Wir haben für euch die meist gesuchten und gefilterten Fachbereiche auf unserer Website bei Jobs und Arbeitgeber einmal näher beleuchtet. In unserem Überblick findet ihr genauere Details und alles Wissenswerte zu den Arbeitsgebieten.
1. Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht gehört zum bürgerlichen Recht, hat aber eine eigene Fachgerichtsbarkeit. Deshalb ist es wohl kaum verwunderlich, dass knapp 20 Prozent der Fachanwälte Rechtsanwälte im Arbeitsrecht sind, zumal das Arbeitsrecht viele Möglichkeiten bietet. Arbeitsrechtler können sich entweder der Arbeitnehmer-, der Arbeitgeber- oder beiden Seiten gleichzeitig verschreiben sowie Gewerkschaften und / oder Arbeitgeberverbänden.
Den Kernbereich für einen Anwalt für Arbeitsrecht bildet in aller Regel das Individualarbeitsrecht, also die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sei es gerichtlich oder auch außergerichtlich. Die Tätigkeit des Anwalts beginnt deshalb nicht erst rund um den Abschluss des Arbeitsvertrages, sondern bereits mit der Bewerbung.
Der Bewerber kann nämlich beispielsweise einen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten bei einem Bewerbungsgespräch haben. Ein Anwalt kann einen Arbeits- oder Dienstvertrag auch auf seine Richtigkeit hin überprüfen, insbesondere wenn es sich um einen befristeten Vertrag handelt. So wird zum Beispiel ein unwirksam befristeter Vertrag zu einem unbefristeten Vertrag.
Der Kündigungsschutz gehört ebenso zu den regelmäßigen Tätigkeiten eines Arbeitsrechtsanwalts. Eine Kündigungsschutzklage kann durch einen Rechtsanwalt aber auch vermieden werden, indem er den Arbeitgeber bei seiner Kündigung mitsamt Aufhebungsvertrag und Abfindung ordentlich berät. Die Arbeit des Anwalts endet jedoch nicht notwendigerweise mit der Kündigung, sondern unter Umständen erst mit dem Arbeitszeugnis. Weitere häufige arbeitsrechtliche Streitthemen sind beispielsweise auch
- Urlaub,
- Krankheit,
- Mindestlohn,
- Mobbing und Gleichbehandlung,
- Mutterschutz,
- Arbeitsschutz und
- Haftung des Arbeitnehmers.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt hingegen die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer – also zum Beispiel Gewerkschaften, Betriebs- oder Personalräte – und dem Arbeitgeber beziehungsweise und den Arbeitgeberverbänden.
Die Kenntnisse, die ein Anwalt für Arbeitsrecht erbringen muss, lassen sich auch aus § 10 FAO [Fachanwaltsordnung] entnehmen:
1. Individualarbeitsrecht
- Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages
- Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen
- Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts
2. Kollektives Arbeitsrecht
- Tarifvertragsrecht
- Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht
- Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts
3. Verfahrensrecht