Interview Partner

Prof. Dr. Claus Köhler

Gesellschaftsrecht, M&A, Joint Ventures, Kartellrecht, Unternehmensrecht und Schiedsgerichtsbarkeit

Das steht auf meiner Visitenkarte:

Prof. Dr. Claus Köhler, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Attorney-at-Law (New York; US Supreme Ct.)


Seit wann sind Sie bei der Kanzlei MEISTERRECHTSANWÄLTE und wie sind Sie zu der Kanzlei gekommen?

MEISTERRECHTSANWÄLTE wurde von zwei weiteren Gründungspartnern und mir am 1. Januar 2010 gegründet. Davor war ich Partner von internationalen Großkanzleien. Der Beweggrund der Gründer war, gleichermaßen anspruchsvolle grenzüberschreitende Berufstätigkeit in einem von uns geprägten „anderen“ Umfeld unseren Mandanten anzubieten. Die Entscheidung war richtig.


Was ist das Besondere an MEISTERRECHTSANWÄLTE?

Wir sind eine Boutique, die in der Komplexität der oft grenzüberschreitenden und interdisziplinären Fragestellungen in nichts den Großkanzleien nachsteht, obwohl wir nur in München ansässig sind. Wenn wir für den Jahresabschluss Stellungnahmen gegenüber großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften abgeben, wird gelegentlich die Frage gestellt, ob einer unserer Auslandsstandorte noch Informationen beizutragen hat. Dies zeigt, wie unsere Beratung wahrgenommen wird. Unsere Stärken sind Kollegialität, Fairness, Teamgeist, fachliche Exzellenz und Anerkennung der Individualität von Beraterpersönlichkeiten. Dadurch entwickeln sich die Energien und Synergien, die für eine reaktionsschnelle High-End Beratung unerlässlich sind.
 

Wie sieht die tägliche Arbeit im Bereich Gesellschaftsrecht, M&A, Joint Ventures, Kartellrecht, Unternehmensrecht und Schiedsgerichtsbarkeit für einen Partner aus?

Ich beginne meinen Tag in der Regel um 8 Uhr morgens, manchmal früher schon zu Hause in Klausur. Den typischen Tagesablauf eines Partners gibt es nicht. Unabhängig von individuellen Unterschieden, bestimmen die mandatsbezogenen Anforderungen das Geschehen. Meinen Arbeitsalltag füllen der Review von Dokumenten, Telefonkonferenzen, interne, d.h. der Dialog mit den Mitarbeitern, und externe Besprechungen, teils verbunden mit Reisetätigkeit, Verfassen von Dokumenten nach rechtlicher Recherche, Vorträge und Betreuung des Bereichs Finanzen aus.


Wie fördern Sie junge Berufsanfänger bei MEISTERRECHTSANWÄLTE?

Die Fortbildung bei MEISTERRECHTSANWÄLTE beruht auf drei Säulen. Wir bieten jedes Quartal eine eintägige interne Seminarveranstaltung (Meister University) an, in der die Kernbereiche der Tätigkeit von MEISTERRECHTSANWÄLTE systematisch behandelt werden; jedes Quartal werden einen Nachmittag komplementär dazu aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung vorgestellt und diskutiert; daneben veranstalten wir für Mandanten Seminare, an denen auch die Associates teilnehmen. Die zweite Säule der Fortbildung bei MEISTERRECHTSANWÄLTE ist die externe Fortbildung. In halbjährlichen Coaching Gesprächen legen wir zusammen mit unseren Anwälten die externen Seminar- und Vortragsverhandlungen gemeinsam fest, die in das Curriculum passen. Letztlich ist für mich persönlich die Weiterbildung der Mitarbeiter durch „training on the job“, also Hinweise, die im Rahmen des Review von Dokumenten und ansonsten bei der konkreten Mandatsarbeit gegeben werden, von erheblicher Bedeutung.


Welche Qualifikationen bzw. Vorkenntnisse sollte ein Berufsanfänger im Bereich Gesellschaftsrecht, M&A, Joint Ventures, Kartellrecht, Unternehmensrecht und Schiedsgerichtsbarkeit mitbringen?

Ich arbeite regelmäßig an spezifischen Fragestellungen, auf die selbst ein Berufsanfänger mit herausragender Qualifikation nur insoweit vorbereitet ist, dass er fundiertes rechtliches Wissen als Grundlage einbringt. Dieses ermöglicht einen schnellen Einstieg in die Thematik. Die Aufgabenstellung ist dann zu bewältigen, wenn der Berufsanfänger sorgfältig mit Neigung zum Detail Spaß daran hat, die sich auftuenden juristischen Welten zu bereisen. Es geht darum, die Themen zu durchdenken und Erfolg dadurch zu haben, plausible und in sich stimmige Lösungen zu finden. Mir ist die Dialogbereitschaft und Teamfähigkeit besonders wichtig. So wird effizient Gemeinsames geschaffen.
 

Was ist das Spannendste, Unvergesslichste, Witzigste, Aufregendste, was Ihnen bisher in ihrem Berufsalltag passiert ist?

Das Thema ist abendfüllend, da ich seit 30 Jahren Berater bin. Vielleicht ist folgende Begebenheit von Interesse. Ich trug regelmäßig bei internationalen Konferenzen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes vor. Daraus ergab sich eine Empfehlung eines Kollegen. Im Jahre 1997 erhielt ich auf der Skipiste in den Engadiner Alpen mobil über einen Anruf meiner Assistentin mitgeteilt, dass sie mich wegen eines neuen Mandats verbinden wollte. Als ich sie bat, meinen baldigen Rückruf anzukündigen, sagte sie ruhig den Namen der Mandantin, deren General Counsel aus den Vereinigten Staaten anrief, und fügte hinzu: „Ich glaube, es ist wichtig“. Sie hatte Recht und das Telefonat im Schneetreiben mündete wirklich darin, dass mir eine bedeutsame Angelegenheit anvertraut wurde.


Was ist das Beste an der Arbeit bei MEISTERRECHTSANWÄLTE?

Die Zusammenarbeit in unserer Kanzlei schafft Ergebnisse, mit denen sich alle Beteiligten identifizieren können, weil sie bei Mandanten Anerkennung finden und auch objektiv hervorragend sind. Von Bedeutung ist das Arbeitsambiente. Das schafft unter Achtung der Individualität des Einzelnen die Voraussetzung für die dafür erforderlichen Energien und Synergien.


Welche Einschränkungen bringt der Beruf mit sich?

Sicher ist die Arbeitsbelastung manchmal fordernd für mich. Ich genieße allerdings die Flexibilität und die Vielfalt der Aufgabenstellungen, die für mich manche Beschwernis kompensieren.
 

Was ist Ihr Ausgleich zum Büroalltag?

Natürlich die Familie und unser Parson Jack Russell Terrier. Sportliche Aktivitäten, also Laufen, Schwimmen, Tennis und Skifahren sind genauso wichtig zum Ausgleich wie alternative Lektüre und die Abonnements im Residenztheater und in der Bayerischen Staatsoper.


Welche drei Begriffe assoziieren Sie mit dem Wort Jura?

Analytik, Ethik und Gewissenhaftigkeit.
 

Welchen Tipp würden Sie gerne jedem Nachwuchsjuristen mitgeben:

Wichtig für jeden jungen Anwalt ist selbstbewusstes Verhalten, eingebettet in die richtige Werteordnung und eingedenk der eigenen Fähigkeiten, aber ohne Anmaßung. Unabdingbar ist die Wahrung der Selbstachtung. Ehrgeiz mit Augenmaß und Fairness beim Geben und Nehmen schafft wechselseitige Zufriedenheit.