Kanzlei Gruenecker im Gespräch mit TalentRocket - IP Boutique

IP-Recht: Was macht ein IP Anwalt?

"IP-Recht ist international, greifbar & lebendig!" – Dr. Holger Gauss, Partner bei der Boutique Kanzlei Grünecker im Interview

Der Bereich Intellectual Property umfasst sowohl technische Schutzrechte, wie Patente, als auch nicht-technische Schutzrechte wie Marken, Designs und Urheberrecht. Typischerweise sind IP-Anwälte auch im Wettbewerbsrecht tätig. In der Praxis gibt es wenige Anwälte, die alle Felder abdecken.

 

Hallo Herr Dr. Gauss, wenn man den ganzen Tag mit Marken zu tun hat, kauft man dann bewusster No-Name-Produkte?

Eher nicht. Die Hauptfunktion von Marken ist, für die Verbraucher sicherzustellen, dass sie Produkte in gleicher Qualität vom gleichen Anbieter erwerben können. Dies ist bei No-Name-Produkten nicht gewährleistet.

Ich achte verstärkt darauf, Produkte mit guter Qualität zu erwerben, von Lebensmitteln über Bekleidung bis zu technischen Geräten. Wenn man billig kauft, erwirbt man in der Regel das Produkt zweimal.

Weiter identifiziere ich mich auch mit meinen Mandanten und deren Produkten und versuche diese zu unterstützen.

 

Was macht Intellectual Property im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten überhaupt aus?

Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten, ist IP-Recht sehr „greifbar“. Häufig kennt man die involvierten Marken und Produkte. Man kann sich leicht mit den Marken identifizieren. Es ist sehr „lebendig“ und man sieht schnell die Ergebnisse der eigenen Arbeit, da die rechtsverletzenden Produkte letztendlich „asap“ vom Markt müssen. Wenige Rechtsgebiete bieten die Chance, so international zu arbeiten wie im IP-Recht.

 

Ab welchem Punkt wird man als IP-Rechtler involviert, wenn die Marke schon verletzt ist oder von Anfang bis Ende?

Im Idealfall betreuen wir Mandanten lange vor Produkteinführung bei strategischen Entscheidungen, z.B. bei der Anmeldung ihrer Marken und Designs. Hier werden bereits die Weichen für die spätere Verteidigung der Marken/Designs gestellt. Eine Marke, die nicht alle Produkte des Mandanten umfasst, kann schwer zu verteidigen sein. Weiter ergeben sich viele taktische Fragen vor einem Prozess. 

 

Noch vor ein paar Jahre hörte man in Zusammenhang von Markenrechtsverletzungen oft von chinesischen Unternehmen, die u. a. deutsche Produkte kopierten. Stellen solche Fälle heute noch Ihre Hauptbetätigung dar oder wo liegt Ihr Tätigkeitsschwerpunkt? 

Tatsächlich stammt der größte Teil von Plagiaten noch immer aus China. Plagiate werden allerdings nicht mehr in großen Containern, sondern in kleineren Mengen über den Postweg verschickt, um die Durchsetzung von Ansprüchen schwieriger zu machen. Das Vorgehen gegen Plagiate gehört zu meiner Tätigkeit. Hier beraten wir Mandanten im Rahmen von Klageverfahren, einstweiligen Verfügungen, Beschlagnahmen im Rahmen von Messen, aber auch Grenzbeschlagnahmeverfahren. Wir vertreten allerdings auch viele Mandanten aus Hongkong und China und beraten Mandanten auch bei der Absicherung ihrer Rechte und auch etwa bei der Prüfung, ob Produkte in einer bestimmten Form oder Farbe oder unter einer bestimmten Marke vermarktet werden können, ohne Rechte Dritter zu verletzen. 
 

Prozessieren Sie mehr als andere Fachabteilungen?

Natürlich! Grünecker Patent- und Rechtsanwälte ist eine IP-Boutique mit überwiegend internationalen Mandanten. Die Gerichtsverfahren werden bei Marken-, Design- und UWG Prozessen von unseren Rechtsanwälten geführt – bei Patentverletzungsprozessen in Zusammenarbeit mit einem Patentanwalt.

Im Bereich Marken- und Designrecht werden viele Auseinandersetzungen über einstweilige Verfügungen geführt. Hier passiert es öfter, dass der Gegner die einstweilige Verfügung anerkennt und daher eine mündliche Verhandlung nicht mehr notwendig ist. Ich bin in der Regel einmal pro Monat vor Gericht.

 

Mit welchen Mitteln setzen Sie hauptsächlich die Belange Ihrer Mandanten durch?

Mein Team betreut die ganze Bandbreite von Rechtsbehelfen. Hierunter fallen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen, aber auch Widersprüche und Löschungsverfahren gegen Marken und Nichtigkeitsverfahren gegen registrierte Designs.

Üblicherweise wird zuerst abgemahnt. Sofern sich der Verletzer nicht unterwirft, setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten mit einstweiligen Verfügungen durch. Hier ist der deutsche Rechtsschutz sehr effektiv. Eine einstweilige Verfügung kann innerhalb von wenigen Tagen und sogar Stunden erwirkt werden, auch wenn der Gegner im Ausland sitzt. 

 

Müssen Sie dazu auch internationale Ämter bzw. Schiedsgerichte anrufen und auch ggf. auch dort vor Ort sein?

Wir sind hauptsächlich vor europäischen Gerichten in Deutschland tätig. Daneben vertreten wir Mandanten vor dem Europäischen Markenamt in Alicante (EUIPO). Hier gibt es allerdings in der Regel keine mündlichen

Verhandlung, sondern erst in der nächsten Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof. Wir sind auch verstärkt in Schiedsverfahren tätig. 

 

Markenrechtler werden zum Teil auch direkt auf Messen tätig. Können Sie uns einen solchen Einsatz beschreiben?

Es geht bei solchen Einsätzen darum, unsere Mandanten direkt vor Ort zu betreuen. So begleiten wir diese häufig vor oder unmittelbar nach Eröffnung der Messe, um Rechtsverletzungen zu identifizieren. Man sollte flexibel sein, denn die Strategien können sich auf der Messe ändern.

Die Wahl der Mittel hängt von den Wünschen der Mandanten ab und auch davon, ob es sich um einen "Wiederholungstäter" handelt. Zum Teil mahnen wir ab, zum Teil wird direkt eine einstweilige Verfügung beantragt oder ein Strafantrag gestellt. Bei Mandanten, die langjährige Erfahrung mit Messen haben, arbeiten wir auch im "back-office" und stehen bereit, sofern ein Gerichtsverfahren notwendig wird. 

 

In Deutschland boomt die Start-Up-Szene. Gehören diese jungen Unternehmen auch zu Ihren Mandanten? 

Wir betreuen eine ganze Reihe von nationalen und internationalen Start-Ups, u.a. aus den Bereichen Mode, Internethandel und Lebensmittel (Power-Foods, Tee). Wir verteten mehr als 100 europäische Unionsmarken für Start-Ups aus dem Silicon Valley.

Das bekannteste "Start-Up", für das Grünecker von Anfang an gearbeitet hat, ist sicherlich Google.

Das bekannteste "Start-Up", für das Grünecker von Anfang an gearbeitet hat, ist sicherlich Google.
Dr. Holger Gauss

Was ist für die IP-Strategie eines Start-Ups im Vergleich zu etablierten Unternehmen wichtig? Wie kann eine solche aussehen? 

Das Budget für IP ist in der Regel zunächst eher begrenzt, was nachvollziehbar ist. Wichtig ist, die Kosten für IP anfangs möglichst niedrig zu halten, bis Umsätze erwirtschaftet werden. Daher müssen wir abwägen, in welchem Umfang und in welchen Ländern Schutzrechte angemeldet werden. Wichtig ist, unnötige Fehler zu vermeiden, die Geld kosten können. Es ist beispielsweise fatal, wenn ein neues Produkt vom Markt genommen werden muss - auch für kommende Venture Captital Runden. 

 

Wie schätzen Sie das Wachstumspotential bzw. die Karrieremöglichkeiten für den Markt IP-Recht ein?

Ich bin seit 2001 im Bereich IP tätig. Zum damaligen Zeitpunkt waren nur wenige Kanzleien auf dem Markt visibel. Dies hat sich stark geändert, was sicher auch mit einer steigenden Anzahl von registrierten Marken, Designs und Patenten zusammenhängt.

Ein Peak ist noch nicht abzusehen, da die Globalisierung weiter voranschreitet und aktuell auch viele Firmen aus den USA, China etc. auf den deutschen Markt drängen. Der Bereich IP bietet auch sehr gute Karrierechancen und darüber hinaus die Möglichkeit, international für Mandanten aus der ganzen Welt, aber auch mit Partnerkanzleien auf der ganzen Welt zusammenzuarbeiten.

Aktuelle Jobs bei Grünecker

In manchen Rechtsgebieten sind die Partnerstellen oft auf Jahre vergeben - sehen Sie hier mehr Potenzial im IP-Recht?

Dies hängt von der Struktur der jeweiligen Kanzlei ab. Allerdings ist das IP-Geschäft eher ein Spielfeld für Boutique-Kanzleien. Hier gibt es raschere Aufsstiegschancen als bei Großkanzleien. Meiner Erfahrung nach stehen Kollegen, die IP bei Großkanzleinen betreuen, oft stark unter Druck und können die dort geforderten Umsätze nur dann erzielen, wenn sie stark in das M&A-Geschäft involviert sind. Dies sehe ich allerdings nicht als klassische IP-Tätigkeit. 

 

Die Gegenfrage der sogenannten "Generation Y" könnte lauten: Kann man als IP-Anwalt auch mit einer 40h-Woche erfolgreich sein?

Im Bereich Litigation wird das eher schwierig, da wir oft auf Zuruf mit sehr kurzen Fristen und auf Messen tätig werden müssen. Wenn der Rechtsverletzer am kommenden Tag wieder nach China zurückreist, müssen wir auch mal eine Nachtschicht einlegen.

Im Bereich Prosecution ist ein 40-Stunden-Job eher umsetzbar, da die Amtsfristen länger und Adhoc-Verfahren eher unüblich sind. Wichtig ist meiner Meinung nach eine gesunde Mischung - nicht nur für Millenials. 

 

Ist der Berufseinstieg ins IP-Recht wie ein kompletter Neuanfang oder kann man auf den Grundlagen der universitären Ausbildung gut aufbauen? 

Für die meisten Berufseinsteiger stellt IP ein kompletter Neuanfang dar. Dies ist aber nicht schlimm. Wir haben alle "klein" angefangen. Der Bereich IP beruht zu einem großen Teil auf Case Law, insbesondere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Diese eignet man sich im Laufe der Zeit an. Wir freuen uns, wenn Kandidaten bereits erste Erfahrungen im Bereich IP gemacht haben. Berufsanfänger sind ebenfalls herzlich willkommen. 

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Viele Nachwuchsjuristen promovieren im IP-Recht und absolvieren einen LL.M. -empfehlenswert?

Eine Promotion ist nach wie vor bei Mandanten sehr beliebt, bei uns aber keine Einstellungsvoraussetzung. Bei uns sind, aufgrund unserer internationalen Mandanten, sehr gute Englischkenntnisse unabdingbar. Wenn diese im Rahmen eines LL.M.-Programms erworben werden, ist dies natürlich schön. Ich habe rechtsvergleichend promoviert und habe in einer Kanzlei in den USA gearbeitet. Daher hab ich auf einen zusätzlichen LL.M. verzichtet. 

 

Sie haben promoviert, haben einen Fachanwaltstitel und sprechen mehrere Sprachen. Warum ist Grünecker für Sie die richtige Kanzlei?

Grünecker ist generell die richtige Kanzlei, sofern Sie im Bereich IP auf höchstem Level arbeiten und spannende Fälle für internationale Mandanten lösen möchten. Unsere Mitarbeiter kommen aus über 20 Ländern. Wir sind intern also auch "international" und kommunizieren untereinander viel auf Englisch.

Darüber hinaus schafft die enge Zusammenarbeit mit unseren Patentanwälten ein tolles Umfeld, das sich von der Arbeit in nicht gemischten Kanzleien stark unterscheidet. Berufsanfänger werden von uns direkt am Fall durch den jeweiligen Partner ausgebildet.

Die Boutique Kanzlei ist sehr darauf bedacht, dass das Klima stimmt. Ich freue mich noch immer, dass ich 2004 bei Grünecker unterschrieben habe und hatte noch zu keinem Zeitpunkt Abwanderungsgedanken. 

 

Vielen Dank!

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