Die ersten 100 Tage als Geschäftsführerin bei CBH Rechtsanwälte

Veröffentlicht am 26.07.2021

Die ersten 100 Tage als Geschäftsführerin bei CBH Rechtsanwälte

Nadja Siebertz im Interview über ihre neue Position und worauf sie bei Bewerbungen achtet

Am 09. März 2021 hat die Partnerversammlung der Kanzlei CBH mit Nadja Siebertz erstmals eine Frau an ihre Spitze gewählt. Zusammen mit Johannes Ristelhuber wird sie die nächsten 3 Jahre die Geschäfte der Kanzlei führen. Nach rund 100 Tagen im Amt ziehen wir mit ihr eine erste Bilanz:
 

Sie sind bei CBH auf den Gewerblichen Rechtsschutz/Intellectual Property spezialisiert und sind Fachanwältin in diesem Bereich. Wie haben sich Ihre alltäglichen Aufgaben durch die neue Position in der Geschäftsführung geändert?

Ich bin wahnsinnig gerne Anwältin und wollte daher von Anfang an die Mandatsarbeit nicht aufgeben. Allerdings nimmt die Geschäftsführungstätigkeit durchaus einen nicht unerheblichen Teil meiner Zeit in Anspruch, gerade im Zusammenhang mit Personal- und Organisationsthemen. Ich versuche, meine Woche – so gut wie möglich – zu organisieren und habe ein tolles Team, das mich dabei unterstützt. 

Trotzdem gibt es auch die Tage, an denen es „brennt“ und ich bereits ab morgens meinem Zeitplan hinterherlaufe. Dann setze ich mich manchmal erst ab 19.00 Uhr an meine Akten, wenn es langsam im Büro ruhiger wird.

Gab es Themen und Aspekte, die Ihnen in den ersten Tagen und Wochen durch die neuen Aufgaben begegnet sind, mit denen Sie nicht gerechnet haben?

Die „großen Themen“ hatten Johannes Ristelhuber, der insbesondere den Bereich der Finanzen in der Geschäftsführung verantwortet, und ich bereits von Anfang an gut im Blick. 

Es gab und gibt aber immer wieder Angelegenheiten, die ohne Vorwarnung aufschlagen, und einen durchaus überraschen können – das hat unter anderem damit zu tun, dass wir inzwischen sehr gewachsen sind. Allein an unserem Standort in Köln arbeiten rund 150 Personen – da läuft nicht immer alles nach Plan. 
 

Welche Vorhaben und Projekte wollen Sie künftig vorantreiben? 

Johannes Ristelhuber und ich sind ja mit dem klaren Ziel angetreten, die Kanzlei „modern und schlank“ zu führen. Wir wollen die Digitalisierung weiter vorantreiben, moderne Arbeitsprozesse fördern und unsere inzwischen 5 Standorte noch enger vernetzen. 

Wie Sie vielleicht wissen, ziehen wir mit dem Kölner Standort im Frühjahr 2022 auch in eine neue Immobilie, in das Haus am Rudolfplatz in Köln. Das ist für uns nicht nur eine Investition in den Standort Köln sondern v.a. auch ein Commitment für unsere Mitarbeiter:innen, für die wir in den neuen Büroräumen eine moderne Arbeitsumgebung, auch unter Berücksichtigung flexibler Arbeitswelten, schaffen wollen.
 

Sie sind nun unter anderem für die Personalaufgaben zuständig. Worauf achten Sie in Bewerbungsunterlagen besonders und wie ausschlaggebend sind Noten – Stichwort Prädikatsexamen – für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch? 

Natürlich schauen wir auch auf die Noten, jedoch nicht nur der Examen sondern auch und insbesondere auf Zeugnisse über frühere Tätigkeiten, z.B. in Kanzleien. Denn nicht jeder Prädikats-Bewerbende ist auch für den Anwaltsberuf geeignet – und umgekehrt können auch nicht alle tollen Praktiker immer die besten Examensnoten aufweisen. Gleichwohl legen wir großen Wert auf die fachliche Qualifikation unserer Mitarbeiter:innen, die sich naturgemäß am ehesten in den Noten widerspiegelt. 

Bestimmt können Sie sich vorstellen, dass bei uns eine große Vielzahl an Bewerbungen eingeht, und in aller Regel sind die anwaltlichen Kandidat:innen alle sehr gut qualifiziert. Wir achten daher durchaus auch auf Besonderheiten, die aus der Masse herausstechen und schon in den Bewerbungsunterlagen sichtbar werden, auf tolle Zusatzqualifikationen, Auslandserfahrungen, soziale Engagements etc. – wir wollen interessante Performer:innen und nicht nur graue Mäuse.

Aktuelle Jobs bei CBH

Wie bereiten Sie sich auf ein Gespräch mit Bewerber:innen vor und welche verschiedenen Bewerbungsprozesse durchlaufen diese bei CBH?

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen laden wir die aus unserer Sicht interessanten Bewerber:innen zu einem ersten Gespräch ein, das mit der:dem Teampartner:in geführt wird, die:der Verstärkung sucht.

Sofern das Gespräch positiv verläuft, geben wir auch Gelegenheit, sich einmal das Büro anzusehen und – falls gewünscht – auch mit den betreffenden Team-Associates zu sprechen. Haben danach weiterhin beide Seiten Interesse an einer Zusammenarbeit, gibt es einen zweiten Gesprächstermin mit unserem Personalausschuss. Sind dann beide Parteien voneinander überzeugt, kann dies zur Einstellung führen. 

Vielfach ist es aber auch so, dass unsere anwaltlichen Mitarbeiter:innen bereits während des Studiums als wissenschaftliche Mitarbeiter:innen oder später als Referendar:innen bei uns tätig waren. Das ist für beide Seiten eine gute Möglichkeit, sich und das gemeinsame Arbeiten kennen zu lernen. Es bedarf dann keines formalen Auswahlprozesses mehr. Tatsächlich sind viele tolle Kollege:innen und sogar heutige Sozien auf diesem Weg zu uns gekommen und geblieben.
 

Frau Siebertz, werden allen Bewerber:innen dieselben Fragen gestellt und folgt ein Jobinterview bei CBH immer der gleichen Struktur?

Nein, wir haben keinen vorgefertigten Fragenkatalog. Die Gesprächsführung ist so individuell wie die Sozien und Bewerber:innen, die dort aufeinandertreffen. Jeder hat da seinen eigenen Stil. Die Eckdaten sind ja zumeist aus den Bewerbungsunterlagen bekannt. 

Für mich ist z.B. wichtig, wie sich jemand präsentiert und mit unerwarteten Fragen umgeht. Schließlich werden das ja potentiell die Personen sein, die auch mit unserer Mandantschaft sprechen. Ist der:die Kandidat:in eher passiv oder aktiv im Interview? Macht es Spaß, mit diesem:dieser zu kommunizieren, wie hört dieser:diese zu? Das alles erfahren wir nur im persönlichen Gespräch und nicht aus der Papierform. 
 

Auf was achten Sie bei einem Vorstellungsgespräch besonders und welche No-Gos sollten Kandidat:innen vermeiden?

Aus meiner Sicht sind höfliche Umgangsformen und ein gepflegtes Erscheinungsbild ein absolutes Muss. Kandidat:innen, die aussehen, als wären sie gerade aus dem Bett gefallen, kommen nicht in Betracht. Das hat nichts mit Oberflächlichkeit, sondern mit gegenseitigem Respekt zu tun. 

Ich persönlich finde es auch ganz wichtig, dass die Bewerber:innen denjenigen ansehen, mit dem sie sprechen und nicht die ganze Zeit unter sich blicken. 

Ansonsten sind wir aber nicht sehr steif, schließlich stellen sich ja in jedem Bewerbungsgespräch nicht nur potentielle Anwält:innen bei uns, sondern umgekehrt wir uns auch bei diesen vor!

Ich persönlich finde es auch ganz wichtig, dass die Bewerber:innen denjenigen ansehen, mit dem sie sprechen und nicht die ganze Zeit unter sich blicken.

Sie haben vor Ihrer heutigen international ausgerichteten Tätigkeit bereits mehrere Auslandsaufenthalte absolviert. Ist Ihrer Meinung nach ein Auslandsaufenthalt ein Muss, um bei CBH tätig zu werden?

Das kommt sicherlich darauf an, in welchem Bereich eine Tätigkeit angestrebt wird. Im Bereich des öffentlichen Baurechts wird das keine zwingende Voraussetzung sein, während im Gewerblichen Rechtsschutz, aber z.B. auch im Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht fundierte Englischkenntnisse (gerne auch Französisch und Spanisch) erforderlich sind. Und dafür ist ein Auslandsaufenthalt immer noch unschlagbar. Zudem ist es natürlich ein großer Vorteil, wenn Kenntnisse bestehen über Amts- oder Gerichtspraktiken sowie Verfahrensläufe im Ausland.
 

Neben Ihrer Tätigkeit bei CBH sind Sie Lehrbeauftragte an der Forschungsstelle für Medienrecht der Technischen Hochschule Köln sowie Dozentin an der Fernuniversität in Hagen. Was reizt Sie besonders an der Lehre?

Ich mag den Austausch mit anderen Menschen, die einen gerade bei Vorlesungen auch durchaus fordern. Außerdem macht es mir Spaß, die Studierenden für „mein Rechtsgebiet“ zu begeistern. Lehre ist ja nicht nur reine Wissensvermittlung, sondern immer auch Entertainment. Und langweilig wird es in meinen Vorlesungen eigentlich nie.
 

Bei CBH wird der Teamgedanke großgeschrieben. Wie funktioniert Ihrer Meinung nach die interne Kommunikation und Zusammenarbeit innerhalb Ihrer Kanzlei und zwischen den verschiedenen Praxisgruppen?

Wir haben relativ flache Hierarchien, was den Austausch zwischen Sozien und anwaltlichen Mitarbeiter:innen deutlich vereinfacht. Zudem sind wir nicht starr in unseren Strukturen verhaftet. Wird für die optimale Betreuung eines Mandats Input aus verschiedenen Rechtsbereichen benötigt, bilden wir fallbezogene, regelmäßig auch teamübergreifende Anwaltsgruppen. Das ist im Interesse der Mandantschaft besonders effektiv, da wir stets die passenden Spezialist:innen an einen Tisch holen.

Das ist jetzt allerdings keine „Neuerfindung“, die Johannes Ristelhuber und ich für uns reklamieren könnten, sondern traditionell schon immer bei CBH so gewesen und sicherlich eine Besonderheit der „CBH-Kultur“. Diese zeigt sich auch in anderen Bereichen, wie z.B. in teamübergreifenden Think-Tanks, die für alle Mitarbeiter:innen offen sind, so dass dort vom Sekretariat bis zur:m Seniorpartner:in alle an einen Tisch kommen können, und in vielen anderen Aktivitäten und Initiativen der CBH-Community.

Welche Kompetenzen sind für Geschäftsführer:innen, vor allem im Bereich der Personalaufgaben, essenziell?

Ich denke, dass man grundsätzlich kommunikativ und zugewandt sein muss. Dabei darf man aber das große Ganze nicht aus dem Blick verlieren und muss sich gut organisieren, denn beim Umgang mit Personal ist nicht immer alles planbar. Es „menschelt“ eben doch gelegentlich, und das ist gut so. 
 

Personalaufgaben umfassen nicht nur Bewerbungsprozesse und Neueinstellungen. Wie können Sie in Ihrer Position die Mitarbeiter:innen und jungen Talente bei CBH unterstützen und wie wollen Sie das Verhältnis zwischen Geschäftsführung und Kolleg:innen gestalten, um ein kollegiales Miteinander zu erreichen?

Ich denke, es ist wichtig, für die Mitarbeiter:innen ein offenes Ohr zu haben und einen ständigen Austausch zu pflegen. Bei CBH gibt es regelmäßige Treffen der angestellten Anwält:innen sowie der Sekretariate, deren Themen dann auch mit der Geschäftsführung besprochen werden. Junge Anwält:innen bekommen zudem einen:eine Mentor:in aus der Anwaltschaft, der:die bei brennenden Fragen gerade in der ersten Zeit in der Kanzlei immer ansprechbar ist. 

Gerne laden die Sozien die Mitarbeiter:innen auch mal auf ein Feierabendbierchen ein, denn wer viel miteinander arbeitet, muss auch mal gemeinsam lachen können – eine schöne Tradition, die in der Coronazeit leider nicht möglich war, die wir aber nach den Ferien wieder aufleben lassen wollen.
 

Ihr Fazit nach 100 Tagen Geschäftsführung:

Nach 100 Tagen ist man ja noch lange kein „alter Hase“, aber man hat sich natürlich in die neue Rolle eingefunden. 

Ich denke, Johannes Ristelhuber und ich hatten einen guten Start, was auch auf die große Unterstützung aus allen Bereichen der Kanzlei zurückzuführen ist, die wir erfahren haben. Wir haben zudem in der Coronazeit festgestellt, dass unsere Mitarbeiter:innen genau wie wir echt gerne ins Büro kommen. Viele kreative Ideen, von denen auch unsere Mandantschaft profitiert, entstehen hier im unmittelbaren Austausch mit den Kolleg:innen. Und auch wenn manche Tage lang und anstrengend sind, macht uns das wirklich Spaß!
 

Vielen Dank, Frau Siebertz!

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