Die meiste gesuchten jurstischen Fachbereiche bei TalentRocket

Verfasst von Sebastian M. Klingenberg. 

Top 4 Fachbereiche bei TalentRocket

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und M&A, Gewerblicher Rechtsschutz & Geistiges Eigentum (IP), Allgemeines Wirtschaftsrecht...

Wir haben für euch die meist gesuchten und gefilterten Fachbereiche auf unserer Website bei Jobs und Arbeitgeber einmal näher beleuchtet. In unserem Überblick findet ihr genauere Details und alles Wissenswerte zu den Arbeitsgebieten.
 

1. Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gehört zum bürgerlichen Recht, hat aber eine eigene Fachgerichtsbarkeit. Deshalb ist es wohl kaum verwunderlich, dass knapp 20 Prozent der Fachanwälte Rechtsanwälte im Arbeitsrecht sind, zumal das Arbeitsrecht viele Möglichkeiten bietet. Arbeitsrechtler können sich entweder der Arbeitnehmer-, der Arbeitgeber- oder beiden Seiten gleichzeitig verschreiben sowie Gewerkschaften und / oder Arbeitgeberverbänden.

Den Kernbereich für einen Anwalt für Arbeitsrecht bildet in aller Regel das Individualarbeitsrecht, also die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sei es gerichtlich oder auch außergerichtlich. Die Tätigkeit des Anwalts beginnt deshalb nicht erst rund um den Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Bewerbung.

Der Bewerber kann nämlich beispielsweise einen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten bei einem Bewerbungsgespräch haben. Ein Anwalt kann einen Arbeits- oder Dienstvertrag auch auf seine Richtigkeit hin überprüfen, insbesondere wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt. So wird zum Beispiel ein unwirksam befristeter Vertrag zu einem unbefristeten Vertrag.

Der Kündigungsschutz gehört ebenso zu den regelmäßigen Tätigkeiten eines Arbeitsrechtsanwalts. Eine Kündigungsschutzklage kann durch einen Rechtsanwalt aber auch vermieden werden, indem er den Arbeitgeber bei seiner Kündigung mitsamt Aufhebungsvertrag und Abfindung ordentlich berät. Die Arbeit des Anwalts endet jedoch nicht notwendigerweise mit der Kündigung, sondern unter Umständen erst mit dem Arbeitszeugnis. Weitere häufige arbeitsrechtliche Streitthemen sind beispielsweise auch

  • Urlaub,
  • Krankheit,
  • Mindestlohn,
  • Mobbing und Gleichbehandlung,
  • Mutterschutz,
  • Arbeitsschutz und
  • Haftung des Arbeitnehmers.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt hingegen die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer – also zum Beispiel Gewerkschaften, Betriebs- oder Personalräte – und dem Arbeitgeber beziehungsweise und den Arbeitgeberverbänden.

Die Kenntnisse, die ein Anwalt für Arbeitsrecht erbringen muss, lassen sich auch aus § 10 FAO [Fachanwaltsordnung] entnehmen:

1. Individualarbeitsrecht

  • Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
  • Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
  • Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
  • Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts

2. Kollektives Arbeitsrecht

  • Tarifvertragsrecht
  • Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
  • Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts

3. Verfahrensrecht

Arbeitsrecht und das Gewissen...

2. Gesellschaftsrecht und M&A

Gesellschaftsrecht und Mergers and Acquisitions (M&A) gehören zum Wirtschaftsprivatrecht. Das Gesellschaftsrecht umfasst dabei sämtliche Regelungen mit Bezug auf Personenvereinigungen des Privatrechts, wie zum Beispiel der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Kommanditgesellschaft (KG), aber auch der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG).

Zu den Tätigkeiten eines Anwalts im Gesellschaftsrecht gehören insbesondere die Rechtsformberatung für Unternehmer die ein neues Unternehmen gründen wollen (Soll es eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG etc.) oder eine Personengesellschaft (oHG, KG etc.) werden?) sowie die Gestaltung der Gesellschaftsverträge. Einen besonderen Bereich des Gesellschaftsrechts bildet sodann Mergers and Acquisitions (M&A), denn hierzu gehören maßgeblich die Fusion bzw. Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit (Merger) sowie der Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens (Acquisition).

Dieses Teilrechtsgebiet des Gesellschaftsrechts umfasst somit alle Vorgänge bezüglich der Übertragung und Belastung von Eigentumsrechten an Unternehmen einschließlich der Konzernbildung, der Umstrukturierung von Konzernen, der Verschmelzung und Umwandlung im Rechtssinne, dem Squeeze-Out, der Finanzierung des Unternehmenserwerbs, der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen sowie der Übernahme von Unternehmen.

Mergers and Acquisitions (M&A) darf allerdings nicht mit dem Teilrechtsgebiet Insolvenz- und Restrukturierungsrecht verwechselt werden, wenngleich auch beide zum Gesellschaftsrecht gehören. Denn beim Insolvenz- und Restrukturierungsrecht handelt es sich um Regelungen bezüglich Sanierungsmaßnahmen zur Bewältigung einer Unternehmenskrise beziehungsweise zur Verbesserung der organisatorischen, betriebswirtschaftlichen oder Marktbedingungen eines Unternehmens (sogenannte Restrukturierung, auch als Umstrukturierung oder Turnaround bekannt). Im Unterschied zum M&A geht es hierbei also weniger um eine gezielte Erweiterung des eigenen Unternehmens, sondern vielmehr um eine Alternative zur Stilllegung des Unternehmens.

Seit 2005 besteht für Anwälte die Möglichkeit den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu erwerben. Nach § 14i FAO [Fachanwaltsordnung] muss der Rechtsanwalt dafür folgende besondere Kenntnisse nachweisen:

1. Materielles Handelsrecht

  • Recht des Handelsstandes (§§ 1 - 104 HGB)
  • Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343 - 406 HGB)
  • internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht

2. Materielles Gesellschaftsrecht, insbesondere

  • das Recht der Personengesellschaften
  • das Recht der Kapitalgesellschaften
  • internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft
  • Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen
  • Umwandlungsrecht
  • Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts
  • Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts

3. Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum

  • Arbeitsrecht
  • Kartellrecht
  • Handwerks- und Gewerberecht
  • Erb- und Familienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Strafrecht
  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht (im Rahmen vom Recht der Aktiengesellschaften)

4. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Aktuelle Jobs im Gesellschaftsrecht

Seit 2005 besteht für Anwälte die Möglichkeit den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ zu erwerben.

3. Gewerblicher Rechtsschutz und Geistiges Eigentum (IP)

Der terminus technicus Geistiges Eigentum (IP) umfasst zwei Rechtsgebiete:

1. Gewerblicher Rechtsschutz

2. Urheberrecht

Der gewerbliche Rechtsschutz besteht ferner aus weiteren Teilrechtsgebieten, insbesondere aus

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Geschmacksmusterrecht (Designrecht)
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht

Das Patentrecht hat maßgeblich den Schutz von Erfindungen des Erfinders durch sogenannte Patente zum Ziel. Das Gebrauchsmusterrecht schützt hingegen solche technische Erfindungen, die neu und auf einem erfinderischen Schritt zurückzuführen sind. Das Geschmacksmusterrecht (Designrecht) schützt wiederum die ästhetische Gestaltung, während das Markenrecht das Produkt an sich schützt.

Darüber hinaus verbietet das Wettbewerbsrecht im UWG [Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb] den unlauteren Wettbewerb, also ein bestimmtes Verhalten im wirtschaftlichen Verkehr, mit welchem jemand mit unzulässigen rechtlichen Mittel versucht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen, wie zum Beispiel durch lästige Telefonanrufe bei Verbrauchern.

Demgegenüber wird das Urheberrecht gerade nicht zu den gewerblichen Schutzrechten gezählt, da hier der Schutz persönlicher geistiger Schöpfungen im Mittelpunkt steht, das Urheberrecht also vielmehr dem künstlerischen als dem gewerblichen Bereich zuzuordnen ist.

Der gewerbliche Rechtsschutz ist also ein recht breites Rechtsgebiet. Deshalb ist es kaum verwunderlich, dass es seit 2007 die Möglichkeit gibt, den Fachanwaltstitel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ zu erwerben. Nach § 14h FAO [Fachanwaltsordnung] muss der geneigte Rechtsanwalt unter anderem entsprechende Kenntnisse in den oben genannten Teilrechtsgebieten nachweisen. Zu seinen Tätigkeiten gehören dann insbesondere solche Rechtsberatungen, sollte eine dritte Person eine geschützte Erfindung oder Marke fälschen, widerrechtlich nutzen oder sogar verkaufen.

Ferner prüft und / oder erstellt er Verträge, wie etwa Lizenzverträge. Nicht zu seinen eigentlichen Tätigkeiten gehören Beratungen zum Urheberrecht. Allerdings besteht ebenso seit 2007 die Möglichkeit einen Fachanwaltstitel für Urheberrecht und Medienrecht zu erwerben. Nach § 14j FAO muss der Rechtsanwalt zur Verleihung diese Titels die folgenden besonderen Kenntnisse nachweisen:

  1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen
  2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
  3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung
  4. Rundfunkrecht
  5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz
  6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung
  7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

4. Allgemeines Wirtschaftsrecht

Bei dem allgemeinen Wirtschaftsrecht handelt es sich um eine andere Bezeichnung für das Wirtschaftsprivatrecht und ist damit ein Teilrechtsgebiet des Wirtschaftsrechts, welches ferner aus dem öffentlichen Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsverwaltungsrecht) und dem Wirtschaftsstrafrecht besteht. Das allgemeine Wirtschaftsrecht befasst sich maßgeblich mit nationalen Bestimmungen, wenngleich dennoch in einigen Fällen ein internationaler Bezug besteht. Das internationale Wirtschaftsrecht ist allerdings ein eigenständiges Teilrechtsgebiet. Dies zeigt sich auch an der Möglichkeit, einen entsprechenden Fachanwaltstitel zu erwerben (vgl. dazu § 14n FAO [Fachanwaltsordnung]).

Das Wirtschaftsprivatrecht lässt sich ebenso in verschiedene Teilrechtsgebiete unterteilen. Dazu gehören insbesondere das Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Mergers and Acquisitions (M&A), Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht. Insoweit besteht beispielsweise für das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für das Insolvenzrecht ebenso die Möglichkeit, einen entsprechenden Fachanwaltstitel zu erwerben (vgl. dazu §§ 14i und § 14 FAO).

Dementsprechend gehören zu den Tätigkeiten eines Anwalts im Wirtschaftsprivatrecht etwa die Rechtsformberatung für neue Unternehmer (Soll es eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG etc.) oder eine Personengesellschaft (oHG, KG etc.) werden?) sowie die Gestaltung der Gesellschaftsverträge. Bestehende Unternehmen hingegen benötigen unter Umständen eine Unternehmensumstrukturierung (Umwandlung, Einbringung, An/- Abwachsung etc.) oder gar bei Unternehmenskrisen eine Sanierung oder Restrukturierung.

In Betracht kommt etwa auch eine Liquidationsberatung. Darüber hinaus prüft ein Rechtsanwalt im Wirtschaftsprivatrecht oftmals die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seines Mandanten oder setzt diese für ihn auf. Fragen rund um die Haftung eines Kaufmanns oder eines Unternehmens gehören ebenso zu den täglichen Aufgaben des Wirtschaftsanwalts.

Nicht zu den Tätigkeiten eines Anwalts im Wirtschaftsprivatrecht, sondern im Wirtschaftsverwaltungsrecht gehören hingegen städtebaurechtliche, immissionsschutzrechtliche oder umweltrechtliche Angelegenheiten. Konkret erfolgen somit entsprechende Rechtsberatungen, Planungen und Umsetzungen von verschiedenen öffentlich-rechtlichen Vorhaben, wie zum Beispiel der Bau von Energieerzeugungsanlagen, Infrastrukturen oder Krankenhäusern. Daneben spielt das Vergaberecht eine wesentliche Rolle. Weitere Themengebiete sind aber auch Glücksspiel, Wasser / Abwasser oder Abfall.

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