Thomas Hoffmann, Sarah Wolf und Diana Schoch über das Insolvenzrecht 2020

 Veröffentlicht am 18.01.2021.

"Liquidität war hier das Gebot der ersten Stunde"

Noerr, Anchor und Clifford Chance über die Herausforderungen im Insolvenzrecht 2020

Dr. Thomas Hoffmann (o.l.) leitet gemeinsam mit einem Partner die Noerr-Praxisgruppe Restrukturierung & Insolvenz, die in Unternehmenskrisen berät. Zu den Mandanten zählen Gläubiger, die um ihre Forderungen fürchten, die Investoren, die neues Kapital einbringen, und oft auch Unternehmen selbst. Es ist, so Hoffmann, wie bei einem Unfallchirurgen: Immer geht es um Soforthilfe, die das Überleben sichert.

Sarah Wolf (o.m.) ist seit April 2020 Partnerin bei Anchor Rechtsanwälte. Als erfahrene Insolvenzverwalterin leitet sie den Standort Duisburg, einen von 13 Standorten bundesweit. Für die drohende Insolvenzwelle sieht
Frau Wolf sich und ihre Kanzlei gut gerüstet. 

Dr. Diana Schoch (o.r.) ist seit drei Jahren als Rechtsanwältin im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht im Frankfurter Büro von Clifford Chance tätig. Sie schätzt insbesondere die Vielfalt dieses Rechtsgebiets – “von Gesellschafts- über Schuld- und Sachenrecht bis hin zu spezifischen insolvenzrechtlichen Fragen machen wir sehr viel klassisches Jura" – und die mit ihm einhergehenden wirtschaftlichen Überlegungen, die für Krisenunternehmen besonders wichtig sind.


Herr Dr. Hoffmann, die derzeitige Situation ist mit Sicherheit einzigartig, selbst für Noerr. Lassen sich dennoch Parallelen zu vergangenen Krisen erkennen für Ihre Arbeit?

Thomas Hoffmann: Nein. Anders als in der Finanzkrise nach 2008 werden die betroffenen Unternehmen einerseits mit staatliche Krediten am Leben gehalten, andererseits sind aber auch die Insolvenzantragspflichten (inzwischen nur noch partiell) ausgesetzt. Da baut sich eine riesige Lawine auf, die der Gesetzgeber mit einem neuen Sanierungsgesetz, dem Restrukturierungsrahmen, auffangen will – auch ganz neu. Wir sind alle sehr gespannt, ob es funktionieren wird. 

Frau Schoch, nicht selbstverschuldete Wirtschaftskrisen wie derzeit bilden tendenziell die Ausnahme. Wie stellt sich diese Situation für Sie am Anfang der Karriere dar und welche Erkenntnisse ziehen Clifford Chance und Sie für Ihre Arbeit und sich selbst hieraus?

Diana Schoch: Richtig, im regulären Marktumfeld sind die Krisen der Unternehmen in der Regel selbstverschuldet, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Ich konnte bis zu der Covid 19-Pandemie schon ca. zwei Jahre lang erste Erfahrungen als Anwältin mit Unternehmenskrisen sammeln; dies war sicherlich hilfreich, um die nun doch außergewöhnliche Situation besser einordnen zu können. Anders als unter regulären Umständen sind nun einige Unternehmen in eine kritische Situation geraten, die nicht schon seit längerer Zeit operativen und finanziellen Problemen ausgesetzt waren, sondern die von der eigenen Krise mit einer besonderen Intensität ohne Vorbereitung getroffen wurden. Liquidität war hier das Gebot der Stunde.

Hier galt es vor allem, schnelle Finanzierungsmöglichkeiten über staatliche Hilfsprogramme zu ermöglichen und entweder die Unternehmen selbst oder Finanzgläubiger in dieser für alle Beteiligten außergewöhnlichen Zeit, effektiv und zügig mit unserer Beratung zu unterstützen.


Frau Wolf, eine Insolvenz bedeutet für Unternehmen und Private oft das Ende des souveränen Wirtschaftens. Wie ist dies bei der coronabedingten Krise? Erkennen Sie Parallelen zu ähnlichen Situationen in der Vergangenheit und wie geht das Team bei Anchor damit um?

Sarah Wolf: Die Insolvenz ist häufig eine Entscheidung nach einem langen und schweren Weg. Oftmals bedeutet diese Entscheidung dann auch eine Erleichterung für die Unternehmer, weil sie ab diesem Moment nicht mehr alleine verantwortlich sind. Sie haben nun Berater, Sachwalter, Insolvenzverwalter an ihrer Seite, die sich um die Einhaltung von unterschiedlichsten Regeln kümmern. Bei Unternehmen, die derzeit coronabedingt in die Krise geraten sind, ist der Weg in die Insolvenz oft sehr kurz. Häufig haben Umstände außerhalb des Unternehmens zur Krise geführt. Auf Unternehmensseite ist die Situation aber vermutlich gleich belastend. Bei coronabedingten Krisenursachen ist es derzeit wesentlich herausfordernder Betriebe zu retten, denn niemand weiß wie lange die Pandemie noch andauern wird. 

Fachbereiche & Standorte: Hier sind die Kanzleien vertreten:

Herr Dr. Hoffmann, ursprünglich galt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020, diese wurde zum 01.10.2020 für überschuldete Unternehmen bis zum 31.12.2020 verlängert. Mit welchen frühzeitigen Maßnahmen verhindern Sie bei Noerr, dass Mandanten tatsächlich einen Antrag stellen müssen, sollte die Frist nicht über das Jahresende hinaus erneut verlängert werden?

Thomas Hoffmann: Die Antwort hat der Gesetzgeber selbst gegeben: Zum 1.1.2021 soll der Restrukturierungsrahmen in Kraft treten, der es erlaubt, einzelne Gläubigergruppen, insbesondere also die Kreditgeber, zu den Zugeständnissen zu zwingen, die notwendig sind, damit die Unternehmen überleben können. Darauf bereiten wir uns intensiv vor, damit wir das unseren Mandanten zur Vermeidung der Insolvenz anbieten können. Und wenn das nicht reicht: Das Insolvenzrecht bietet mit Schutzschirm- und Eigenverwaltung bereits jetzt gute Sanierungsmöglichkeiten.

Frau Schoch, wie veränderte die ausgesetzte Insolvenzantragspflicht Ihre Arbeit bei Clifford Chance in den letzten Wochen und Monaten und was konnten Sie für Ihre Mandanten möglich machen, damit diese nicht spätestens nach dem 31. Dezember 2020 einen Antrag stellen müssen?

Diana Schoch: Die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten im Frühjahr hat selbstverständlich dazu beigetragen, dass aus Sicht der von der Covid-19-Pandemie betroffenen Unternehmen und ihrer jeweiligen Stakeholder nach vielleicht anfänglicher Panik zunächst einen gewisse "Entspannung" eintreten konnte. Unsere Aufgabe in der Rechtsberatung war es in der Anfangszeit vor allem, Aufklärungsarbeit mit Blick auf die sich schnell ändernden gesetzlichen Regelungen zu betreiben.

Insbesondere galt (und gilt) die Aussetzung der Insolvenzantragspflichten nicht automatisch und unter allen Umständen, sondern nur, sofern die betroffenen Unternehmen auch eine Abwendung ihrer finanziellen Krisensituation mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erzielen können. Beispielsweise durch die berechtigte Hoffnung, die Gewährung staatlicher Hilfen in Form von z.B. KfW-Krediten oder Landesbürgschaften erwarten zu können.

Hier bestand vor allem die Gefahr, dass sich die Mandanten – ob Banken oder Unternehmen – in falscher Sicherheit wiegen; daher galt es mehr denn je, durch enge und offene Kommunikation mit allen Beteiligten, also insbesondere der Geschäftsführung, den finanziellen Beraterinnen und Beratern des Unternehmens und den Finanziererinnen und Finanzierern, gemeinsam die schwierige Situation mit der nötigen Wachsamkeit, aber auch Ruhe, zu analysieren und auf die sich ständig ändernden äußeren Umstände äußerst flexibel zu reagieren.

Frau Wolf, als Kanzleiboutique für Insolvenzrecht ist Anchor sehr nahe an den Auswirkungen von Wirtschaftskrisen. Wie hat sich die aktuelle Krise auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgewirkt? Schafft dies die nötigen Spielräume für sichere Zukunftsaussichten oder handelt es sich um den berühmten „Tropfen auf den heißen Stein“?

Sarah Wolf: Die befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Insolvenzgründe, die vorher zwingend eine Insolvenzantragspflicht ausgelöst hätten, zu beseitigen. Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen ist das nur wenigen Unternehmen gelungen. 

Bei vielen Unternehmen hat die Aussetzung der Antragspflicht die Krise leider eher verschärft: Denn je länger das grundsätzlich insolvenzreife Unternehmen weiter wirtschaftet, umso mehr Schäden entstehen für die Gläubigerinnen und Gläubiger.

Die Aussetzung der Antragspflicht beseitigt nicht die Krise, sondern hält Unternehmen am Markt, die dazu oftmals keine Berechtigung haben. Durch das Fehlen dieser Marktbereinigung erleiden leider andere Unternehmen große wirtschaftliche Schäden und können selbst in die Krise geraten.

Herr Hoffmann, was sind derzeit die größeren Herausforderungen Ihrer Arbeit – die unsichere Rechtslage aufgrund noch ungeklärter rechtlicher Bewertungen in der Pandemie oder die große Anzahl an Mandaten aufgrund der schwierigen Bewertungslage für ihre Unternehmen? Wie hat sich Noerr auf die Situation eingestellt?

Thomas Hoffmann: Die größte Herausforderung ist und bleibt es, gute junge Juristinnen und Juristen für die Anwaltstätigkeit in diesem Bereich zu begeistern. Die meisten haben im Studium und Referendariat mit dem Insolvenz- und Sanierungsrecht bestenfalls am Rande zu tun. Aber die Mühe lohnt sich glücklicherweise immer wieder – für beide Seiten:

Wer einmal eine erfolgreiche Unternehmenssanierung mitgemacht hat, ist anschließend hoch befriedigt, auch wenn es im Zweifel eine Zeit lang weniger Schlaf bedeutet.

 

Bei Unternehmen, die derzeit coronabedingt in die Krise geraten sind, ist der Weg in die Insolvenz oft sehr kurz. Häufig haben Umstände außerhalb des Unternehmens zur Krise geführt.
Sarah Wolf

In den vergangenen Monaten hat die Kommunikation mit Mandanten, Kolleginnen und Kollegen vor allem digital stattgefunden. Inwiefern hat dies auch den Workflow im Insolvenzrecht bei Clifford Chance verändert, Frau Schoch?

Diana Schoch: Als Rechtsanwaltskanzlei haben wir das große Glück, im Zweifel für unsere Arbeit nicht mehr als einen Laptop und ein Telefon zu benötigen – wir können wohl mit am besten von überall aus arbeiten. Den Umzug ins Homeoffice haben wir als Kanzlei sehr schnell und unkompliziert bewältigt; damit hätten wir wohl selbst zuvor so nicht gerechnet! Wir nutzen selbstverständlich jegliche digitale Kommunikationsform; insbesondere Videokonferenzen sind in den letzten Monaten intern und extern ein wichtiger Kanal geworden, um miteinander im Austausch zu bleiben.

Gerade in Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen ist die Lage oft brenzlig und die Stimmung aufgeheizt. Persönliche Kommunikation kann in solchen Situationen häufig Wunder wirken, Missverständnisse können leichter aufgeklärt werden und viele Gespräche, die am Rande von Meetings stattfinden, haben den Ausgang einer Diskussion nicht selten stärker beeinflusst als der offizielle Teil.

Diese Möglichkeiten bleiben uns zwar leider momentan verwehrt. Dennoch haben wir und die Mandanten in der Zwischenzeit zu einer neuen Routine gefunden und die Scheu vor wichtigen Gesprächen über Videotelefonie hat sich wohl bei allen weitestgehend gelegt. Wir freuen uns aber schon jetzt, mit den Mandanten hoffentlich bald wieder auch eine persönliche Kommunikation haben zu können.

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Aufgrund der Pandemie ist einerseits in Bewertungsfragen die Rechtslage oft unklar und andererseits steigen aufgrund dessen natürlich auch die Nachfragen von Mandanten. Wie haben Sie sich bei Anchor auf diese Situation in den letzten Monaten eingestellt und wie können Sie Ihren Mandanten Rechtssicherheit geben, Frau Wolf?

Sarah Wolf: Die Rechtslage, ob ein Unternehmen insolvenzreif ist oder nicht, ist klar geregelt. Das eigentliche Problem besteht darin, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer nicht wissen, wie es um ihr Unternehmen tatsächlich steht.

Viele glauben, dass alleine die Rechtsform eine haftungsabschirmende Wirkung habe und sie daher als Unternehmensleiterin oder -leiter keinen Haftungs- oder Strafbarkeitsgefahren ausgesetzt sind. Meist wird im ersten Beratungsgespräch klar, dass sich die Unternehmensleitung nur wenige Gedanken über diese Themen gemacht hat.

Herr Dr. Hoffmann, wie bewerten Sie die derzeitige Einstiegssituation für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger im Insolvenzrecht bei Noerr? Bieten sich aktuell wichtige Einblicke in Krisensituationen oder stellen gerade diese einen komplizierten Einstieg in das Berufsleben dar?

Thomas Hoffmann: Wir haben oft das Glück, in sehr großen Fällen (z.B. Thomas Cook, Condor oder aktuell Wirecard) tätig zu sein – das ist für Berufseinsteiger nicht immer interessant, weil die Gesamtzusammenhänge schwerer zu überschauen sind. Wir beraten aber auch viele mittlere und kleine Unternehmen in der Krise, was am Anfang meist befriedigender und lehrreicher ist. Und wir versuchen natürlich, jeden bestmöglich und selbstmotivierend bei den anstehenden Aufgaben einzusetzen. Denn nur dann kann man anwaltlich wachsen.

Wer einmal eine erfolgreiche Unternehmenssanierung mitgemacht hat, ist anschließend hoch befriedigt, auch wenn es im Zweifel eine Zeit lang weniger Schlaf bedeutet.
Thomas Hoffmann

Timing ist alles, oder etwa doch nicht? Würden Sie die Krisenzeit aktuell als perfekten Einstiegszeitpunkt im Insolvenzrecht bei Clifford Chance sehen? Was sollten die Bewerberinnen und Bewerber idealerweise an Eigenschaften und Kenntnissen mitbringen und worauf müssen sich diese einstellen, Frau Schoch?

Diana Schoch: Unbedingt – es gibt wohl kaum einen Zeitpunkt, der besser geeignet wäre, um in das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht einzusteigen! Die aktuelle Krisensituation wird sich sicherlich noch über die nächsten Monate und Jahre auswirken, was aus unserer Sicht eine Menge Arbeit, aber auch ganz besondere Möglichkeiten mit sich bringt. Juristen, die sich mit solchen Krisensituationen auskennen, sind sehr gefragt!

Bewerberinnen und Bewerber sollten neben den üblichen Voraussetzungen wie sehr guten Abschlüssen vor allem ein großes Interesse an wirtschaftlichen Fragestellungen und Hintergründen mitbringen, um die Belange unserer Mandanten bestmöglich verstehen und adressieren zu können. Einstellen sollten sich Bewerberinnen und Bewerber in unserem Team auf abwechslungsreiche Mandate, eine intensive Einbindung in die Kommunikation mit den Mandanten von Anfang an (der Schubs ins kalte Wasser bleibt nicht aus!) sowie auf herausfordernde, aber vor allem spannende und sich schnell ändernde Situationen. 

Viele Unternehmen nutzten die Zeit des Lockdowns und die darauffolgenden Monate für eine Umstellung von Arbeits- und Entwicklungsprozessen. Wurde auch bei Anchor als Rechtsanwaltskanzlei in dieser Hinsicht etwas geändert und wie verlaufen Recruiting und Personalentwicklung derzeit, Frau Wolf?

Sarah Wolf: Natürlich sind wir immer auf der Suche nach guten Juristinnen, Juristen, Wirtschaftswissenschaftlerinnen und Wirtschaftswissenschaftlern. Insolvenzrecht ist im Studium ein eher vernachlässigtes Rechtsgebiet. Da wir davon ausgehen, dass in den nächsten Monaten und Jahren deutlich mehr Arbeit auf uns zukommt, suchen wir derzeit verstärkt.

Wir bilden gerne junge Leute aus, denn bei uns ist nicht nur ein solides juristisches Können, sondern auch ein gutes betriebswirtschaftliches Verständnis gefragt. 

Anchor ist gut aufgestellt, was die Technik, Sicherheit und die Mobilität betrifft, um effektiv arbeiten zu können. Wir versuchen sowohl für unsere Mitarbeiter als auch für Bewerber, Reisetätigkeit und Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich zu halten. Das gilt auch für Vorstellungsgespräche. Derzeit führen wir die ersten Gespräche meist als Telefon- oder Videokonferenz. Dadurch bekommen Bewerber bereits einen ersten Eindruck von uns und wir von ihnen und wir können herausfinden, ob wir zueinander passen. Außerdem haben wir unseren Recruitingprozess verschlankt. Wir versuchen nun die persönlichen Gespräche auf maximal zwei Runden zu beschränken, je nach Position.

Im Bereich der Personalentwicklung appellieren wir wie zuvor auf die Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter. Jede und jeder aus unserem Team bekommt von uns ein Budget zur Verfügung gestellt, dass er oder sie im Jahr für Fort- und Weiterbildungen nutzen soll, vorausgesetzt, es passt zu den beruflichen Herausforderungen. Des Weiteren haben wir eine interne Anchor Acadamy, die wir momentan weiter ausbauen und verbessern.

Juristen, die sich mit solchen Krisensituationen auskennen, sind sehr gefragt!
Diana Schoch

Arbeitszeitmodelle, Team Spirit & gelebte Werte

 Mehr über die Philosophie der einzelnen Kanzleien in der Übersicht

→ Noerr
→ Anchor
→ Clifford Chance
 

Das Insolvenzrecht gilt allgemein als ein krisensicherer Fachbereich. Sind junge Juristinnen und Juristen nach wie vor gut damit beraten?

Thomas Hoffmann: Ja! Aber auch im Insolvenzrecht gibt es Durststrecken – während des Konjunkturaufschwungs von 2012–2019 waren einige Insolvenzverwalterbüros selber in der Krise. Das Insolvenzrecht ist allerdings eine Dachdisziplin, das Bezüge in ganz viele andere Rechtsgebiete hat: Vom Arbeitsrecht über das Gesellschafts- und Vertragsrecht bis hin zum Strafrecht.

Gute Insolvenzrechtlerinnen und Insolvenzrechtler kennen sich also in vielen Bereichen aus und können auch mal krisenfern beraten.


Insolvenzen sind insbesondere für die Unternehmen eine emotionale Angelegenheit. Welche Kompetenzen sollten Anwältinnen und Anwälte hier unbedingt mitbringen?

Diana Schoch: Wir kommen als Beraterinnen und Berater oftmals in Situationen von außen hinein, in denen das Unternehmen, die Geschäftsführung aber auch Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Lieferantinnen, Lieferanten, Finanziererinnen und Finanzierer unter besonderem emotionalen Stress stehen! Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, um die angespannte Situation nicht noch weiter hochzukochen.

Anwältinnen und Anwälte sollten in der Lage sein, die Situation schnell zu erfassen und dabei nicht nur juristische und wirtschafltiche Eckdaten, sondern auch die zwischenmenschlichen Spannungsfelder unter den Beteiligten im Blick zu haben.

Deeskalation und eine möglichst ruhige Betrachtung der Situation sind hier ebenso wichtig wie ein Gespür für die Sorgen und Nöte, welche das Denken und Handeln der Beteiligten in dem Moment beeinflussen. Hier hilft es sehr, neben dem juristischen Sachverstand auch ein gewisses Maß an Empathie mitzubringen und in der Lage zu sein, beides wohldosiert kombinieren zu können. Aber keine Angst: Man wächst in diese Aufgabe hinein und niemand erwartet, dass man solchen Herausforderungen von Beginn an ohne Weiteres gewachsen ist. Wir alle lernen hier bei jedem Mandat hinzu!

Mit diesen Gehältern und Zusatzleistungen punkten die Kanzleien:

Insolvenz und Restrukturierung sind, wie bei anderen Kanzleien, die zwei Seiten im Insolvenzrecht bei Anchor. Mussten auch Sie schon einmal Entscheidungen gegen Ihre Überzeugung aufgrund der Gläubiger umsetzen und wie gehen Sie damit um, Frau Wolf?

Sarah Wolf: Das Insolvenzverfahren dient der gemeinsamen Befriedigung aller Gläubigerinnen und Gläubiger. Ihnen ist im Regelfall ein Schaden entstanden, den wir versuchen bestmöglich zu minimieren. Wir bemühen uns Entscheidungen einvernehmlich mit den Gläubigern zu treffen. Allerdings kann es herausfordernd sein, alle Interessen unter einen Hut zu bekommen. 

Ihr Fazit?

Thomas Hoffmann: Wenn es gelingt, einem Mandanten in der Krise aus der Not zu helfen, ist das das Beste was einer Anwältin oder einem Anwalt passieren kann. Das gelingt im Sanierungsrecht so oft, dass ich es noch nie bereut habe, mich dafür entschieden zu haben und es jedem, der Anwältin oder Anwalt werden will, nur empfehlen kann.

Diana Schoch: Aktuell sind viele Mandanten aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedinungen und nicht vorhersehbaren Entwicklungen verunsichert und haben einen höheren Bedarf an Know-how-Sessions bzw. Webinaren rund um die rechtlichen Entwicklungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht. Dies ermöglichen wir sehr gerne, sodass auch solche Veranstaltungen aktuell verstärkt zu unserer Arbeit zählen – wir freuen uns aber, auf diese Weise im Austausch zu bleiben. Gleichzeitig rollt wohl derzeit eine Welle an Restrukturierungen und Insolvenzen auf uns zu, die sicherlich eine besondere Herausforderung darstellen wird. Dennoch – oder gerade deshalb – gilt jedoch: Die Arbeit im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht ist turbulent, bunt und hält viele Überraschungen bereit! 

Sarah Wolf: Wer juristische mit betriebswirtschaftlichen Themen verbinden will, Empathie besitzt, lösungsorientiert denkt und die Interessen aller Betroffenen im Auge behält, findet im Insolvenzrecht und  in der Restrukturierung seine Berufung. Ich mache meine Arbeit sehr gerne und hoffe das eine oder andere Unternehmen, sei es durch Sanierung oder Insolvenz, auf gesunde Füße zu stellen. Natürlich ist das befriedigender als ein Unternehmen zu schließen. Eine Sanierung von Unternehmen wird in Zeiten mit und auch nach Corona in manchen Branchen sicherlich komplizierter werden. 

Die Corona-Pandemie ist für unsere Volkswirtschaft eine große Herausforderung. Zum Glück haben wir hier in Deutschland ausreichend Stabilität, um sie zu meistern.
 
Vielen Dank, Herr Dr. Hoffmann, Frau Dr. Schoch, Frau Wolf!

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