Allgemeine Geschäftsbedingungen für Arbeitgeber

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche mit der TalentRocket GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 201822 („TalentRocket“) auf deren Plattformen www.talentrocket.de, www.legalsupport.de sowie www.medirocket.de („Plattform“) und anderweitig abgeschlossenen Verträge, sowie für sämtliche von TalentRocket erbrachten Leistungen, die unter Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.

1. Geltungsbereich  

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche mit der  TalentRocket GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München  unter HRB 201822 („TalentRocket“) auf deren Plattformen www.talentrocket.de,  www.legalsupport.de sowie www.medirocket.de („Plattform“) und anderweitig abgeschlossenen  Verträge, sowie für sämtliche von TalentRocket erbrachten Leistungen, die unter Bezugnahme auf  diese AGB erfolgen.  

1.2. Die von TalentRocket angebotenen Leistungen werden ausschließlich für Unternehmer im Sinne des  § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen  angeboten. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses zwischen TalentRocket  und der jeweils anderen Partei („Auftraggeber“) gültige Fassung der AGB. Bei etwaigen  Widersprüchen zwischen Bestimmungen der zwischen TalentRocket und dem Auftraggeber  abgeschlossenen Verträge und diesen AGB kommen den Bestimmungen der jeweiligen Verträge  Vorrang vor diesen AGB zu.  

1.3. Sofern diese AGB mit einzelnen Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des  Auftraggebers in Widerspruch stehen, gelten die AGB von TalentRocket, es sei denn, TalentRocket  erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers insoweit ausdrücklich schriftlich  an. 

2. Rahmenvertrag, Erfassungsbogen, CareerHub (Arbeitgeberprofil) und Buchung von Leistungsmodulen

 2.1. Die Nutzung der von TalentRocket auf der jeweiligen Plattform angebotenen Leistungen bedarf eines  Vertragsschlusses zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und TalentRocket über die Anlage eines  Profils des Auftraggebers auf der Plattform („Rahmenvertrag“). Maßgeblich für die von TalentRocket  zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die im Rahmenvertrag vereinbarten Leistungsinhalte  und Termine; insbesondere für die Vertragslaufzeit ist ausschließlich der im Rahmenvertrag  vereinbarte Laufzeitbeginn maßgeblich - die tatsächliche Freischaltung des Profils des Auftraggebers  hat auf die Laufzeit keinen Einfluss.

2.2. Voraussetzung für die Anlage des Profils durch TalentRocket ist, dass der Auftraggeber einen von  TalentRocket nach Abschluss des Rahmenvertrags zur Verfügung gestellten Erfassungsbogen online ausfüllt. Der Erfassungsbogen fragt diejenigen Daten/Informationen des Auftraggebers ab, die gemäß  Rahmenvertrag Gegenstand des Profils des Auftraggebers sein sollen. Auf Basis dieses  Erfassungsbogens legt TalentRocket das Profil des Auftraggebers auf der Plattform an. Der  Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche im Rahmen des Erfassungsbogens abgefragten Daten richtig  und vollständig anzugeben. TalentRocket prüft nicht, ob die im Rahmen des Erfassungsbogens durch  den Auftraggeber angegebenen Daten zutreffend oder vollständig sind. Das Profil wird erst nach  Freigabe durch den Auftraggeber für andere Nutzer der Plattform freigeschaltet. Die  Bearbeitungsfunktionen des Auftraggebers auf dem bereits angelegten Profil bestimmen sich nach  den Vereinbarungen des Rahmenvertrags (das Profil und die zur Verfügung gestellten  Bearbeitungsfunktionen insgesamt das „CareerHub“ oder “das Profil”). Der Auftraggeber nimmt zur  Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass eine Erbringung der von TalentRocket vertraglich  geschuldeten Leistungen nicht oder nicht vollständig bzw. fristgerecht möglich ist, wenn der  Auftraggeber den Erfassungsbogen nicht oder nicht vollständig ausfüllt und/oder die Freigabe zu dem  von TalentRocket erstellten Profil verweigert. Es entsteht für den Auftraggeber eine Zahlungspflicht  auch dann, wenn er den Erfassungsbogen nicht ausfüllt, oder das Profil nicht freigibt.  
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung oder ein bestimmtes Design des  auf der Plattform geschalteten Profils. TalentRocket ist berechtigt, jederzeit das Design und die  Funktionen der Plattform anzupassen.  

2.3. Es können jederzeit weitere einzelne TalentRocket Leistungen in Form von Modulen gebucht werden.  Für diese Leistungsmodule sind die jeweils dem Auftraggeber (ggf. als Anlage zum Rahmenvertrag)  übersandten, übergebenen oder auf der Plattform befindlichen Leistungsbeschreibungen maßgeblich.  Mit jeder Buchung eines Moduls gibt der Auftraggeber rechtsverbindlich eine Leistung in Auftrag. An  diese Auftragserteilung ist er für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Auftragserteilung gebunden.  Etwaige Widerrufsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.  

2.4. TalentRocket wird den Eingang von Aufträgen unverzüglich per E-Mail bestätigen. Soweit in dieser E Mail eine Auftragsannahme nicht ausdrücklich bestätigt wird, stellt die E-Mail lediglich eine  Eingangsbestätigung dar. Eine Vertragsannahme steht im freien Ermessen von TalentRocket. Der  Vertrag zwischen TalentRocket und dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn TalentRocket die  Annahme durch Übersendung einer Auftragsbestätigung bzw. anderweitigen Annahmeerklärung  erklärt oder die in Auftrag gegebene Leistung erbringt.  

2.5. Weicht die von TalentRocket versandte Auftragsbestätigung von einer im Vorfeld abgegebenen  Leistungsbeschreibung oder von auf der Plattform aufgeführten Konditionen ab, kommt der Vertrag  mit den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen auch dann zustande, wenn der  Auftraggeber der Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen widerspricht  und die Abweichung zu der Leistungsbeschreibung oder den Konditionen auf der Plattform nicht  erheblich ist. 

2.6. Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen mit TalentRocket bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit  der Schriftform. Der Auftraggeber ist verpflichtet, TalentRocket Änderungen seiner Daten (Firmierung,  Anschrift etc.) unverzüglich mitzuteilen.  

2.7. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber durch Übersendung einer Neufassung mitgeteilt.  Der Auftraggeber kann diesen Änderungen innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Zugang  durch Erklärung in Schriftform widersprechen. Soweit der Auftraggeber den Änderungen nicht oder  nicht fristgemäß widerspricht, werden die Änderungen wirksam. Soweit der Auftraggeber den  Änderungen widerspricht, gelten für ihn die AGB in der bis dahin geltenden Fassung weiter.  

3. Leistungspflichten von TalentRocket

3.1. TalentRocket stellt dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarten Leistungen selbst zur Verfügung  oder steht dafür ein, dass dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen von etwaig in einer  Leistungsbeschreibung genannten Dritten zur Verfügung gestellt werden. Soweit nichts anderes  vereinbart ist, erfolgt die Nutzung der Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der  jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung. Für den Fall, dass eine Leistungsbeschreibung eine  Leistungserbringung durch einen Dritten zum Gegenstand hat, gelten ergänzend dessen Allgemeine  Geschäftsbedingungen, soweit auf diese bei Buchung des jeweiligen Leistungsmoduls hingewiesen  wurde.  

3.2. TalentRocket räumt dem Auftraggeber zur Nutzung der TalentRocket Leistungen das einfache, nicht  übertragbare, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, auf die Laufzeit des Rahmenvertrags bzw.  entsprechender Einzelverträge beschränkte Recht ein, die vertraglich vereinbarten Leistungen und die  in diesem Zusammenhang zu Verfügung gestellten Informationen und Daten zu nutzen. Sollten dem  Auftraggeber Leistungen durch Dritte zur Verfügung gestellt werden, steht TalentRocket dafür ein,  dass dem Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und auf die Dauer  des Rahmenvertrags bzw. entsprechender Einzelverträge beschränkte Recht eingeräumt wird, die  vertraglich vereinbarten Leistungen und die in diesem Rahmen zu Verfügung gestellten Informationen  und Daten insoweit zu nutzen.  

3.3. Hinsichtlich der Plattform ist TalentRocket lediglich technischer Dienstleister für die Bereitstellung der  Plattform und Übermittlung von Informationen zwischen dem Auftraggeber und anderen Nutzern der  Plattform. TalentRocket gewährleistet nicht, dass zwischen einzelnen Nutzern und dem Auftraggeber  Verträge (insbesondere Arbeitsverträge) tatsächlich zustande kommen oder ordnungsgemäß erfüllt  werden. Die von dem Auftraggeber sowie den anderen Nutzern eingestellten Angaben werden von  TalentRocket nicht grundsätzlich auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft.  TalentRocket wird im Rahmen des Betriebs der Plattform für den Auftraggeber weder als Stellvertreter, Bote oder sonstiger Beauftragter noch als Makler tätig. Verträge zwischen den Nutzern  der Plattform kommen außerhalb der Plattform zustande, es sei denn, die betroffenen Nutzer treffen  eine ausschließlich für diese selbst geltende verbindliche, abweichende Regelung und/oder  TalentRocket weist in der Leistungsbeschreibung für eine bestimmte Leistung ausdrücklich darauf hin,  dass die Verträge zwischen den Nutzern auch auf der Plattform zustande kommen können.  

3.4. TalentRocket ist nicht verpflichtet, Leistungen gemäß Ziffern 2 und 3 dieser AGB zu erbringen, wenn  die Leistungen für TalentRocket oder deren Erfüllungsgehilfen aufgrund von Fällen höherer Gewalt wie  Arbeitskämpfen, Naturereignissen, Krieg oder ähnlich vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen,  die außerhalb des Verantwortungsbereichs von TalentRocket liegen, unmöglich werden. Änderungen  des Leistungsumfangs durch TalentRocket sind zulässig, wenn (i) diese durch zwingende gesetzliche  oder behördliche Vorgaben verursacht werden oder (ii) dem Interesse des Auftraggebers dienen ohne  dass ihm durch die Änderungen ein Nachteil entsteht (z.B. durch Verbesserungen der technischen  Abläufe). Für sonstige Änderungen des Leistungsumfangs gilt Ziffer 2.7. dieser AGB entsprechend.  

3.5. TalentRocket nutzt Web-Analysetools, wie z.B. „google analytics“. Ein Anspruch des Auftraggebers  auf die von TalentRocket dabei gewonnenen Erkenntnisse oder Daten besteht unter keinen  Umständen.  

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für ihn geltenden nationalen, europäischen und internationalen  Gesetze, insbesondere arbeits-und datenschutzrechtliche Bestimmungen, sowie die Bestimmungen  des Rahmenvertrags, weiterer Einzelverträge sowie dieser AGB einzuhalten. Der Auftraggeber ist  ferner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche Personen, die in seinem Namen Daten auf dem  CareerHub (“Profils”) einstellen oder verändern, ebenfalls die vorgenannten Bestimmungen einhalten.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu etwaigen von TalentRocket für ihn  bereitgestellten Nutzeraccounts vor Zugriff oder Verwendung durch Dritte zu schützen. Der  Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Verletzungen dieser AGB, die sich aus der Nutzung  seines Nutzeraccounts oder des für ihn bereitgestellten CareerHubs (“Profils”) ergeben, soweit der  Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass er die Verletzung nicht zu vertreten hat.  

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm auf der Plattform eingestellten Daten in den  vorgegebenen Formaten zur Verfügung zu stellen.  

4.3. Es obliegt dem alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, die für die Nutzung der  TalentRocket Leistungen erforderliche Ausrüstung und Technologie bereitzustellen und die  Systemvoraussetzungen der TalentRocket Services einzuhalten. Dies gilt insbesondere für alle  erforderlichen Geräte, Datenübertragungsleitungen, Telekommunikationsdienste sowie Browser und 
den Einsatz von Verschlüsselungsverfahren. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der  jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibung oder den von TalentRocket ergänzend zur Verfügung  gestellten Informationen. Der Auftraggeber trägt die hierfür anfallenden Kosten und sonstigen Lasten.  
Weiter ist es im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers, etwaig durch TalentRocket  übermittelte Daten anderer Nutzer selbst abzurufen und/oder prüfen zu lassen.  

4.4. Der Auftraggeber darf in keiner Form die Plattform manipulieren. Insbesondere darf der Auftraggeber  keine Eingaben tätigen oder Daten übermitteln, die Viren, trojanische Pferde oder vergleichbare  ausführbare Programmcodes enthalten oder geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen,  einzusehen, abzufangen, weiterzuleiten oder zu löschen oder unbefugten Zugang zu Daten, Systemen  oder Bereichen zu verschaffen. Der Auftraggeber darf nicht Mechanismen, Software oder sonstige  Routinen verwenden, die die Plattform stören oder übermäßig belasten können. Eingaben außerhalb  der dafür vorgesehenen Eingabefelder sind unzulässig. Dem Auftraggeber ist es ferner untersagt, von  TalentRocket veröffentlichte Inhalte zu blockieren.  

4.5. Der Auftraggeber darf die Leistungen von TalentRocket oder Teile davon nur im Rahmen der jeweiligen  Leistungsbeschreibung verändern, veröffentlichen, übertragen, sich an Übertragung oder Verkauf  beteiligen, sie speichern oder vervielfältigen, abgeleitete Inhalte produzieren, verteilen, anzeigen oder  die Services und Informationen in anderer Weise kommerziell verwerten. Der Auftraggeber darf die  Leistungen, sofern dies nicht mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von TalentRocket in Text- oder  Schriftform erfolgt, nur für seine eigenen unternehmensinternen Zwecke oder diejenigen seiner  verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verwenden, die Leistungen nicht an Dritte  weiterverkaufen oder unter fremden Logos, Firmen oder Marken auf der Plattform auftreten. Handelt  es sich bei dem Auftraggeber um eine Arbeits- oder Personalvermittlungsagentur, ist die  Inanspruchnahme von Leistungen nur in der Form gestattet, dass die platzierten Informationen unter  dem Logo, der Firma oder der Marke des jeweiligen Prinzipals veröffentlicht werden. Domainnamen  sowie Wort- und Bildmarken von TalentRocket sind rechtlich geschützt. TalentRocket behält sich alle  Eigentums- und Nutzungsrechte an der gegenwärtigen und zukünftigen Gestaltung der Plattform  einschließlich sämtlicher Technologie und Software, die in der Plattform enthalten, eingebunden oder  Teil der Plattform sind sowie der von TalentRocket zu erbringenden Leistungen und bereitgestellten  Inhalte vor.  

4.6. Unzulässig sind Angebote oder Gesuche durch den Auftraggeber, die irreführend sind, gegen  Rechtsvorschriften, insbesondere gegen Strafgesetze, die guten Sitten, behördliche Anordnungen  oder Rechte Dritter verstoßen. Angebote von Dienstleistungen, die gesetzlichen  Angebotsbeschränkungen oder -verboten unterliegen, sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für  Wertpapiere, Kredite oder sonstige Finanzinstrumente sowie Dienstleistungen, die Urheberrechte,  Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder  Datenschutzrechte Dritter verletzen oder deren Angebot gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Auftraggeber darf ferner keine falschen oder irreführenden Daten im  Erfassungsbogen oder im CareerHub (“Profil”) angeben.  

4.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die vereinbarten TalentRocket Leistungen jeweils gültigen  Preise laut Vereinbarung der Vertragsparteien für Nutzung und Inanspruchnahme des jeweiligen  Services zu zahlen. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach Ziffer 6 dieser AGB.  

4.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich in Zusammenhang mit den von TalentRocket erbrachten Leistungen  auf der Plattform und außerhalb, Angaben von etwaigen Bewerbern zu Alter, Geschlecht, religiöser  Überzeugung, Gesundheit, sexueller Orientierung oder ethnischen Zugehörigkeit oder sonstige  Angaben dieser Art bei Einstellungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen.  

4.9. Hat der Auftraggeber eine „Pay-per-hire Flatrate“ abgeschlossen, entsteht eine Zahlungspflicht immer  dann, wenn der Auftraggeber eine Einstellung über TalentRocket vorgenommen hat. Eine Einstellung  ist im Sinne dieser AGB dann erfolgt, wenn der Auftraggeber und ein Bewerber einen Arbeitsvertrag  unterzeichnen. Dabei ist es nicht relevant, auf welche Stellenanzeige die Einstellung erfolgt ist, solange  die Kontaktanbahnung über TalentRocket erfolgte. Der Auftraggeber hat TalentRocket unverzüglich,  spätestens jedoch einen (1) Monat nach Unterzeichnung von diesem Arbeitsvertrag und der Höhe des  Jahresgehaltes, welches dem Eingestellten gezahlt wird, schriftlich in Kenntnis zu setzen, sodass  Talentrocket die Rechnungsstellung ermöglicht wird. Auf Nachfrage ist der TalentRocket GmbH die  Gehaltspassage aus dem Arbeitsvertrag vorzulegen. Die Sorgfaltspflicht darüber, welche  Bewerbungen beim Auftraggeber eingegangen ist und ob es dabei zu einer Einstellung gekommen ist,  liegt beim Auftraggeber. Jegliche Unterstützung seitens TalentRocket ist freiwillig und entbindet den  Auftraggeber nicht von dieser Pflicht.  

4.10. Eine Zahlungspflicht entfällt nicht, wenn der von Auftraggeber und Bewerber unterzeichnete Vertrag  nur ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt ebenfalls nicht, wenn der  Bewerber dem Auftraggeber bereits persönlich bekannt ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt dann,  wenn der Bewerber sich über andere Dienstleister, oder selbstständig bei dem Auftraggeber auf die  gleiche Stellenausschreibung beworben hat und diese Kontaktanbahnung zeitlich vor der  Kontaktanbahnung bei TalentRocket erfolgte, es sei denn die Kontaktanbahnung liegt bereits länger  als einen (1) Monat zurück. Der Auftraggeber hat eine obige Ausnahme ohne vorherige Aufforderung  nachzuweisen. Eine Zahlungsverpflichtung erlischt, wenn es zu keinem Arbeitsvertragsschluss  innerhalb von zwölf (12) Monaten zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber kommt.  

4.11. Hat der Auftraggeber die “Aktive Suche” genutzt, entsteht eine Zahlungspflicht immer dann, wenn der  Auftraggeber eine Einstellung über TalentRocket vorgenommen hat. Eine Einstellung ist im Sinne  dieser AGB dann erfolgt, wenn der Auftraggeber und ein Bewerber einen Arbeitsvertrag  unterzeichnen. Dabei ist es nicht relevant, auf welche Stellenanzeige die Einstellung erfolgt ist, solange die Kontaktanbahnung über TalentRocket erfolgte. Der Auftraggeber hat TalentRocket unverzüglich,  spätestens jedoch nach einem (1) Monat nach Unterzeichnung von diesem Arbeitsvertrag und der  Höhe des Jahresgehaltes, welches dem Eingestellten gezahlt wird, schriftlich in Kenntnis zu setzen,  sodass Talentrocket die Rechnungsstellung ermöglicht wird. Auf Nachfrage ist der TalentRocket  GmbH die Gehaltspassage aus dem Arbeitsvertrag vorzulegen. Die Sorgfaltspflicht darüber, welche  Anfrage beim Auftraggeber eingegangen ist und ob es dabei zu einer Einstellung gekommen ist, liegt  beim Auftraggeber. Jegliche Unterstützung seitens TalentRocket ist freiwillig und entbindet den  Auftraggeber nicht von dieser Pflicht. 

4.12. Eine Zahlungspflicht entfällt nicht, wenn der von Auftraggeber und Bewerber unterzeichnete Vertrag  nur ein Arbeitsvertrag auf Zeit ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt ebenfalls nicht, wenn der  Bewerber dem Auftraggeber bereits persönlich bekannt ist. Eine Zahlungsverpflichtung entfällt dann,  wenn der Bewerber sich über andere Dienstleister, oder selbstständig bei dem Auftraggeber auf die  gleiche Stellenausschreibung beworben hat und diese Kontaktanbahnung zeitlich vor der  Kontaktanbahnung bei TalentRocket erfolgte, es sei denn die Kontaktanbahnung liegt bereits länger  als einen (1) Monat zurück. Der Auftraggeber hat eine obige Ausnahme ohne vorherige Aufforderung  nachzuweisen. Eine Zahlungsverpflichtung erlischt, wenn es zu keinem Arbeitsvertragsschluss  innerhalb von zwölf (12) Monaten zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber kommt. 

4.13. Unterlässt der Auftraggeber das in Kenntnis setzen der TalentRocket GmbH über ein zustande  gekommenes Arbeitsverhältnis nach Nutzung obiger Funktionen der TalentRocket GmbH Websites innerhalb der Frist, oder nennt der Auftraggeber kein Jahresgehalt innerhalb der Frist, so wird eine  Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro fällig, die neben der obigen Vermittlungsgebühr in Rechnung  gestellt wird. Das Jahresgehalt kann, im Fall der Nichtnennung vom Auftraggeber, durch die  TalentRocket GmbH geschätzt werden, damit eine Abrechnung erfolgen kann.  

5. Rechte von TalentRocket  

5.1. TalentRocket ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die im Rahmen des Erfassungsbogens  übermittelten sowie die im CareerHub („Profil“) hinterlegten Daten des Auftraggebers durch  Datenerhebung beim Auftraggeber selbst oder bei Dritten zu überprüfen.  

5.2. TalentRocket ist berechtigt, unentgeltlich und - soweit nicht anders vereinbart -unbefristet und  unwiderruflich (jedoch mindestens für die Dauer des Rahmenvertrags) die Firmenprofil- und  Geschäftsdaten, Wort- und Bildmarken, Kennzeichen und sonstige Leistungsschutzrechte des  Auftraggebers sowie die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Stellenanzeigen, Eventanzeigen,  Werbungen, Videos, Interviews und sonstige Leistungsschutzrechte (ganz oder teilweise) zu nutzen,  insbesondere die Daten und Informationen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übermitteln (d.h. auch  vorzuführen und zu zeigen) und für andere Nutzer sowie zu Akquisezwecken bereitzustellen. 

5.3. TalentRocket ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte bei positiver Kenntnis der Rechtswidrigkeit oder bei  Kenntnis von Tatsachen oder Umständen, aus denen die Rechtswidrigkeit ersichtlich wird,  unverzüglich zu sperren. TalentRocket ist berechtigt, Auftraggeber in den nachfolgend bestimmten  Fällen von der Nutzung einzelner Leistungen zeitweilig oder dauerhaft auszuschließen. Dies beinhaltet  auch die Sperrung von Zugangscodes und Passwörtern zu etwaigen von TalentRocket für die  Plattform zur Verfügung gestellten Nutzer- oder Zugangsaccounts. Verletzt der Auftraggeber  Bestimmungen des Rahmenvertrags oder dieser AGB, insbesondere solche der Ziffer 4, ist  TalentRocket berechtigt, die auf der Plattform hinterlegten Daten des Auftraggebers vollständig oder  teilweise für andere Nutzer eine (1) Woche nach Androhung zu sperren. Eine Sperrung ohne  Ankündigung und Einhaltung der Einwochenfrist ist zulässig, wenn (i) der Auftraggeber Veranlassung  zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder (ii) eine Gefährdung der  Einrichtungen von TalentRocket oder der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung droht oder (iii) die  sofortige Sperrung behördlich angeordnet wird oder aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist. Nach  Beendigung der Pflichtverletzung seitens des Auftraggebers hebt TalentRocket die Sperrung auf,  wenn keine weiteren Verstöße des Auftraggebers zu erwarten sind.  

6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung  

6.1. Es gelten die zwischen den Parteien im Rahmenvertrag sowie den über einzelne Module  abgeschlossene Leistungsverträgen vereinbarten Preise. Rechnungen sind, soweit nicht anders  vereinbart, innerhalb von  
14 Tagen durch den Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Zahlungseingang ist erfolgt,  wenn der Rechnungsbetrag auf dem Konto von TalentRocket gutgeschrieben wird.  

6.2. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von TalentRocket ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche  rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten  gegenüber TalentRocket ist unzulässig, soweit der geltend gemachte Gegenanspruch nicht aus  demselben gegenseitigen Vertrag entstanden ist.  

7. Haftungsbegrenzung, Freistellungsanspruch  

7.1. TalentRocket haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für solche Schäden, die (i) auf einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TalentRocket oder einer vorsätzlichen oder  grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters, Beauftragten, Bevollmächtigten oder  Erfüllungsgehilfen von TalentRocket (ii) auf einer Verletzung einer Garantie, die TalentRocket  übernommen hat oder (iii) auf einer Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, auf einem arglistig  verschwiegenen Mangel oder auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen; dies gilt auch für Schäden  wegen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen. Für Schäden im Sinne von (i) und/oder (ii) ist die Haftung von TalentRocket für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und  Folgeschäden, ausgeschlossen und auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden sowie die für den  CareerHub zu leistende Grundvergütung begrenzt. § 536a Abs. 1 BGB wird ausdrücklich abbedungen.  

7.2. Machen Dritte, eingeschlossen staatliche Institutionen, gegenüber dem Auftraggeber oder  TalentRocket Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die darauf beruhen, dass die andere  Vertragspartei gegen die in diesen AGB genannten Verpflichtungen verstoßen hat, stellt die  verletzende Vertragspartei die in Anspruch genommene Vertragspartei von diesen Ansprüchen  unverzüglich frei, unterstützt die in Anspruch genommene Vertragspartei bei der Rechtsverteidigung  und stellt sie von den Kosten der Rechtsverteidigung frei. Die in Anspruch genommene Vertragspartei  ist verpflichtet, (i) die andere Vertragspartei über die geltend gemachten Ansprüche unverzüglich  schriftlich zu informieren, (ii) keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommende  Erklärungen abzugeben und (iii) es der anderen Vertragspartei zu ermöglichen, auf eigene Kosten alle  gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Dies gilt nicht,  soweit die in Anspruch genommene Vertragspartei notwendige Prozesspartei ist. Ein Anspruch auf  Freistellung nach dieser Ziffer 7.2. entfällt, soweit die freizustellende Partei einen Rechtsverlust  erleidet, der darauf zurückzuführen ist, dass diese ihre Verpflichtungen nach S. 2 und 3 dieser Ziffer  7.2. nicht erfüllt. Diese Ziffer 7.2. findet keine Anwendung, wenn die zur Freistellung verpflichtete  Vertragspartei die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.  

8. Vertragsdauer, Kündigung

8.1. Der Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf (12) weitere Monate, wenn er nicht zum Ablauf der Vertragszeit mit einer Frist von drei (3) Monaten in Schriftform gekündigt wird.

8.2. Die Laufzeit der Verträge über weitere Leistungsmodule bestimmt sich, soweit nicht anders vereinbart, nach der Laufzeit des Rahmenvertrags. Die Kündigungsfrist für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach den Einzelverträgen bzw. jeweils maßgeblichen Leistungsbeschreibungen. Einzelne Leistungen können von dem Auftraggeber gekündigt werden, ohne dass der Rahmenvertrag berührt wird.

8.3. TalentRocket ist zur fristlosen Kündigung sämtlicher Verträge mit dem Auftraggeber berechtigt, wenn (i) der Auftraggeber die Einleitung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen eines Konkurs- oder Insolvenzgesetzes beantragt, einem solchen Antrag zustimmt oder ein derartiges Verfahren ohne seine Zustimmung rechtmäßig eröffnet wird oder (ii) die Bestellung eines Zwangsverwalters, Treuhänders, Liquidators, Vermögensverwalters oder einer ähnlichen Amtsperson für sein gesamtes oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens beantragt, einem solchen Antrag zustimmt oder eine derartige Amtsperson ohne seine Zustimmung rechtmäßig bestellt wird.

8.4. Mit Wirksamkeit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche von TalentRocket auf Vergütungszahlungen sofort fällig. Ziffern 5.2, 9 und 10.2 bleiben von etwaigen Kündigungen oder anderweitigen Vertragsbeendigungen unberührt.

9. Pflicht zur Geheimhaltung, Datenschutz

9.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Laufzeit des Rahmenvertrages sämtliche vertraulichen Informationen in Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag, dem CareerHub und den Leistungsmodulen geheim zu halten. Dies gilt nicht, sofern diese AGB, der Rahmenvertrag oder die jeweils anwendbare Leistungsbeschreibung ein Recht zur Weitergabe vertraulicher Informationen vorsehen oder eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Vertrauliche Informationen sind (i) alle von der offenlegenden Vertragspartei schriftlich oder mündlich als "vertraulich" gekennzeichneten Dokumente und Informationen, die den Vertragsparteien aufgrund der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangt sind, sowie (ii) alle Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich und nicht öffentlich zugänglich sind.

9.2. TalentRocket ist berechtigt, Vertrauliche Informationen und Plattformdaten zur Erfüllung des Vertragszweckes an andere Nutzer weiterzugeben. Für den Fall, dass der Auftraggeber ein von einem Dritten auszuführendes Leistungsmodul bucht, ist TalentRocket zur Weitergabe von sämtlichen Vertraulichen Informationen und Plattformdaten an diesen Dritten berechtigt, die zur Erfüllung der Leistung durch den Dritten erforderlich sind.

9.3 TalentRocket informiert den Auftraggeber darüber, dass TalentRocket die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendigen personenbezogenen Plattformdaten erhebt, verarbeitet und nutzt sowie an andere Nutzer übermittelt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter entsprechend zu informieren und zu gewährleisten, dass nur Mitarbeiter die Plattform nutzen werden, die hierüber im Vorfeld entsprechend informiert wurden. Die Einzelheiten der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

10.1. Auf sämtliche Verträge zwischen TalentRocket und dem Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

10.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand München.

10.3. Der Rahmenvertrag, die Verträge über weitere Leistungsmodule und diese AGB und deren jeweiligen Anlagen und Vertragsbestandteile stellen die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar und ersetzen alle früheren, in Bezug auf den Vertragsgegenstand zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen. Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke im Vertrag.