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Das zweite Vorstellungsgespräch - Tipps für eine überzeugende Leistung

Mal schnell einen Job in Jura abgestaubt: so überzeugst du in der zweiten Runde des Vorstellungsgesprächs

Stellenangebote für Juristen kannst du nicht mehr sehen – du hast sie alle schon gelesen. Und irgendwann hast du sie dann: die Einladung zum Bewerbungsgespräch. Das Gespräch läuft gut… Und du wirst zur zweiten Runde eingeladen! YES! Wenn man es im Bewerbungsmarathon in die zweite Runde des Bewerbungsprozesses schafft, ist man erst mal richtig glücklich – denn man hat im ersten Interview überzeugt! Doch was gibt es jetzt zu beachten? Wie meistert man auch das zweite Bewerbungsgespräch?

1. Beim Erstkontakt gut – beim zweiten Gespräch noch besser!  

Wenn man das erste Bewerbungsgespräch gemeistert hat und im Anschluss in die zweite Runde eingeladen wird, ist das definitiv ein Grund, sich zu freuen! Allerdings sollte man sich natürlich seines Sieges noch nicht all zu sicher sein – schließlich gibt es mindestens einen weiteren Bewerber, der es auch bis ins zweite Bewerbungsgespräch geschafft hat. Das gibt Ansporn, bei der zweiten Runde nochmal alles zu geben.  
Überlege auch, warum du beim ersten Treffen überzeugt hast und halte dir das immer wieder vor! Das gibt Selbstbewusstsein für den nächsten Termin. 

2. Neue Gesprächspartner: Kein Problem 

Stell dich darauf ein, dass deine Gesprächspartner im zweiten Bewerbungsgespräch möglicherweise nicht dieselben Personen wie in der ersten Runde sein werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du problemlos telefonisch oder per E-Mail nachfragen, mit wem das Gespräch stattfinden wird. Dies ist ein Pluspunkt: denn so kannst du dich schon im Voraus im Internet über den Werdegang und über etwaige Fachgebiete des Gegenübers kundig machen. Auch interessant: wenn dein potentieller direkter Vorgesetzter anwesend ist, kannst du konkrete Fragen zur Zusammenarbeit oder zum Arbeitsalltag stellen.  

3. Ein guter Zuhörer sein: Nachhaken 

Zeige, dass du im ersten Bewerbungsgespräch gut zugehört hast und über das Gesagte nachgedacht hast. Im Bezug auf interessante Punkte nochmal nachzufragen hilft dir außerdem, wichtige Informationen zu sammeln! 

4. Ihr dachtet, letztes Mal war ich gut informiert? Dann hört mal her, was ich heute weiß!  

Vermutlich hast du dich beim ersten Bewerbungsgespräch schon auf der Homepage oder auf dem Arbeitgeberprofil der Kanzlei oder des Unternehmens umgesehen. Wenn du zur zweiten Runde eingeladen wirst, ist es an der Zeit, sich noch genaueres Wissen anzueignen. Informiere dich über wichtige Fälle der Kanzlei und durchforste das Internet nach allem, was brauchbar ist. Zu gut informiert sein kann man gar nicht! Einzige Ausnahme: Wenn du – Facebook sei dank – weißt, dass dein Interview-Partner am Wochenende feiern war, lässt du das beim Gespräch besser unerwähnt! 

5. Kritisch sein: Bewerben muss sich auch der Arbeitgeber 

Klar, die Suche nach Jobs für Juristen kann sich anspruchsvoll und langwierig gestalten. Trotzdem, für die Kanzlei oder das Unternehmen wirst du möglicherweise langfristig arbeiten und versuchen, dir dort deine Karriere aufzubauen. Hab daher auf keinen Fall Angst, die Fragen zu stellen, deren Antworten für dich persönlich wichtig sind! Informiere dich über Karrieremöglichkeiten, die Atmosphäre im Team, die Möglichkeit einer Versetzung ins Ausland. Das zeigt zudem dein Engagement und vermittelt ehrliches Interesse. Kannst du dir eine Karriere in diesem Unternehmen oder der Kanzlei vorstellen?  

TalentRocket Tipp: Scheu dich nicht, nach dem restlichen Ablauf des Einstellungsprozesses nach der zu besetzende Stelle zu fragen. So bekommst du eine Vorstellung, wann eine Entscheidung getroffen wird und ob dir noch weitere Etappen bevorstehen!  

6. Zu oft vergessen: die E-Mail nach dem Gespräch 

Nachdem du das Bewerbungsgespräch geschafft hast, vergiss nicht, eine kurze E-Mail an deinen Gesprächspartner zu schicken, in dem du dich für das Gespräch bedankst. Es ist ein kleines Zeichen der Höflichkeit, welches einen allerletzten, guten Eindruck von dir hinterlässt. 

7. Wichtig: hier geht es nicht um Persönliches 

Nach dem zweiten Bewerbungsgespräch heißt es erst mal abwarten. Du wurdest eingestellt? Herzlichen Glückwunsch, die harte Arbeit hat sich gelohnt!  

Für den Fall, dass die Antwort negativ ausfällt, ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass es hier nicht um Persönliches geht. Du kannst nicht alle Faktoren beeinflussen, die den Verantwortlichen zu seiner Entscheidung gebracht haben. Daher lautet unser letzter Tipp: Präsentiere dich in deinem besten Licht, bleibe authentisch und nimm eine negative Entscheidung niemals persönlich. Schließlich hast du alles in deiner Macht stehende getan, und dieser Arbeitgeber war einfach noch nicht der Richtige für dich.