Viele Jurastudenten spielen mit dem Gedanken, ein Semester im Ausland zu verbringen und so ihren Horizont zu erweitern, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und ganz nebenbei eine Menge Spaß zu haben. Viele Studenten denken aber, dass sie sich mit einem Auslandssemester in den finanziellen Ruin treiben würden - denn die Eltern können oder wollen die Mehrkosten nicht bezahlen. Was tun also? Heute bekommst du von uns alle Infos, damit deinem Auslandssemester finanziell nichts mehr im Wege steht!
1.“EU sei Dank!” - Das Erasmus-Stipendium
Wenn du ins europäische Ausland möchtest, hat das einen entscheidenden Vorteil: Mit dem Erasmus-Stipendium erhältst du eine finanzielle Unterstützung, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängt! Außerdem wirst du in der Regel auch von den Studiengebühren der Universität im Ausland befreit und zahlst nur die Semestergebühr deiner Uni in Deutschland weiter. Die Förderhöhe liegt zwischen 150 und 300 Euro im Monat, abhängig vom Land, in dem das Auslandssemester verbracht werden soll. Wenn du an einem Studienaufenthalt im Ausland mit Erasmus-Stipendium interessiert bist, informierst du dich hierfür am besten im Büro für Internationales an deiner Universität.
Klingt gut! Aber bin ich teilnahmeberechtigt?
Um am Erasmus-Programm teilnehmen zu dürfen, musst du an einer Universität immatrikuliert sein und mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben. Du musst die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder eines Vertragspartners im Europäischen Wirtschaftsraum oder eines assoziierten Landes besitzen. Zumindest Grundkenntnisse der Landessprache des Gastlandes solltest du ebenso beherrschen, beziehungsweise ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache.
Mehr Informationen erhältst du zum Beispiel auf der Seite des BAföG.
Praktika im Ausland
Übrigens können mit dem Erasmus-Stipendium nicht nur Studienaufenthalte, sondern auch Praktika im EU-Ausland gefördert werden. Für beide Ausbildungsoptionen kannst du im Normalfall einmal gefördert werden, und das jeweils für maximal 12 Monate.