere im Hinblick auf ein zukünftiges Netzwerk.“

Auch Felix Stützer, Associate bei der mittelständischen Kanzlei Baker Tilly Roelfs bestätigt: „ Ein gewisses Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen ist sicher unerlässlich. Darüber hinaus sollte die englische Sprache in Wort und Schrift sicher beherrscht werden, da viele Mandate internationalen Bezug haben und die Sprache in Telefonaten bzw. Gesprächen sowie in E-Mails und auch den auszufertigenden Dokumenten dann Englisch ist.“
 

Weniger Transparenz als in Großkanzleien: Das Gehalt bei einer mittelständischen Kanzlei

Während die Gehälter bei Großkanzleien recht öffentlich gehandhabt werden, unterscheiden sich die Gehälter in mittelständischen und kleineren Kanzleien wesentlich voneinander. Das hängt meist von Arbeitgeber und Branche ab. Um beim Bewerbungsgespräch und der Gehaltsverhandlung eine gute Vorstellung zu haben, sollte man sich im Voraus so gut wie möglich informieren.

Wenn man eine Vorstellung von den üblichen Gehältern der jeweiligen Branche hat, sollte man auch darauf achten, sich nicht unter Wert zu verkaufen. Gleichzeitig ist das Einstiegsgehalt als Ausgangspunkt für spätere Gehaltserhöhungen zu sehen, und daher nicht überzubewerten.

Ein gewisses Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen ist sicher unerlässlich.
Felix Stützer

Verhandlungstag! Ein typischer Arbeitstag in einer mittelständischen Kanzlei

Dr. Stephan Gruber, Partner bei Preu Bohlig und Partner, erzählt uns, wie ein typischer Arbeitstag bei ihm aussieht.
 

Tag vor der Verhandlung:

12 Uhr

Vorbereitung der Nichtigkeitsverhandlung vor dem Bundespatentgericht; Vorbesprechung mit den Kollegen aus der Patentabteilung der Mandantin und den technischen Experten zusammen mit dem Associate, der den Fall mit mir betreut; Besprechung der wesentlichen Argumentationslinien und der Hilfsanträge

17 Uhr

Erledigung der Tagespost; Checken der eingegangenen E-Mails; Schlusskorrektur eines vom jüngeren Kollegen gelieferten Schriftsatzes in einer anderen Verletzungssache

18 Uhr

Besprechung der Plädoyersnotizen und Aufteilung der Plädoyersschwerpunkte zusammen mit dem jüngeren Kollegen in der Nichtigkeitssache

19 Uhr

Kurzes Abendessen beim Italiener um die Ecke

20 Uhr

Nochmalige Aufbereitung meiner Plädoyersnotizen

Verhandlungstag:

9 Uhr

Zusammen mit meinem jüngeren Kollegen treffe ich mich mit den Kollegen aus der Patentabteilung der Mandantin beim Bundespatentgericht

9.30 Uhr

Beginn der mündlichen Verhandlung; Einführung durch den Vorsitzenden; Plädoyers zu den geltend gemachten Nichtigkeitsgründen zur erteilten Fassung

12.30 Uhr

Gemeinsame Mittagspause beim Bundespatentgericht; Besprechung des Verhandlungsverlaufes zusammen mit meinem jüngeren Kollegen und den Kollegen aus der Patentabteilung; Vorbereitung der weiteren Argumentationslinien

14 Uhr

Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf der Grundlage der Hilfsanträge

15 Uhr

Verhandlungsunterbrechung; Ergänzung eines Hilfsantrages nach den Hinweisen des Gerichts zusammen mit den Kollegen aus der Patentabteilung und dem jüngeren Kollegen aus der Kanzlei

15.30 Uhr

Fortsetzung der mündlichen Verhandlung mit dem geänderten Hilfsantrag; Verkündung des Urteils durch das Bundespatentgericht: Aufrechterhaltung des Patentes nach dem geänderten Hilfsantrag!

17 Uhr

Nachbesprechung zum Termin zusammen mit dem jüngeren Kollegen aus der Kanzlei und den Kollegen aus der Patentabteilung; Freude über den gemeinsamen Teilsieg.

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