3. Der Legal-Project Manager
In Großkanzleien arbeiten nur die Top 5% aller Juristen? Wohl kaum und in Zukunft sogar noch viel weniger. Großkanzleien kämpfen meist mit juristischen Großprojekten, Firmenfusionen und riesigen Vorhaben, die sich von einem Anwalt, der sich ausschließlich auf einem Rechtsgebiet auskennt, kaum mehr steuern lassen.
An diesem Punkt kommt der Legal-Project Manager ins Spiel: Ein Zwitter aus Jurist und Ökonom oder Betriebswirt, welcher mit juristischen Sachverhalten hantiert, dies hauptsächlich in Form von Daten, umfassenden Portfolios und Zahlenkomplexen.
Aus eben diesem Grund sind IT-Fachwissen und betriebswirtschaftliche Kenntnisse das alltägliche Handwerkszeug des Legal Managers. Ein solcher Beruf lässt sich durch einen zusätzlichen Master of Business Administration, eine Ausbildung als Projektmanager oder eine betriebswirtschaftliche Ausbildung anstreben.
Allerdings sei vorgewarnt: Der übliche Habitus in Großkanzleien, nachdem nur der promovierte Volljurist anständiger Jurist ist, spiegelt sich sowohl im kollegialen Umgang mit Legal-Project Managern als auch ihrem Jahresgehalt wider. Dafür muss ein zweites Examen jedoch nicht mehr absolviert werden, wenn die benötigte betriebswirtschaftliche Ausbildung vorhanden ist.
4. Die Rechtspsychologie
Ebenso wie bei der Tätigkeit als Mediator, tut sich eine Schnittstelle zur Psychologie auf: Auf dem Gebiet der Rechtspsychologie werden Hintergründe zu Kriminalistik, Täterprofilen und der psychologischen Begutachtung bei Gericht erörtert.
Achtung: Der Master in Rechtspsychologie setzt einen Bachelorabschluss (oder Diplom) im Fach Psychologie voraus und erfordert Zugangsvoraussetzungen, die durch das klassische Jurastudium nicht vermittelt werden. Juristen mit 1. und/oder 2. Staatsexamen können sich daher nicht ohne zusätzlich abgeschlossenes Psychologiestudium für den Master Rechtspsychologie einschreiben.
Wer die Voraussetzungen erfüllt und den Master in Rechtspsychologie absolviert, kann sich auf spannende Tätigkeiten bei der Polizei, dem LKA oder als Gerichtsgutachter freuen.
Aber auch das Berufsfeld im Straf- und Maßregelvollzug, in dem Therapie- und Resozialisierungsmaßnahmen für Straftäter durchgeführt werden, wird durch diese Zusatzausbildung erschlossen. Insbesondere Juristen, die sich bereits im Jurastudium für Strafrecht und Kriminologie interessiert haben, könnte dieses Zusatzstudium zusagen und eine Berufsalternative schaffen, die von den klassischen Juristenberufen abweicht.