Steckbrief

Janine Schöne

Immobilienrecht

An dieser Universität habe ich studiert:

Westfälische-Wilhelms-Universität Münster

 

Hier habe ich mein Referendariat absolviert:

Münster und Hamburg

 

Meine Lieblingsfächer waren...

Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht

 

Diesen Schwerpunkt wählte ich während meines Studiums:

Deutsches und europäisches Gesellschaftsrecht 

 

Das war die lustigste/einprägsamste Aussage eines Professors während meines Studiums:

„Ab dem dritten Semester Jura können Sie nicht mehr klar denken. Aber keine Sorge, daran gewöhnen Sie sich ganz schnell, wenn es erstmal soweit ist.“

 

Deshalb habe ich mich für ZENK Rechtsanwälte entschieden:

ZENK genießt einen ausgezeichneten Ruf und war mir bereits vorher ein Begriff. Zudem wollte ich gerne wieder in einer mittelständischen Boutique-Kanzlei tätig sein, sodass ich ZENK sehr schnell ins Auge gefasst habe. Mir war es damals auch wichtig spannende und anspruchsvolle Mandate betreuen zu können, Hamburg aber treu zu bleiben. Ein Wegzug kam für mich nicht in Betracht. Nach dem Vorstellungsgespräch hat mir dann auch mein Bauchgefühl gesagt, dass es die richtige Entscheidung ist und die Chemie passt. So kam ich zu ZENK. 

 

Dies war das bewegendste/lustigste Mandat meiner bisherigen Karriere:

Im Nachhinein sicher mein erstes Mandat, dass vollständig in englischer Sprache geführt wurde und da insbesondere die erste englischsprachige Telefonkonferenz - die hatte sicher einen gewissen Sketch-Charakter. Im Nachhinein kann man da durchaus über sich selbst lachen. In dem Moment allerdings eher weniger.

 

Folgende Schlüsselqualifikationen habe ich zusätzlich erlangt:

Seminare und Weiterbildungen im Steuerrecht, gewerblichen Mietrecht und zu Immobilientransaktionen.

Eine Ausbildung zur Informationstechnischen Assistentin, parallel zum Abitur.

 

Junge Juristen sollten immer an folgendes denken, wenn ihnen etwas sehr schwer oder gar unüberwindbar während ihres Studiums vorkommt:

Es kann ein befreiendes Gefühl sein, zu wissen, dass die Notenvergabe in Jura viel mit Tradition zu tun hat und weniger mit notengerechter Beurteilung. Die Note „sehr gut“ bekommt man nicht, selbst wenn man sehr gut ist. Selbst ein „gut“, bei sehr guter Leistung ist unwahrscheinlich. Die Notenskala ist leider traditionsbedingt völlig verzerrt. Ein „Vollbefriedigend“ im Jurastudium ist eine Leistung, die jeden Studenten wirklich auch „voll“ befriedigen sollte und nicht das Gefühl aufkommen lassen sollte, dass es auch ein „gut“ oder „sehr gut“ hätte sein können.

 

Das Jurastudium in einem Satz...

Das Ende des Nominalstils.