Interview Junior-Partner

Dr. Fee Mäder

Gewerblicher Rechtsschutz

Das steht auf meiner Visitenkarte:
Dr. Fee Mäder Rechtsanwältin / Junior Partnerin

Warum haben Sie sich für einen Berufseinstieg bei Oppenhoff entschieden?
Eigentlich war Rechtsanwältin zur Zeit meines Berufseinstiegs gar nicht mein Berufswunsch und erst recht nicht in einer Großkanzlei. Durch verschiedene Zufälle hat es sich ergeben, dass ich kurz nach dem zweiten Staatsexamen ausschließlich Bewerbungsgespräche mit Kanzleien geführt habe.
Für Oppenhoff habe ich mich zum einen entschieden, weil ich hier in dem von mir favorisierten Fachbereich Gewerblicher Rechtsschutz tätig werden konnte. Zum anderen habe ich einfach auf mein Bauchgefühl gehört – das sich als richtig erwiesen hat.

Was ist das Besondere an Oppenhoff?
Da fallen mir spontan zwei Dinge ein. Zuallererst meine Kolleginnen und Kollegen. Die sind großartig. Bei vielen hat sich über die Zusammenarbeit hinaus eine private Freundschaft entwickelt, was natürlich die berufliche Zusammenarbeit prägt.
Außerdem findet man bei Oppenhoff aufgrund der Kanzleivergangenheit „das Beste aus zwei Welten“: Wir arbeiten an spannenden Mandaten auf dem Niveau einer internationalen Großkanzlei, aber ohne die damit häufig verbundenen Nachteile.
Die einzelnen Fachbereiche sind nicht nur Zuarbeiter im Transaktionsgeschäft, sondern beraten vornehmlich originär. Die Hierarchien sind flach und Associates nicht nur das „Back Office“ der Partner, sondern stehen selbst in Kontakt mit Mandanten. Dadurch lernt man früh Verantwortung zu übernehmen und wächst schneller in den Beruf hinein. Nicht zuletzt kennt man jeden einzelnen Kollegen persönlich – auch standortübergreifend.
Und die Arbeitszeiten sind natürlich moderater ;-)

Wie sieht die tägliche Arbeit im Bereich Gewerblichen Rechtsschutz für einen Berufseinsteiger aus?
Man wird Schritt für Schritt an die tägliche Mandatsarbeit herangeführt – zunächst in enger Zusammenarbeit und Abstimmung, dann immer selbstständiger. Inhaltlich arbeiten die Berufseinsteiger dabei genauso eng am Mandat wie die erfahrenen Kollegen und fertigen alles, was für die Mandatsbearbeitung notwendig ist (Schriftsätze, Stellungnahmen, Mandantenkommunikation etc.), eigenständig an.

Wie werden junge Anwälte von Oppenhoff gefördert?
Nachwuchsförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Kanzleikultur bei Oppenhoff. Für Associates stellt die Kanzlei halbjährlich ein Programm mit internen fachlichen und persönlichen Aus- und Weiterbildungsangeboten zusammen. Dazu gehört etwa ein Englischkurs, ein Seminar zu den Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre und Bilanzierung, regelmäßige Tutorials von Kollegen für Kollegen mit Themen aus den unterschiedlichen Fachbereichen sowie Workshops zur Erlangung von Soft Skills. Aus aktuellem Anlass findet zum Beispiel ein Online-Seminar zum Thema „Souverän Auftreten in Videokonferenzen“ statt. Aber auch Rhetorik und Business Etikette stehen hier wiederkehrend auf dem Plan.
Ab der Junior-Partnerschaft verlagert sich der Fokus etwas auf das Thema Geschäftsentwicklung. Von erfahrenen Kollegen und der Marketingabteilung sowie von externen Trainern werden wir angeleitet, wie man das nächste Level des Anwaltsberufs erreicht: die Akquise und Pflege von eigenen Mandaten.

Welche Qualifikationen bzw. Vorkenntnisse sollte ein Berufseinsteiger im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz mitbringen?
Da ein signifikanter Teil unserer Arbeit auf Englisch erfolgt, sind – vornehmlich im Ausland erworbene – Englischkenntnisse von sehr großem Vorteil. Darüber hinaus können erste Kenntnisse im Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht nicht schaden, sind aber keine zwingende Voraussetzung. Vieles ist ohnehin ‚learning on the job‘. Uns ist es vor allem wichtig, dass der Berufseinsteiger zu unserem Team passt.

Was ist das Spannendste, Unvergesslichste, Witzigste, Aufregendste, was Ihnen bisher in Ihrem Berufsalltag passiert ist?
Durch absoluten Zufall habe ich wenige Monate nach meinem Berufseinstieg ein Mandat akquiriert, das ich unter Hilfestellung meiner Partner weitgehend selbstständig bearbeitet habe. Dabei ging es um eine Urheberrechtsverletzung auf einer Messe und eigentlich „nur noch“ um die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von ungefähr 1.000 EUR. Damit verbunden war aber eine für das Urheberrecht bislang noch nicht entschiedene grundsätzliche Rechtsfrage.
Nachdem wir erst- und zweitinstanzlich obsiegt und das OLG die Revision zugelassen hatte, wurde „mein“ Fall dann am Ende vom BGH entschieden. Einziges Manko: Die mündliche Verhandlung war für Weiberfastnacht anberaumt. Für mich als Wahl-Kölnerin natürlich schon eine Ansage. Es stand aber dennoch außer Frage, dass ich natürlich gemeinsam mit dem BGH-Anwalt in Karlsruhe vor Ort sein werde. Ich werde nie den Moment vergessen, als dieser mir während der gemütlichen Heimfahrt durchs Elsass – wenn ich doch schon auf die legendäre „Oppenhoff Wieverfastelovends Party“ verzichten musste – eine E-Mail mit dem soeben verkündeten Urteilstenor schickte. Selbstredend haben wir auch hier gewonnen ;-)
Es erfüllt mich auch heute immer noch mit ein bisschen Stolz, wenn ich bei Recherchen auf diese Entscheidung stoße.

Was ist das Beste an der Arbeit bei Oppenhoff?
Für mich persönlich ist es das selbstständige Arbeiten. Nicht nur das damit entgegengebrachte Vertrauen, sondern auch das Gefühl, selbst gegenüber dem
Mandanten verantwortlich zu sein. Am Anfang fühlt es sich zwar ein bisschen an wie der berühmte Wurf ins kalte Wasser, aber ich bin davon überzeugt, dass es das Beste aus einem herausholt. Und am Beckenrand stehen immer Kollegen, die man um Rat und Unterstützung fragen kann.

Welche Einschränkungen bringt der Beruf mit sich?
Dieser Beruf vereinnahmt sehr viel Zeit, über die man nicht mehr so frei und flexibel verfügen kann, wie man es aus dem Studium und Referendariat gewohnt ist. Seitdem ich in Teilzeit arbeite, weiß ich, das liegt nicht zwingend an aufoktroyierten Arbeitszeiten von herzlosen Partnern und Kanzleimanagements, sondern vielmehr daran, dass die juristische Tätigkeit an und für sich sehr zeitintensiv ist. Insbesondere, wenn man an mehreren Mandaten arbeitet. Wir Anwälte sind nun einmal Dienstleister, was hin und wieder dazu führt, dass sich Pläne sehr kurzfristig ändern können bzw. müssen. Aber an all das gewöhnt man sich mit der Zeit. Die nächste Herausforderung war und ist für mich persönlich, in der Teilzeit Job und Familie möglichst gewinnbringend für alle Seiten unter einen Hut zu bringen.

Was ist Ihr Ausgleich zum Büroalltag?
Mein kleiner Sohn. Er zeigt mir jeden Tag und auf vielfältige Weise, was dieses Leben ausmacht.

Sie planen ein Jura-freies Wochenende auf einer einsamen Insel und dürfen nur drei Dinge mitnehmen. Welche wären das?

Nachdem ich im Rahmen meiner Verwaltungsstation in Australien die einmalige Gelegenheit hatte, zwei Tage auf einer solchen Insel ohne Strom und fließendes Wasser zu verbringen, würde ich von weiteren Erfahrungen dieser Art gerne absehen. Auch wenn es ein tolles Erlebnis war, plane ich für mein Jura-freies Wochenende doch lieber einen Städtetrip. Aus Sicht eines Personalers habe ich mich durch diese Antwort wahrscheinlich komplett disqualifiziert…

Welchen Tipp würden Sie gerne jedem Nachwuchsjuristen mitgeben?
Gönnen Sie sich zwischendurch eine Pause oder Auszeit, in der Sie etwas tun, was Ihnen Freude bereitet und rein gar nichts mit Jura zu tun hat. Die juristische Ausbildung erfordert viel Ausdauer, Resilienz und gute Nerven. All das kann man nach meiner Erfahrung nur erhalten, wenn man immer mal wieder Kraft aus anderen Dingen schöpft! Dabei sollte man unbedingt das schlechte Gewissen und jeden Gedanken an Jura ausblenden, sonst wirkt es nicht.