Wie aufwändig es ist, als ausländische:r Jurist:in in Deutschland Fuß zu fassen und welche bürokratischen Hürden ein solcher Prozess mit sich bringt, wird bereits in unserem Artikel über die Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer juristischer Abschlüsse ersichtlich. Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, als Jurist:in in Deutschland tätig zu werden. In diesem Artikel erfährst du, warum die Anerkennung so problematisch (und leider auch nicht immer erfolgreich) ist und welche anderen nicht-anwaltlichen Jobs du in Deutschland machen kannst!
Warum ist die Anerkennung ausländischer Jura-Abschlüsse ein Problem?
Die Anerkennung ausländischer Jura-Abschlüsse stellt Jurist:innen, die keinen Abschluss in Deutschland erworben haben, vor große Hürden und Probleme.
Durch die Unterteilung in das Erste und Zweite Staatsexamen sowie die Voraussetzung, einen sogenannten Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu absolvieren, unterscheidet sich die juristische Ausbildung in Deutschland von dem geläufigen Bachelor-Master-Modell. Der spezielle Aufbau – unter anderem das Bewertungssystem nach Punkten (0-18) und die bundeslandspezifischen Ausbildungsordnungen – machen eine Anerkennung zu einem bürokratischen Drahtseilakt.
Hast du dann doch endlich verstanden, wie genau die Anerkennung funktioniert, alle erforderlichen Dokumente zusammen gesammelt und einen Antrag bei der zuständigen Behörde oder Rechtsanwaltskammer gestellt, kann es leider immer noch vorkommen, dass dein Abschluss nicht anerkannt wird. Grund hierfür können beispielsweise z.B. mangelnde gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten sein.
Jurist:innen, die ihren Abschluss in keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz absolviert haben, wird die Anerkennung gänzlich verwehrt.