Jura Karriereweg: Promotion oder LL.M?

Verfasst von Julian Wagner

LL.M. oder Promotion: Für welchen Juristen lohnt sich welche Zusatzqualifikation?

Der internationale und der hoch angesehene Abschluss im Vergleich

Ein Doktortitel galt schon immer als akademisches Statussymbol und ist gerade unter Juristen eine respektierte und gern gesehene Zusatzqualifikation. Durch die stark international geprägte Arbeit von Juristen in global tätigen Unternehmen und Kanzleien rückte jedoch auch der Master of Laws (LL.M.), der im Regelfall im englischsprachigen Ausland erworben wird, immer mehr in die Portfolios gut qualifizierter Nachwuchsjuristen. Daher liegen auch die Fragen nahe, welcher Titel eigentlich begehrter ist und wann überhaupt der richtige Zeitpunkt für eine Promotion bzw. ein LL.M.-Studium ist. Der nachfolgende Artikel soll unter anderem dabei helfen, diese Fragen zu beantworten und dir deine persönliche Entscheidung zwischen den zwei wohl bedeutendsten (juristischen) Zusatzqualifikationen erleichtern.

Eine höchst individuelle Entscheidung: Welche Qualifikation ist für wen die passende?

Vorneweg: Maßgeblicher Faktor dafür, in welche Richtung eine zusätzliche Qualifikation sich bewegen sollte, ist das eigene Karriereziel. Pauschal lässt sich nämlich gewiss nicht feststellen, welche Qualifikation „besser“ als die andere ist. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine höchst persönliche Fragestellung, die jeder (angehende) Jurist individuell für sich selbst beantworten muss.
 

Der LL.M – im international geprägten Arbeitsumfeld gern gesehen

Besonders relevant wird der LL.M. als Zusatzqualifikation vor allem in einem Arbeitsumfeld, das stark von internationalen Kontakten geprägt ist und hervorragende Kenntnisse der englischen (Rechts-)Sprache erfordert. Bekanntermaßen ist dies vor allem bei international ausgerichteten Kanzleien und Sozietäten sowie bei größeren Unternehmen und Konzernen der Fall.

Dementsprechend ist ein Master of Laws hier auch stärker gefragt als im örtlichen Landratsamt oder einer regional orientierten Kanzlei. Schließlich bezeugt ein im englischsprachigen Ausland absolvierter LL.M., dass man die entsprechende (Rechts-)Sprache flüssig spricht und verhandlungssicher beherrscht. Die erworbenen Sprachfähigkeiten sind somit für international ausgerichtete Arbeitgeber von besonderer Bedeutung und werden dort – im Vergleich mit einer Promotion – ähnlich hoch geschätzt.

Dies wird nicht zuletzt auch dadurch deutlich, dass in vielen Stellenanzeigen solcher Arbeitgeber besonderer Wert auf „sichere Englischkenntnisse“ gelegt wird - und wie lässt sich diese Fähigkeit wohl besser nachweisen als mit einem im Ausland erworbenen Master of Laws?

Des Weiteren kann mithilfe eines LL.M. belegt werden, dass man auch außerhalb von kurzzeitigen Urlaubsaufenthalten gezielt die Studienheimat verlassen hat, um eine fremde ausländische Rechtskultur kennenzulernen. Dies wiederum zeigt ein gewisses Maß an Mut, Interesse und Engagement, ganz abgesehen von der mit einem Auslandsaufenthalt einhergehenden „Horizonterweiterung“. Nicht zuletzt sei natürlich auch angemerkt, dass – im Falle einer Einstellung – auch das Einstiegsgehalt aufgrund des LL.M. häufig leicht angehoben wird.

Du denkst darüber nach, einen LL.M zu absolvieren?

Ohne Stipendium wird’s teuer

Nicht verschwiegen werden darf an dieser Stelle jedoch das Kostenproblem, das nicht selten mit einem LL.M.-Studium einhergeht. Der finanzielle Aufwand in Form der Studienkosten kann beim Erwerb eines LL.M. in den USA schließlich schnell über 30.000 Dollar, in Verbindung mit den notwendigen Lebenshaltungskosten auch durchaus über 50.000 Dollar für ein Jahr betragen.

Vereinzelt bieten allerdings der Staat, große Unternehmen und Kanzleien sowie international tätige Vereinigungen Stipendien für gut qualifizierte und engagierte Nachwuchsjuristen an. Durch diese Unterstützung wird im Optimalfall ein Großteil der Kosten abgedeckt.
 

Hier findest du einige Beispiele:

LL.M.-Stipendien von Staat und Stiftungen

  • Baden-Württemberg STIPENDIUM für Studierende
  • British Chamber of Commerce in Germany Foundation
  • Stipendien der Ranke-Heinemann-Studienstiftung


IELTS-Award Förderprogramme des DAAD

  • Jahresstipendien für Ergänzungs-, Vertiefungs- und Aufbaustudien sowie Forschungsaufenthalte (außer Dissertationsvorhaben)
  • Jahresstipendium für ein LL.M.-Aufbaustudium


Förderprogramme der Fulbright-Kommission

  • Studienstipendium für USA-Aufenthalte
  • Reisestipendium für USA-Aufenthalte


Stipendienprogramme der Studienstiftung des Deutschen Volkes

  • ERP-Stipendienprogramm
  • Haniel-Stipendienprogramm


Stipendien von Kanzleien

  • LL.M.-Reisestipendium von Clifford Chance
  • Latham & Watkins LL.M. Fellowship
  • Theo-Waigel-Stipendium der Kanzlei GSK Stockmann 
  • Walter Oberreit Scholarship von Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton
  • Walter-Oppenhoff-Stipendium von Oppenhoff & Partner 

Die Frage nach dem perfekten Zeitpunkt

Nicht ganz unproblematisch ist auch die Frage nach dem richtigen Zeitraum, um sein LL.M.-Studium zu absolvieren. Nach dem 1. Staatsexamen ins Ausland zu entfliehen, ist in diesem Zusammenhang zwar sicherlich ein schöner und naheliegender Gedanke - insbesondere, wenn man die Qualen der ersten juristischen Prüfung endlich erfolgreich hinter sich gebracht hat.

Jedoch sollte man gleichzeitig bedenken, dass der anschließende Einstieg ins Referendariat unmittelbar nach dem Auslandsaufenthalt sehr abrupt und hart werden kann, insbesondere weil man sich nun mit dem gänzlich neuen Referendar-Alltag akklimatisieren und zudem viele verstaubte juristische Kenntnisse wieder ins Gedächtnis zurückrufen muss.

Daher erscheint es insgesamt ratsamer, ein LL.M.-Studium nach dem 2. Staatsexamen zu absolvieren, auch wenn die Lust, nach dem ersten Examen direkt an das zweite zu denken, sicherlich sehr gedämpft sein wird...

Nicht zuletzt sei natürlich auch angemerkt, dass – im Falle einer Einstellung – auch das Einstiegsgehalt aufgrund des LL.M. häufig leicht angehoben wird.

Der Doktor der Rechte – Vorteile im Vergleich zum LL.M.-Studium

Bedeutendster Vorteil eines „Dr. iur.“ ist mit Sicherheit seine Eigenschaft als akademisches Statussymbol und als elementare Qualifikation für jede wissenschaftlich geprägte Laufbahn. Nach wie vor gilt eine abgeschlossene Promotion nämlich in jeder Berufssparte des juristischen Arbeitsmarktes als wertvolle und relevante Zusatzqualifikation und genießt auch entsprechendes Ansehen. Schließlich hat man die Fähigkeit, auf hohem Niveau über einen längeren Zeitraum wissenschaftlich arbeiten zu können, erfolgreich unter Beweis gestellt.

Als weiterer Vorteil gegenüber einem LL.M.-Studium sollte erwähnt werden, dass für eine Promotion deutlich weniger Kosten anfallen und sich die „finanzielle Problematik“ auf die Deckung der eigenen Lebenshaltungskosten beschränkt.

Insgesamt lässt sich außerdem feststellen, dass ein „Dr. iur.“ auch bei den meisten stark international ausgerichteten Unternehmen und Kanzleien immer noch ein ähnlich hohes Ansehen genießt, wie ein abgeschlossenes LL.M.-Studium, obwohl er für die praktische Arbeit eigentlich weniger relevant ist.

In staatlichen Einrichtungen und natürlich insbesondere an einer Universität wird ein Doktortitel nach wie vor deutlich wertvoller sein als ein im Ausland absolvierter Master of Laws. Deshalb wird auch an dieser Stelle wieder deutlich, dass die Frage nach dem eigenen Karriereziel zentral und entscheidend ist.

Herausforderungen einer Promotion im Vergleich zum LL.M.-Studium

Zweifelsohne ist eine Promotion die fachlich deutlich anspruchsvollere Zusatzqualifikation und verlangt dem Doktoranden ein besonderes Maß an Durchhaltevermögen ab. Man könnte auch sagen, dass jemand, der wenig „Sitzfleisch“ hat, für eine Promotion wohl grundsätzlich eher ungeeignet ist.

Während man für die Vorbereitung und Absolvierung eines LL.M.-Studiums sein Organisationstalent unter Beweis stellen muss, besteht eine erste Herausforderung bei der Promotion zunächst darin, ein adäquates Thema sowie einen passenden Doktorvater zu finden. Des Weiteren ist bei einer Promotion der erhebliche Zeitaufwand, der sich häufig nicht exakt kalkulieren lässt, als nennenswerter Unterschied zum LL.M.-Studium zu nennen.

Je nach Thema können neue Urteile oder Gesetzesänderungen zu gravierenden Komplikationen und Zeitverzögerungen führen. Natürlich ist dies gleichzeitig auch Teil der wissenschaftlichen Herausforderung, die mit einer Promotion einhergeht. Allerdings können so aus 1 bis 1,5 Jahren Promotionszeit auch schnell einmal 2,5 oder 3 Jahre werden ...
 

Abschließend lässt sich festhalten, dass beide Zusatzqualifikationen erhebliche Vor- und Nachteile mit sich bringen, je nach Karriereziel jedoch beide extrem nützlich sein können -  zumindest, wenn auch die Examensnoten einigermaßen passen. Für die persönliche Entscheidung ist dann unter anderem maßgeblich, wie viel Zeit man in die jeweilige Qualifikation investieren und in welchen Teil des juristischen Arbeitsmarktes man zum Berufseinstieg vorstoßen möchte. Wer ein besonders hohes Maß an Engagement und Durchhaltevermögen an den Tag legt, kann natürlich sowohl ein LL.M.-Studium als auch eine Promotion absolvieren und sich somit optimal qualifizieren.

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